Hallo,
diese Anfrage und alle ihre Antworten sind rein auf einen fiktiven Fall bezogen. Danke.
Eine Person möchte im Ausland (Asien) arbeiten, möchte sich aber nicht aus Deutschland meldeanschriftlich abmelden.
Kann diese Person sich dann bei einem Elternteil anmelden, nur um dort eine Meldeanschrift zu haben, auch wenn der Elternteil ALG II Empfänger ist?
Kann die elterliche Wohnung ggf. als Nebenwohnsitz oder so gelten?
Es geht darum, dass die Person evtl. eine erweiterte Meldescheinigung inkl. Ledigkeitsvermerk benötigt für Heirat im Ausland. Mehr nicht.
Danke und Gruß
Lini