Arbeit im Ausland vs. Abmeldung DE

Hallo,

diese Anfrage und alle ihre Antworten sind rein auf einen fiktiven Fall bezogen. Danke.

Eine Person möchte im Ausland (Asien) arbeiten, möchte sich aber nicht aus Deutschland meldeanschriftlich abmelden.

Kann diese Person sich dann bei einem Elternteil anmelden, nur um dort eine Meldeanschrift zu haben, auch wenn der Elternteil ALG II Empfänger ist?

Kann die elterliche Wohnung ggf. als Nebenwohnsitz oder so gelten?

Es geht darum, dass die Person evtl. eine erweiterte Meldescheinigung inkl. Ledigkeitsvermerk benötigt für Heirat im Ausland. Mehr nicht.

Danke und Gruß
Lini

Hallo,
generell ja und die Familienangehörigen müssen das auch nicht der Arge melden, denn es ist keine Änderung der wirtschaftlichen Situation des ALGII.

lG

Hi,

man muss nicht zwingend in D gemeldet sein um in Asien zu heiraten. Hier als Beispiel wie es in Thailand funktioniert: http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/04…

Gruss
K

Danke dir, Kasi.

Eventuelle Möglichkeiten wurden alle bereits ausgelotet und diese erweiterte Meldescheinigung wird unbedingt bei gebraucht (wäre auch nicht Thailand) - und dies so ‚neu wie möglich ausgestellt‘. Je frischer, desto besser…

Vielen Dank, Xenia.

Ist das dann ein Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz oder ganz normal der Hauptwohnsitz?

Hi,

mag ja sein dass die gebraucht wird, aber um die zu bekommen muss man nicht in Deutschland gemeldet sein.

Oder was meinst Du?

Gruss
K

Wie bekommt man denn eine deutsche Meldebescheinigung, wenn man nicht in Deutschland gemeldet ist?

Sorry! Du bekommst natürlich keine Meldebstätigung wenn Du nicht mehr hier gemdeldet bist. Du bekommst aber eine ABMELDEbestätigung. Und mit der kannst Du im Ausland heiraten.

Gruss
K

Nein, eben genau das nicht. Es geht ja nicht darum, dass ich irgendwo gemeldet oder nicht gemeldet bin, sondern lediglich um den Vermerk der Ledigkeit, der nur in einer sog. erweiterten Meldebescheinigung vermerkt ist.

Dieses Dokument ist viel einfacher zu bekommen, als das EFZ (Ehefähigkeitszeugnis), welches nur für 6 Monate gültig ist, aber ein sehr anstrengendes Verfahren im Voraus durchlaufen muss.

Daher ist die erweiterte (!) Meldebestätigung so wichtig.

Diese erweiterte Bestätigung erhält man vom Bürgeramt der zuletzt gemeldeten Wohnung und kann Meldebescheinigung/ Aufenthaltsbescheinigung/Ledigkeitsbescheinigung genannt werden.

Da werden ganz einfach die Personalien inkl. Familienstand und Staatsangehörigkeit bestätigt, wo man zuletzt gemeldet war, wann und wohin man sich abgemeldet hat und fertisch…

Viel Gruß von Tara

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Hi,

Vielen Dank, Xenia.

Ist das dann ein Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz oder ganz
normal der Hauptwohnsitz?

wenn man in Deutschland eine Wohnung bewohnt, so ist das Hauptwohnung bzw. einzige Wohnung in Deutschland. Daneben ist dann jede weitere in Deutschland bewohnte Wohnung eine Nebenwohnung. Wohnungen im Ausland spielen im deutschen Melderegister keine Rolle.
Es ist also nicht möglich, dass im deutschen Melderegister eine deutsche Nebenwohnung und eine ausländische Hauptwohnung gemeldet ist.

Wozu immer das „rumgemache“ mit der Meldung einer Nebenwohnung in Deutschland, wenn man ins Ausland verzogen ist?
Wenn man nicht mehr in Deutschland wohnt, meldet man sich ins Ausland ab. Kommt man dann wieder, meldet man sich wieder an.

Könnte es sein, dass die Erhaltung der Aufenthaltserlaubnis davon abhängig ist (falls Nicht-EU-Mitbürger)? Dann am besten mit der Ausländerbehörde besprechen, ob ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung möglich ist (weil normalerweise die Aufenthaltserlaubnis nach sechs Monaten im Ausland erlischt).

Viel Gruß von Tara

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Warum diese erweiterte Meldebescheinigung benötigt wird, habe ich ja weiter oben schon erläutert.

Die Person, um die es geht, ist deutsche Staatsbürgerin (schon immer gewesen), demnach geht es also nicht um den Erhalt der Staatsbürgerschaft wg. längerem Auslandsaufenthalt.

Nun sagtest Du ebenfalls weiter oben, dass man diese Bescheinigung ebenfalls auch dann bekommt, wenn man sich aus DE korrekt abgemeldet hat, nur dass dort eben dann auch drin steht, wohin man verzogen ist. Ist dem so?

Hi,

Nun sagtest Du ebenfalls weiter oben, dass man diese
Bescheinigung ebenfalls auch dann bekommt, wenn man sich aus
DE korrekt abgemeldet hat, nur dass dort eben dann auch drin
steht, wohin man verzogen ist. Ist dem so?

ja, dem ist so, das brauchen viele Deutsche die im Ausland leben und dort einen Reisepass bei der Deutschen Botschaft beantragen wollen…

Gruß von Tara

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Aber wirklich mit Ledigkeitsvermerk?

Die andere ‚einfache‘ Abmeldebescheinigung hatte ich ja sonst damals auch, aber da stand eben nichts von der Ledigkeit drauf. Kann natürlich sein, dass es auch eine erweiterte Abmeldebescheinigung gibt…wenn ja, so wusste ich das nicht, aber so hätte ich nun wieder was gelernt, was sehr hilfreich wäre.

Danke und viele Grüße
Lou

Es kommt halt immer darauf an, was man verlangt.
Fragt man nur nach der Abmeldebescheinigung, steht halt nur drauf, dass abgemeldet ist und das Abmeldedatum.
Wenn man nach dem anderen fragt, erhält man auch das andere…:smile:

Gruß

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