Hallo,
Person A hat einen Betrieb und braucht für einen Tag Hilfe. Dazu müsste Person A eine Person B (volljährig) anmelden (zwecks Versicherung, Steuern usw).
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe muss Person A Person B nicht anmelden, wenn Person B zur Familie gehört.
Bspw Vater hat einen Betrieb und Sohnemann verdient sich in den Ferien Taschengeld dazu.
Um das ganze zu konkretisieren, sagen wir mal Person A ist der Großcousin von der Mutter des B. Müsste Person A Person B anmelden oder zählt das noch als Familie?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Grüße
jo
Hallo,
grundsätzlich können auch Familienangehörige Arbeitnehmer sein. Nur weil man zur Familie gehört, heißt das noch lange nicht, dass die Arbeitnehmereigenschaft ausgeschlossen ist oder das es sich nur um familienhafte Mithilfe handelt.
Entweder man klärt das vorher ab zB bei der Krankenkasse, oder man macht einfach eine normale Anmeldung als Arbeitnehmer und gibt das Statuskennzeichen 1 ein. Dies ist bei denen zu machen, die entweder Ehegatte sind oder Abkömmlinge des Arbeitgebers (Kind, Enkel, Urenkel, Ururenkel, etc.). Dadurch wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet.
Handelt es sich hingegen NICHT um eine Person zum o.g. Personenkreis, dann ist regelmäßig von einem normalen Beschäftigungsverhältnis auszugehen.
Aber ich sage mal so: Handelt es sich nur um einen normalen Ferienjobber, dann kann man sich diese Mühe auch sparen. Regelmäßig arbeiten diese Personen fünf Tage die Woche. Dann darf er maximal für zwei Monate beschäftigt werden. Und dann kann man ihn als kurzfristig Beschäftigten einstellen und muss keine Sozialabgaben bezahlen.
LG
S_E