Arbeit im Inland und im Ausland

Gesetzt den Fall, Herr X arbeitet 2008 für 6 Monate als Angestellter im Inland, kündigt und arbeitet später 3 Monate bei einer ausländischen Firma im Ausland.

Was muss er vom Auslandsjob in die deutsche Steuererklärung schreiben:
Fall a) er bleibt mit Hauptwohnsitz in D angemeldet und ist nur z. B. zu einer Weltreise im Ausland
Fall b) er wandert aus und hat seinen Wohnsitz im Ausland.

Gruß JoKu

a) halte ich steuerstrafrechtlich für äußerst bedenklich. Wer arbeitet u. Einkünfte bezieht, kann wohl kaum behaupten, auf einer Weltreise (ohne Einkünfteerzielung!) zu sein.

Im Übrigen ist die Fragestellung zu unpräzise, als dass man sie tatsächlich beantworten können. Wird der Wohnsitz beibehalten (ist wohl anzunehmen), in welchem Staat wird welche Tätigkeit ausgeübt, aus welchem Staat stammt der Arbeitgeber, aus welcher Quelle die Vergütung, wird im Ausland die entsprechende Steuer entrichtet??

internationales Steuerrecht
Hi,

Da empfehle ich zunächst mal die Lektüre des Leitfadens für die Besteuerung ausländischer Einkünfte bei unbeschränkt Steuerpflichtigen.
http://209.85.129.104/search?q=cache:nqgufieDm9MJ:ww…

bzw.
http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail…

Unbedingt zu beachten ist noch § 50 d EStG, hier insbesondere Absätze 8 und 9
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50d.html

Eventuell sind auch Fragen der beschränkten Steuerpflicht dann zu beachten, siehe §§ 49 und 50 EStG.

http://www.steuerlexikon-online.de/Steuerpflicht.html

Das ist sicher nicht alles zu diesem Thema. Z.B. gibt es auch noch die erweitert beschränkte Steuerpflicht…
http://www.afu-net.de/steuern%5Ctip%5Cebstpfl.htm

…es ist ein weites Feld

Schöne Grüße
C.

a) halte ich steuerstrafrechtlich für äußerst bedenklich. Wer
arbeitet u. Einkünfte bezieht, kann wohl kaum behaupten, auf
einer Weltreise (ohne Einkünfteerzielung!) zu sein.

Wenn es keine organisierte Reise ist, gibt es den Fall gar nicht so selten, dass zum Aufbessern der Reisekasse gejobbt wird, oder weil man halt eine interessante Tätigkeit findet.

Es geht mir hier gar nicht um „steuerstrafrechtlich bedenkliches“, sondern um den durchaus realistischen Fall, dass jemand zu einer zeitlich nicht festgelegten Weltreise aufbricht und dann einen geeigneten oder netten Job im Ausland findet.

Beispiel (zu Fall a) ): 4-6 Monate Job in Deutschland, dann lossegeln und von Oktober bis Dezember noch einen netten Job im Ausland haben.
Herr X hat schon immer ehrliche Steuererklärungen abgegeben. Was muss er nun nach Ende dieses Jahres in die Steuererklrung schreiben?

Nehmen wir an, der Arbeitgeber stamme aus dem Staat, in dem auch gearbeitet wird, die Arbeit ist ordentlich angemeldet und es werden dort im Land brav Steuern gezahlt.
nehmen wir weiterhin an,
a1) es sei noch EG-Gebiet z. B. Azoren
oder
a2) es sei kein EG-Gebiet.

Ich suche also Informationen für eine ehrliche Streuererklärung und nicht für „wie behumse ich absichtlich oder unabsichtlich das Finanzamt“.

Gruß JK

Hi,

ich hoffe, du bist nicht sauer nach meiner Antwort.

Ich habe noch eine umfassende Gesamtdarstellung zu dem Thema gefunden unter
http://209.85.135.104/search?q=cache:7n4Mxb2q-r0J:ww…

Gesetzt den Fall, Herr X arbeitet 2008 für 6 Monate als
Angestellter im Inland, kündigt und arbeitet später 3 Monate
bei einer ausländischen Firma im Ausland.

Was muss er vom Auslandsjob in die deutsche Steuererklärung
schreiben:
Fall a) er bleibt mit Hauptwohnsitz in D angemeldet und ist
nur z. B. zu einer Weltreise im Ausland
Fall b) er wandert aus und hat seinen Wohnsitz im Ausland.

bei beiden Fällen ist der ausländische Lohn steuerfrei mit Progressionsvorbehalt (soweit im Wegzugskalenderjahr noch erzielt).

Schöne Grüße
C.

Hi,
ich hoffe, du bist nicht sauer nach meiner Antwort.

Nein, ich bin gar nicht sauer. (So was halte ich auch für doof.)

Im Gegenteil: Herzlichen Dank für Deine Antworten! Sie sind immer sehr fundiert.

Ich war nur wegen anderer Aktivitäten noch nicht dazu gekommen, mich im Moment weiter mit diesem Thema zu beschäftigen.
Aber ich werde mir die Links noch ausgiebig zur Brust nehmen.

Herzliche Grüße

Jochen