Person A lebte in einer Stadt X und mietete dort eine Wohnung W1. Dann hat die Arbeit in einem anderen Bundesland in Deutschland (Stadt Y) gefunden.
Um in Stadt Y zu wohnen, hat A ein Zimmer im Gästehaus G für 1 Monat bezahlt. Der Zimmereigentümer Eig hat dem A : RECHNUNG über die BEHERBERGUNG gegeben.
A bezahlt die Miete für die bisherige Wohnung W1 in der Stadt X auch weiter und kommt am Wochenende zur X in W1.
A hat die Einwohnermeldebehörde in der Stadt Y angerufen und gefragt ob A sich in Y (bei Meldeamt) anmelden muss. Die Anmeldebehörde sagte, dass A darf ohne Anmeldung in Y ca 4 Wochen wohnen. Dann muss A sich anmelden in Einwohnermeldebehörde Y (EY). A sagte, dass es keine Mietwohnung ist, sondern möbliertes Zimmer mit alles (Elektrizität, Wasser usw) und keine Miete. Trotzdem, sagt EY : A muss sich bei EY anmelden nach 4 Wochen.
A hat mit dem Zimmereigentümer Eig gesprochen. Eig sagte, A muss sich nicht anmelden. Das Amt EY redet so nur weil A sich dorthin angerufen hat und EY sagt so weil EY freut sich über beliebige neue Steuerzahler.
Und wenn es zu Anmeldung kommen muss - dann will Eig dem A das Zimmer nicht geben und ist nicht im Interesse von Eig.
Eig sagte, dass bevor A im Zimmer wohnt - wohne dort so andere Person ganzes Jahr.
Eig sagt, A muss dem Behörde sagen, dass es keine Mietvertrag, sondern Beherbergung ist - muss sich A in Y nicht anmelden, sondern Anmeldestalle bleibt für A wie bisher Stadt X und bisherige Wohnung W1.
Für A wäre dieses Model auch optimal.
Wie ist die Rechtslage? Was soll A tun und was wäre die Lösung? Am liebsten würde A weiter so monatlich das Zimmer zahlen (Beherbergung)
Und es ist noch nicht geklärt, aber wahrscheinlich wird A ca 100 km entfernt von Y (nach Ort Z) dauerhaft arbeiten und das sehr wahrscheinlich ab übernächste Woche. Dann muss sich A noch Mal ummelden oder?
A erkundigte sich in der Einwohnermeldebehörde von bisherigen Stadt X. Die sagen, A darf ohne neuanmeldung 3 Monaten ziehen, aber danach anmelden…
Was ist Richtig?