Arbeit in Deutschland für ausl. Firma

Hallo,

ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht, wenn man bei einer ausländischen Firma angestellt werden möchte.
Eine Bekannte lebt in Deutschland und will hier für eine nigerianische Kanzlei arbeiten. Was muss sie beachten oder wo bekommt sie Beratung? Zur Zeit bezieht sie noch Leistungen nach SGB II.

viele Grüße

Franziska

Hallo, es spielt keine Rolle für das Gebiet des Arbeitsrecht ob es eine inländische oder ausländische Firma ist. Es gelten grundsätzlich die deutschen Gesetze im vollen Umfang. Die beste Beratung für Arbeitnehmer, gibt es immer noch durch die Gewerkschaften da sie ausschließlich für die Arbeitnehmer arbeiten.