Ab welchem Alter darf man auf einem Schützenfest hinter der Bar alkoholische Getränke (u.a. Spirituosen) verkaufen?
Danke im Voraus!
Ab 18 Jahren
Ein Hallo und Tschß wäre schon nett gewesen
Hallo,
nachdem das JuSchG in den §§ 5, 9 Kinder und Jugendliche vor dem Genuß von alkoholischen Getränken, insbes. „Branntwein“ (= Spirituosen) schützen will und daher die Abgabe dieser Getränke verbietet, das JuArbSchG ganz allgemein Jugendliche vor „Arbeiten“ an gesundheitsgefährdenden Orten schützen will und in § 26 eine ausdrückliche Ermächtigung an den zuständigen Minister gibt, außer den vor § 26 genannten Fällen weitere Fälle per Verordnung fest zu legen, ich eine solche Verordnung auf die Schnelle aber nicht gefunden habe, würde ich trotzdem mal behaupten:
Jugendliche ab 16 Jahren können Bier und Wein verkaufen, für den Verkauf von Spirituosen muss der „Barmann“ oder die „Barfrau“ mindestens 18 Jahre alt sein.
Gruß
Ewurscht
und wie mal die frage, woher die weissheit, das es ab 18 seien darf.
ich hätte gern mal ne quelle oder war das nur geraten?
Sie führt eine Senffabrik, von daher kann sie auf jedem Rechtsgebiet ihren Senf dazugeben. Allderings hat sie die Rezepturen verlegt, so dass sie kaum eine ihrer Behauptungen belegen kann.
Hallo,
gnabend
nachdem das JuSchG in den §§ 5, 9 Kinder und Jugendliche vor
dem Genuß von alkoholischen Getränken, insbes. „Branntwein“ (=
Spirituosen) schützen will und daher die Abgabe dieser
Getränke verbietet, das JuArbSchG ganz allgemein Jugendliche
vor „Arbeiten“ an gesundheitsgefährdenden Orten schützen will
und in § 26 eine ausdrückliche Ermächtigung an den zuständigen
Minister gibt, außer den vor § 26 genannten Fällen weitere
Fälle per Verordnung fest zu legen, ich eine solche Verordnung
auf die Schnelle aber nicht gefunden habe, würde ich trotzdem
mal behaupten:
Wie kommst du den auf den §5, eine Schützenfest wird wohl Problemlos als Brauchtumspflege durchgehen und ich sehe hier auch keinen Ansatzpunkt, zu welcher Tageszeit dies passiert. Die „Normalen“ Regeln des Arbeitschutzes für Kinder sollten hier als ziehen.
Jugendliche ab 16 Jahren können Bier und Wein verkaufen, für
den Verkauf von Spirituosen muss der „Barmann“ oder die
„Barfrau“ mindestens 18 Jahre alt sein.
Da solltest du nochmal genau suchen, der §9 regelt nur, das an diese Gruppe nichts verkauft werden darf, da diese die nicht verbrauchen sollen. Eine Analogie auf den Verkauf oder überhaupt den Kontakt (was z.b. einem Berufverbot für unter 18 Jährige im Einzelhandel oder der Lehre als Bierbrauer gleichkommt) halte ich für falsch! (und ist ja in Fällen wie z.b. der Pornografie ausdrücklich geregelt)
Man kann also sagen, das Jugendliche das selbe verkaufen dürfen, was ein 18+ mit den gleichen Voraussetzungen auch darf, solange die Vorschriften des Jugendarbeitschutzes gewahrt werden ( eine Ausnahme gibt es, das ist die Pornografie, wobei da ausdrücklich der Zugang verboten ist).
hth