Arbeit in Köln, wohnen in München

Ist es möglich eine Stelle in Köln anzunehmen, obwohl man selber noch in München gemeldet ist ?

sehe keinen Grund, warum nicht (owt)
.

Hallo Alexander,

Ist es möglich eine Stelle in Köln anzunehmen, obwohl man
selber noch in München gemeldet ist ?

meine Schwester ist nicht umgezogen, obwohl ihre Firma nach Aachen gegangen ist (bzw. den Münchner Standort geschlossen hat).

Für Bahnfahrer lohnt sich dann bei Dauer dieses Zustandes und regelmäßiger (wöchentlicher) Heimfahrt die Bahncard 100.

Gruß, Karin

Auch Hallo,

…möglich ist das.

Auch Gruß:
Manni

Hallo,

es gab früher mal für Beamte (alle?) die „Präsenzpflicht“, ich hoffe der Terminus ist richtig. Die mussten an ihren Dienstort ziehen.

Ob das heute noch für spezielle Stellen gilt weiss ich nicht, allgemein ist diese Pflicht aufgehoben.

Gelegentlich habe ich in Ausschreibungen gelesen, dass erwartet wird der Kandidat muss eine Wohnung am Dienstort annehmen. Insbesondere bei Hausmeistern habe ich auch die Forderung nach Nutzung der konkreten Dienstwohnung gesehen.

Zumindest während der üblichen Probezeit wird niemand einen Umzug erwarten.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Hallo,

das ist generell möglich. Du kannst arbeiten wo du willst - auch im Ausland oder auf dem Mond. Frage gehört nicht in dieses Brett. Beachte aber, dass dann dein bisheriger Wohnsitz, sofern du nicht täglich pendelst, du zum Zweitwohnsitz erklären mußt und dein neuer Arbeitsort Hauptwohnsitz wird (beim Einwohnermeldeamt anmelden).

Gruß
Otto

Hallo was hindert einen nach Ende der Probezeit ganz nach Köln zu ziehen?
Aber vor Ende der Probezeit lässt sich das sicher erklären, dass man noch nicht alle Koffer gepackt hat.:wink:
Gruß Susanne

Hallo,

es gab früher mal für Beamte (alle?) die „Präsenzpflicht“, ich
hoffe der Terminus ist richtig. Die mussten an ihren Dienstort
ziehen.

die gibt es immer noch und nennt sich Residenzpflicht …

Ob das heute noch für spezielle Stellen gilt weiss ich nicht,
allgemein ist diese Pflicht aufgehoben.

nicht in Bayern :smile:

Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) Art. 82 Residenzpflicht
(1) Der Beamte hat seine Wohnung so zu nehmen, daß er in der ordnungsmäßigen Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.
(2) Der Dienstvorgesetzte kann ihn anweisen, seine Wohnung innerhalb einer bestimmten Entfernung von der Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern.
(3) Wenn besondere dienstliche Verhältnisse es dringend erfordern, kann der Beamte angewiesen werden, sich während der dienstfreien Zeit erreichbar in Nähe seines Dienstorts aufzuhalten.

Gruß
Wawi

auch im Ausland oder auf dem Mond. Frage gehört nicht in
dieses Brett.

Sondern ? Welchen Vorschlag hättest Du denn ? Ich könnte diese Anfrage dann verschieben.

Wohnsitz, sofern du nicht täglich pendelst, du zum

Täglich ? Zwischen Köln und München ?

Nordlicht

MOD Job & Karriere

Hallo Otto,

Beachte aber, dass dann dein bisheriger
Wohnsitz, sofern du nicht täglich pendelst,

oder Dein Ehegatte noch am bisherigen Wohnsitz wohnt,

du zum
Zweitwohnsitz erklären mußt und dein neuer Arbeitsort
Hauptwohnsitz wird (beim Einwohnermeldeamt anmelden).

Anmelden ist schon notwendig, welcher Wohnsitz ist wie gesagt mit abhängig von etwaiger Familie und deren Wohnsitz.

Gruß, Karin