wenn jemand in Österreich arbeitet und dort auch Steuern zahlt, lt. Ausweis aber Deutscher ist, ist dieser in Deutschland sozialversichert?
Hintergrund: AN aus D arbeitet in Ö. Will nun die Förderungen der Riester-Rente nutzen! Geht diese Nutzung und wenn NEIN, warum nicht?
wenn jemand in Ö. als Arbeitnehmer beschäftigt ist, gilt für ihn das österr. Sozialversicherungsrecht. Dies ist nach den EU-Regelungen zwingend vorgesehen.
Hiervon gibt es zwei Ausnahmen:
es liegt eine Entsendung durch einen dt. AG vor (von Vorneherein auf max. 2 Jahre befristet).
vom Arbeitgeber UND Arbeitnehmer wird zusammen ein Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung bei der DVKA gestellt (möglichst 4 Monate vor Beschäftigungsbeginn). AG und AN beantragen dadurch, dass weiterhin das gesamte deutsche Szialversicherungsrecht gelten soll. In der Praxis werden meistens nur Fälle genehmigt, in denen die Entsendungsdauer überschritten wird oder eine befristete Beschäftigung bei einer österr. Tochterfirma eines dt. Mutterkonzerns vorliegt.
wenn jemand in Österreich arbeitet und dort auch Steuern
zahlt, lt. Ausweis aber Deutscher ist, ist dieser in Deutschland sozialversichert?
Nein, ess ei denn er zahlte in D Beiträge, was ich mir nicht vorstellen kann.
Hintergrund: AN aus D arbeitet in Ö. Will nun die Förderungen
der Riester-Rente nutzen! Geht diese Nutzung und wenn NEIN, warum nicht?
Unmittelbar förderfähig wäre er nur, wenn er Beiträge in die deutsche RV einzahlt. Sollte er verheiratet sein und der Ehegatte unmittelbar förderfähig sein, wäre er mittelbar förderfähig, unabhängig von seinem Arbeitsort.
Nein, ess ei denn er zahlte in D Beiträge, was ich mir nicht vorstellen kann.
Nach Neuregelung der Riesterente ist dies in der Tat so. Allerdings gibt es eine Ausnahme für Altverträge:
Das heißt: Unabhängig von der Zugehörigkeit zum deutschen Rentenversicherungssystem bleibt die Riester-Förderung für Altverträge bestehen, wenn der Betroffene in Deutschland besteuert wird. Wichtig ist in dem Fall nur, dass der Riester-Vertrag vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurde.
Daher wäre nur interessant, ob jemand der in Ö arbeitet, zumindest „teilweise“ in D besteuert wird?
Und die letzte Frage wäre ja, wenn er förderfähig wäre und den Anbieter wechselt, gilt es dann immer noch als „Altvertrag“
Nach Neuregelung der Riesterente ist dies in der Tat so.
Allerdings gibt es eine Ausnahme für Altverträge:
Das heißt: Unabhängig von der Zugehörigkeit zum deutschen Rentenversicherungssystem bleibt die Riester-Förderung für Altverträge bestehen, wenn der Betroffene in Deutschland besteuert wird. Wichtig ist in dem Fall nur, dass der Riester-Vertrag vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurde.
Das ist jetzt wieder eine ganz andere Fragestellung.
Daher wäre nur interessant, ob jemand der in Ö arbeitet, zumindest „teilweise“ in D besteuert wird?
Diese Frage gehört ins Steuerbrett.
Und die letzte Frage wäre ja, wenn er förderfähig wäre und den
Anbieter wechselt, gilt es dann immer noch als „Altvertrag“
Definitiv nicht, da Du mit dem neuen Anbieter einen neuen Vertrag abschließt.
hatte den UP gestern im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ gestellt(da Vers. und Steuern betreffend).
Es gibt hier ein Brett für Steuerfragen und eines für Versicherungsfragen. Und da stellst Du Deine Frage ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ ? Die Logik erschließt sich mir nicht.