…und nun zur Kür…
Hallo,
besten Dank für Eure Antworten.
@RHW,
danke für den hilfreichen Link. Trifft beides nicht zu. Daher wäre er in D nicht versicherungspflichtig.
@Nordlicht,
Nein, ess ei denn er zahlte in D Beiträge, was ich mir nicht vorstellen kann.
Nach Neuregelung der Riesterente ist dies in der Tat so. Allerdings gibt es eine Ausnahme für Altverträge:
Das heißt: Unabhängig von der Zugehörigkeit zum deutschen Rentenversicherungssystem bleibt die Riester-Förderung für Altverträge bestehen, wenn der Betroffene in Deutschland besteuert wird. Wichtig ist in dem Fall nur, dass der Riester-Vertrag vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurde.
Daher wäre nur interessant, ob jemand der in Ö arbeitet, zumindest „teilweise“ in D besteuert wird?
Und die letzte Frage wäre ja, wenn er förderfähig wäre und den Anbieter wechselt, gilt es dann immer noch als „Altvertrag“
Ich danke Euch für die bisherige Super-Hilfe.
VG, René