Arbeit mit einem Arbeitskollegen verweigern

hallo zusammen,

ich arbeite in einer firma mit ca. 250 mitarbeitern, in unserer abteilung arbeiten ca. 20 mann und eine frau.

hier gibt es genau einen arbeitskollegen mit dem ich mich absolut nicht verstehe. was auch kein geheimniss ist. nun soll ich mit genau diesem kollegen ein paar projekte realisieren.

es ist für mich die reine hölle mit, kann ich diese projekte - eigentlich die zusammenarbeit mit genau diesem arbeitskollgen verweigern?

nicht das ich es nie versucht hätte mit diesem kollgegen auszukommen. insgesamt vier jahre arbeite ich jetzt in dieser firma. ich habe nie etwas abgelehnt, nie nein gesagt.

aber in diesem speziellen fall würde ich sogar nicht nur die abteilung wechseln, sondern sogar die firma.

nur, so hart muss es ja nicht gleich komme! kann ich die zusammenarbeit mit ihm beim abteilungsleiter verweigern?

Hallo,
sprich mit Deinem Vorgesetzten. Aber nicht zu emotional, sondern sachlich. Sonst wird es Dir als Schwäche ausgelegt.
Wenn das nicht hilft dann würde ich die Zähne zusammen beissen und die Sache durchziehen.
Versuch Dich bei Deinem Kollegen durchzusetzen. Mach es ihm nicht zu leicht, Dir das Leben schwer zu machen.

Halo,arbeitsrechtlich-nein.

Wenn Gefahr in Verzug Beleidigungen etc. Die beweisbar sein müssen, vielleicht.
Gespräch mit Vorgesetzten hierrüber könnten helfen. Da es kein Geheimnis ist, wäre der Grund für die erzwungene Zusammenarbeit bestimmt auch für Dich hilfrei h

Gruss

Volker

Hallo,

leider obliegt es dem AG wen er zu welcher Arbeit einteilt, soweit es natürlich nicht gegen das Arbeitsrecht verstößt. Reibungsverlußte sind natürlich für jeden AG schlecht, daher würde ich an Deiner Stelle das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Grundsätzlich kann man aber auf diese Art keine Arbeit verweigern.

Gruß

Klaus

Hallo, einfach ganz offen die Problematik mit dem Abteilungsleiter erörtern, eventuell findet dieser ja ein Lösung
LG

Hallo,
nein, da müssten schon zwingende Gründe vorliegen, wie Gewalt oder vorsätzliche Schikane.
Aber wenn es wirklich so schlimm ist, würde ich mit dem Vorgesetzten ein Wort reden, der ist zuständig für die Arbeitsverteilung. Ich denke, der hat selbst Interesse, dass das Projekt gut läuft und wenn zwei partout nicht miteinander können, ist ja auch das Projekt gefährdet.
viel Erfolg

Hallo,

ohne die Hintergründe und Ursachen für dieses Problem zu kennen, sehe ich hier dringenden Handlungsbedarf. Und zwar für ein sofortiges Gespräch beim Abteilungsleiter, der wohl offensichtlich von dem Problem zwischen Dir und dem Kollegen nichts weiß. Ein guter Vorgesetzter wird wissen, wie er mit Konflikten unter seinen Mitarbeitern umgehen muss, denn in einem Betrieb mit 250 Mitarbeitern gehört normalerweise ein ordentliches Konfliktmanagement dazu. Falls es bei Euch einen Betriebsrat gibt, wäre auch er ein passender Ansprechpartner.

Gruß W.

hallo,

kann ich die
zusammenarbeit mit ihm beim abteilungsleiter verweigern?

Nein!
Arbeitszuordnung liegt **immer** beim Arbeitgeber.

Einzige Möglichkeit: Gespräch mit AL suchen und **konkrete** Hinweise liefern.

Gruss

rambam

Hallo,

ein Weigerung würde sicherlich als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden, was arbeitsrechtliche Folgen haben könnte. Von dieser Idee würde ich absehen.

Ich würde mit dem Abteilungsleiter sprechen und versuchen die Situation zu erklären. Sollte das nichts nützen würde ich die Sache einfach wie erwachsene Menschen durchziehen.

ICh muss Sie leider enttäuschen. Auch wenn Sie noch So schlecht mit diesem Kollegen arbeiten koennen, so ist dies leider kein Verweigerungsgrund, sofern Sie nicht objektivere Beschwerden gegen den Kollegen vorbringen koennen wie zum Besipiel Beleidigungen, Belaestigungen etc.
An dieser Stelle macht das Gespraech mit dem Vorgesetzten unabhaengig von der Möglichkeit der Verweigerung mehr Sinn.
In den meissten Faellen hat ja auch ein Vorgesetzter vor allem das Arbeitsergebnis im Sinn und wird nachvollziehen koennen, dass in der von Ihnen beschriebenen konstellation kein gutes Ergebnis zu erwarten ist.
Gruss
WG

Hallo lieber Arbeitnehmer,
die Antwort ist leider weitgehend eindeutig. Verweigern geht nicht! Der Arbeitgeber bzw. seine weisungsberechtigten Führungskräfte haben auf Grund ihrer Direktions- und Weisungsbefugnis das Recht, Dir ein Projekt zur Bearbeitung zuzuweisen und können auch die übrigen Teammitglieder dazu frei wählen. Die Arbeit mit einem Kollegen zu verweigern käme einer Arbeitsverweigerung gleich und könnte eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen.

Das sieht anders aus, wenn Dir die Zusammenarbeit mit diesem Kollegen unzumutbar wäre und Du persönlich Schaden nehmen würdest durch eine Zusammenarbeit ( z.B. Kollege ist übrgriffig geworden, hat permantes Mobbing betrieben, üble Nachrede, etc.). Das sollten dann aber objektiviertbare Tatbestände sein, die belegt wurden/werden können. Bloßes Sich-Nicht-Verstehen reicht da sicher nicht.
Andererseits weiss eigentlich auch jede gute Führungskraft, das wenn Leute ein Team formen sollen, die sich einfach grundlegend und dauerhaft nicht verstehen (über die in jedem Team normale „Storming“ Phase hinaus) kaum zu einem guten Ergebnis kommen werden.
Es klingt so abgegriffen. Hier hilft eigentlich nur reden mit der Führungskraft und die Karten (am besten noch von Euch beiden zusammen) auf den Tisch zu legen und nach einer Alternative zu suchen. Die Pistole-auf-die-Brust-Methode („sonst geh ich“) kann ich nicht empfehlen. Führungskräfte lassen sich ungern unter Druck setzen und was machst Du, wenn er dann sagt, „dann geht doch“. Um Dein Gesicht zu wahren, müsstest Du dann auch Taten folgen lassen.
Eine gute Lösung wünscht
Michael

Hallo Boucheron,

ich bin mir sicher, dass sich da nichts machen lässt, außer einem Gespräch mit dem Vorgesetzen…

Wenn Du den „Auftrag“ nicht durchführst, dann ist es eine Arbeitsverweigerung, die notfalls mit einer (fristlosen) Kündigung geahndet werden kann.

Ein Gespräch mit dem Kollegen ist wohl auch nicht machbar? Denn das wäre auch eine Möglichkeit, dass Ihr Eure Verfeindung zu Gunsten des Betriebes verlegt bis zum Ende der Projekte…

Wie gesagt, rede mit dem/den Vorgesetzten, evtl. noch mit dem Kollegen, mehr geht nicht…

Es wäre schön, wenn Du mich über den Ausgang informieren könntest. Danke!

Viel Erfolg und LG…
Hoelti

Hallo,

nein das können Sie leider nicht, da man sich die Kollegen nicht frei wählen darf.

Streitigkeiten sollten von dem Chef behoben werden oder einem Betriebsrat, wenn vorhanden.

Den einzigen Ausweg, den ich sehe, eine Aussprache in gegenwart
des Chefs oder einen Arbeitsplatzwechsel, vielleicht stimmt der Chef ja zu.

Viel Erfolg dabei,
Grüsse von Nonne213

Hallo,
zunächst: Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, bitte mitteilen, da dann meine Antwort erweitert werden muss.
Unterstellt nein, ergibt sich folgende Lage.

Der Arbeitgeber organisiert den Betrieb und kann nach § 106 der Gewerbeordnung einseitige Anweisungen erteilen, die die Durchführung des Arbeitsverhältnisses betreffen. Dieses Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers ist an die Voraussetzung „billigen Ermessens“ gebunden, d.h., er darf nicht willkürlich anweisen. Er hat auch die Interessen des weisungsunterworfenen Mitarbeiters zu berücksichtigen. In Ihrem Fall wäre es bereits auch in seinem eigenen Arbeitgeberinteresse, wenn er (so immer es ihm tatsächlich auch möglich ist, klar) seine Mitarbeiter so einsetzt, dass diese Nebenkriegsschauplätze, die eine produktive Arbeit stören und behindern, vermieden werden (Nur der motivierte Mitarbeiter bringt die Leistung etcpp).
Daneben hat der Arbeitgeber weitere Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, also nicht nur, die Arbeitsleistung entgegenzunehmen und diese dann zu bezahlen (Hauptpflichten). Eine wesentliche Nebenpflicht ist die Fürsorge um die Mitarbeiter, d.h., den Betrieb so zu organisieren, dass die Mitarbeiter frei von störenden Einflüssen ihren Job machen können.

Haben Sie schon einmal mit Ihrem Vorgesetzten den Vorgang erörtert? Wissen Sie, die Lage ist ohne Betriebsrat schwieriger, weil Sie bei Fortdauer dieser Situation, dann nämlich, wenn der Arbeitgeber auf Ihren Vortrag hin nicht abhilft, nur noch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Auch die Einhaltung von Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis befugt Sie, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Also, wenn noch nicht geschehen, führen Sie mit dem Vorgesetzten oder Geschäftsführer ein Gespräch. Darin sollte nicht primär eine Schuldfrage im Vordergrund stehen (wer das Ganze zu vertreten hat) sondern die Bitte um eine konstruktive Lösung (Umsetzung etc). Eine mögliche Klage vor dem Arbeitsgericht ist sicher eher kompliziert, aber als letztes Mittel möglicherweise zu erwägen.

Viel Erfolg!

Hallo,

verweigern wird nicht gehen - außer, es liegen schwerwiegende Gründe vor, z. B. eine Belästigung oder Mobbing oder Ähnliches.

Hier kann man es nur mit Reden probieren: Legen Sie dem Abteilungsleiter die Situation dar und machen Sie deutlich, dass die Zusammenarbeit dem Projekt und damit mittelbar der Firma schadet.

Wenn Ihr Abteilungsleiter aber darauf besteht, werden Sie in den sauren Apfel beißen müssen - oder den Bereich/ die Firma wechseln.

Viele Grüße
tinastar