Hallo und danke für die Antwort!
Kann man das Angestelltenverhältnis fortsetzen, AN- und
AG-Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung weiterhin
abführen, solange die Beteiligten wollen, also das
übliche Renteneintrittsalter einfach ignorieren?
Ja, natürlich. § 235 SGB VI ist ein Anspruch des Versicherten,
aber von „muß“ steht da - wie bei allen anderen Rentenarten
auch - nix.
Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die
Regelaltersgrenze hinaus ist sogar gesetzlich ausdrücklich
vorgesehen, denn gem. § 77 Abs. 3 Nr. 3 SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__77.html
erhöht sich die Rente mit jedem Monat
sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit über die
Regelaltersrente hinaus um 0,5%.
„Um 0,5%“ - Prozent von was? Au weia, den § 77 SGB VI müsste ich zum Verstehen erstmal analysieren, Nichtzutreffendes streichen, Absätze mit Numerierungen zusammenfassen, danach einen erneuten Anlauf nehmen, um zu begreifen, was im konkreten Fall zutrifft. Außerdem müßte ich mich darum kümmern, was genau unter einzelnen Begrifflichkeiten, z. B. Entgeltpunkte, zu verstehen ist…
Ich speichere deine Antwort und nehme für den Moment zur Kenntnis, daß die Regelaltersgrenze keine sture Grenze darstellt. Wenn die Beteiligten wollen, brauchen sie sich außer bei den AN-Anteilen zur Arbeitslosenversicherung weiter nicht darum zu kümmern.
wenn es gar keine sture Altersgrenze gibt, verstehe ich nicht, warum in einigen Bereichen von Fachkräftemangel die Rede ist. Aber das ist ein anderes Thema
Gruß
Wolfgang