Arbeit nach Schichtplan; Bereitschaft

Guten Tag,

ein Bekannter von mir arbeitet als Servicemitarbeiter in einem Gastro-
nomiebetrieb als Schichtdienst auf 400 € Basis.

Nun sagte er mir, dass seit längerer Zeit der Betrieb wohl nicht mehr
so gut zu laufen scheint und er daher schon öfters nach Hause ge-
schickt wurde, obwohl er eigentlich noch mehrere Stunden hätte ar-
beiten müssen; dies bedeutet für ihn einen Verdienstausfall.

Desweiteren wurde jetzt der Bereitschaftsdienst, kenntlich gemacht als
„zur Verfügung stehend“ eingeführt. Dies bedeutet für ihn, dass er
zwar nicht zur Arbeit fahren muss, aber dennoch hierfür zur Verfügung
stehen muss.

Nun stellte er mir folgende Frage:

  1. Ist es überhaupt rechtlich erlaubt, dass er nach Hause geschickt
    wird, obwohl er laut Dienstplan noch einige Stunden hätte arbeiten
    müssen?
  2. Muss der Dienst auf Bereitschaft entlohnt werden?

Ich danke schon im Voraus auf die Beantwortung der Fragen :smile:

Mit besten Grüßen

André S.

Hallo

Zunächst die „kalte rechtliche“ Antwort:

  1. Ist es überhaupt rechtlich erlaubt, dass er nach Hause
    geschickt
    wird, obwohl er laut Dienstplan noch einige Stunden hätte
    arbeiten
    müssen?

Nein.

  1. Muss der Dienst auf Bereitschaft entlohnt werden?

Es handelt sich nicht um Bereitschaft sondern um Rufbereitschaft. Da ist der konkrete Einzelfall insbesondere gemachte Vereinbarungen zu berücksichtigen. Rufbereitschaft ist an sich zunächst einmal Ruhezeit im Sinne des ArbZG, also nicht vergütungspflichtig. Ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich muß er dem Anliegen des AG aber einfach nicht zustimmen, da ich mal auch voraussetze, daß Rufbereitschaft vertraglich nicht vereinbart war.

Jetzt eine kleine Anmerkung: wenn man sich die finanzielle Lage einiger Betriebe insbesondere auch in der Gastronomie anschaut, ist es tatsächlich so, daß nur über eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten hier ein überlebensfähiges Konzept aufgebaut werden kann. Nichts spricht dagegen, daß man auf Beschäftigung oder zumindest Entlohnung gemäß Dienstplan besteht. Aber das Resultat kann die Handlungs- und/oder Zahlungsunfähigkeit des AG sein. Es gibt eben immer zwei Seiten zu beachten. Von hier aus kann man da weder zum Gehorsam auffordern noch zum „Wehr Dich!“ anstacheln.

Gruß,
LeoLo

Hi,

danke für deine Antwort!

Es handelt sich nicht um Bereitschaft sondern um
Rufbereitschaft. Da ist der konkrete Einzelfall insbesondere
gemachte Vereinbarungen zu berücksichtigen. Rufbereitschaft
ist an sich zunächst einmal Ruhezeit im Sinne des ArbZG, also
nicht vergütungspflichtig. Ohne entsprechenden finanziellen
Ausgleich muß er dem Anliegen des AG aber einfach nicht
zustimmen, da ich mal auch voraussetze, daß Rufbereitschaft
vertraglich nicht vereinbart war.

Ok, dann nennt sich dies eben Rufbereitschaft, aber du hast ja ver-
standen, was damit gemeint war. Im Vertrag meines Kollegen steht kein
Satz von „Rufbereitschaft“ o. ä., lediglich, dass er sich damit ein-
verstanden erklärt, in Wechselschichten zu arbeiten.

Jetzt eine kleine Anmerkung: wenn man sich die finanzielle
Lage einiger Betriebe insbesondere auch in der Gastronomie
anschaut, ist es tatsächlich so, daß nur über eine
Flexibilisierung der Arbeitszeiten hier ein überlebensfähiges
Konzept aufgebaut werden kann. Nichts spricht dagegen, daß man
auf Beschäftigung oder zumindest Entlohnung gemäß Dienstplan
besteht. Aber das Resultat kann die Handlungs- und/oder
Zahlungsunfähigkeit des AG sein. Es gibt eben immer zwei
Seiten zu beachten. Von hier aus kann man da weder zum
Gehorsam auffordern noch zum „Wehr Dich!“ anstacheln.

Das Problem scheint hier eine klare Fehlkalkulation seitens des AG
zu sein! Er hat einfach zu viele Mitarbeiter eingestellt, die er wohl
nicht kündigen will/möchte/darf. So kommt es zu diesem ganzen Schla-
massel. Zu Beginn des AV musste mein Kollege eine Erklärung unter-
schreiben, dass er keinen anderen MJ auf 400 € Basis annehmen darf,
weil dieser Verdienst durch den jetzigen AG erfolgen würde.

Die ersten zwei Jahre klappte dies auch reibungslos, bis auf einmal
mehr als 20 neue Leute eingestellt wurden. Jetzt kann er einen Freu-
denschrei machen, wenn er 100 € im Monat bekommt…

Nun ja, ich sehe da jetzt aber auch keine Möglichkeit, ihm da weiter-
helfen zu können…

Gruß, André

Hallo

Warum sucht er sich nichts anderes?

Gruß,
LeoLo

Hi,

Warum sucht er sich nichts anderes?

Soweit ich weiß, wird er zum 31.07. kündigen :wink:

bye. andre