Arbeit ohne Arbeitsvertrag

Hallo,
darf der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte behalteh,wenn kein Arbeitsvertrag untreschrieben worden ist.Habe einen Tag in der Firma gearbeitet und mich dann entschieden dort nicht mehr zu arbeiten.
Nun gibt er mir nicht die Lohnsteuerkarte,bevor ich einen Arbeitsvertrag unterschreibe.
Ich weiß jetzt nicht wie ich mich verhalten soll.

Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, ohne gültigen Arbeitsvertrag, die Lohnsteuerkarte einzubehalten.
Sollte er sie nicht zurückgeben, müss man sich, auf eigene Kosten eine neue ausstellen lassen. Diese Rechnung, müsste dann der „Nichtarbeitgeber“ bezahlen.
Am Besten ist es, nocheinmal freundlich darauf hinzuweisen, das es Dein Eigentum ist, das sie wiederrechtlich einbehalten.
Lg
Marion

Danke für die schnelle Anwort.

Hallo h204,

a) Euer Arbeitsverhältnis ist anscheinend mündlich besprochen und der „Arbeitsvertrag“ also auch zustande gekommen. Dies zeigt auch die wohl einverständliche Übergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitsgeber an.
Es ist unerheblich, ob der AV bereits unterzeichnet ist oder war, weil scheinbar mündlich verhandelt und durch die eintägige Arbeit bewiesen.

b) In aller Regel haben Arbeitsverträge heute eine Probezeit, bei der beide Seiten sehr kurzfristig - manchmal auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - wieder das Arbeitsverhältnis auflösen können. Sofern dieser AV allerdings auch eine Kündigungsfrist vorsieht, will der Arbeitsgeber evtl. auf ein schuldhaft gekündigtes Arbeitsverhältnis hinaus, damit er evtl. Schadenersatz (z.B. für Anzeige u. Personalsuche oder kurzfristige Aushilfskosten, etc.) geltend machen kann. Damit wäre er z.B. auch in der Lage, die bislang angefallenen Löhne (für einen AT) einzubehalten.
Evtl. will er auch einfach aus Ärger den Arbeitsnehmer nun etwas schickanieren und sich auf die noch offene Lohnabrechnung berufen, der er evtl. nur einmal monatlich erledigt bzw. erledigen lässt.
Es kann also Gründe geben.

Mein Rat: Nochmal mit dem AG sprechen, ihm anbieten auf den Tageslohn zu verzichten, wenn er sofort die LK wieder aushändigt.
Falls er sich weigert, ihn informieren, das über einen Anwalt ein Arbeitsgerichtsverfahren gegen ihn angestrengt wird, bei dem Sie als AN auch ihre durch nicht rechtzeitige Rückgabe der LK entstandenen Schäden (z.B. auch Verlust von ALG u.a.)geltend machen werden.
Hinweis: in der Zwischenzeit können Sie vom Firnazamt eine Ersatz-Lohnsteuerkarte bekommen. Sollten hierdurch Kosten oder Schäden entstehen, können Sie diese beim damaligen Arbeitgeber geltend machen.

Zum Schluss - dies sind alles Maßnahmen, wie ich Sie an Ihrer Stelle durchführen würde und stellen keine verbindliche Rechtberatung dar. Sofern Sie absolut sichere und verbindliche Auskünfte möchten, sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrem Umfeld suchen und diesen beauftragen.
Arbeitsgerichtliche Angelegenheiten sind nach meinem Wissen unter bestimmten Umständen für Sie kostenfrei. Dies gilt nicht für den Anwalt. Unter Umständen kann Ihnen auch eine berufliche Vereinigung (z.B. Gewerkschaft)weiterhelfen.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen ein bißchen weiter.

Hallo,
Danke für die schnelle Antwort,hat mir ein wenig weiter geholfen,aber was ist mit den Arbeitsvertrag den möchte er nachträglich unterschreiben haben,bin aber schon über eine woche nicht mehr bei Ihm.
Nochmals vilen Dank.

Hallo again,

bei einem mündlichen Vertrag nimmt jede Partei an, dass man sich verständigt habe. Details bleiben offen und auslegbar.
Wenn Sie den schriftlichen Vertrag nachträglich unterzeichnen (dann müsste er auch noch rückdatiert sein)würden alle vertraglichen Vereinbarungen gelten und greifen. Hierzu gibt es jetzt keinen Grund mehr, dies zu tun.
Alle Gründe, die mir hierzu einfallen, sind für Sie eher nachteilig, z.B. Zuschüsse der ARGE für den AG bei LZ-ALs oder ähnlich. Unter bestimmten Umständen wäre dies evtl. sogar Urkundenfälschung oder Mitwirkung an einem Betrugsversuch.

Aus meiner Sicht:
a) Vorschlag auf Tageslohnverzicht, wenn sofort LstK ohne Eintrag zurück

b) wenn nein, Anwalt, ggf. Prozesskostenbeihilfe, das heißt der Anwalt wird über den Staat bezahlt. Außerdem sofort Ersatz-LK beim FA mit Hinweis auf den unberechtigten Rückbehalt. Evtl. hat der AG dann auch Spass mit dem FA, da die LK Eigentum des Staates und Besitzrecht von Ihnen ist.

Darf ich mal fragen, um welche Art Job es sich handelt und wie groß die Firma ist, mit der sie hier umgehen?
Es handelt sich auch hoffentlich nicht um einen Arbeitsvermitttler, oder?

Viel Erfolg
LPIC

Ich würde mir den Vertrag zeigen lassen und damit zu einem Anwalt gehen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Auf jeden Fall Auskunft bei einem Anwalt holen.

In Zukunft sowas vorher absprechen, bevor man die Arbeit antritt und seine Papiere wie Sozialversicherungsausweis und Lohnsteuerkarte zeigt und übergibt. Das ist sicherer. Man sollte keine Arbeit antreten, ohne den Arbeitsvertrag sorgfältig gelesen und unterschrieben zu haben. Und wenn die Arbeit einem doch nicht so zusagt, kann man während der Probezeit immer noch problemlos kündigen.

Liebe Grüße
Kathrin Eggeling

Guten Morgen
Vielen dank für Deine Antwort,es handelt sich um eine Arbeitszeit Firma.

Guten Morgen
Danke für die Anwort,hat mir weiter geholfen.