Hallo,
eine Freundin von mir arbeitet seit ueber einer Woche bei einer Baeckerei. Ohne irgendetwas Schriftliches in der Hand. Die sagen, der Arbeitsvertrag kommt dann irgendwann.
Geht das da mit rechten Dingen zu?
Gruss, Dukath
Hallo,
eine Freundin von mir arbeitet seit ueber einer Woche bei einer Baeckerei. Ohne irgendetwas Schriftliches in der Hand. Die sagen, der Arbeitsvertrag kommt dann irgendwann.
Geht das da mit rechten Dingen zu?
Gruss, Dukath
HAllo solange die noch sagen der kommt noch und nicht beim Wort AV gleich rumdrucksen „Du…Sowas brauchen wir doch nicht…“ (sorry ich krieg den Kumpeligen Tonfall nicht in Schriftform, eben unterschwellig mit „wir ham uns alle lieb und futtern liebern ein Ökobrötchen darauf, so Papierkram ist doch nur für Spiesser oder wenn du uns nicht vertraust, und du vertraust uns doch…“ in der Stimme).
Gruß Susanne
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Hallo,
ein mündlicher Vertrag gilt genauso wie ein schriftlicher. Wenn also alles besprochen wurde (Lohn, Urlaub, Arbeitszeiten), dann ist das in Ordnung.
Viele Grüße
Hallo,
wie chilli schon sagte, gelten auch mündliche Verträge, und in diesem Fall greifen die gesetzlichen Bestimmungen.
Ansonsten gibt es noch das Nachweisgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/nachwg/
Agnes
Grundsätzlich sind Arbeitsverträge formfrei, was heisst sie müssen nicht schriftlich geschlossen werden.
Der Arbeitgeber legt sich allerdings selbst ein Ei, wenn er keinen schriftlichen Arbeitsvertrag macht, denn nach dem Nachweisgesetz ist er verpflichtet das Arbeitsverhältnis schriftlich zu dokumentieren mit gegenzeichnen durch den Arbeitnehmer. Ein Verstoss hiergegen hat eine sehr lustige Auswirkung insbesondere, wenn es Streitigkeiten oder einem Prozess kommt. Hier wertet das Gericht nämlich automatisch den gesamten Vortrag des Arbeitnehmers über den Inhaltes des Arbeitsverhältnisse als wahr. Der Arbeitgeber muss das Gegenteil beweisen, was ihm nur schwer gelingen kann.
gruss viper