Arbeit ohne Bezahlung

Mein Vater hilft mir öfter in meinem kleine Handwerkbetrieb ohne Bezahlung. Wir das als Schwarzarbeit ausgelegt oder darf man das innerhalb der Familie?

Sollte es sich bei diesem fiktiven Handwerksbetrieb um eine Einzelfirma handeln, darf der Familienangehörige entgeltfrei helfen. Ist der Betrieb beispielsweise eine GmbH, muss der Familienangehörige angemeldet werden.

Sofern der Familienangehörige Leistungen (also Geld) vom Jobcenter (ALG II / Hartz 4) oder vom Arbeitsamt (ALG I) erhält, sollte er seine entgeltfreie Tätigkeit dort zumindest aber anzeigen. Dies muss aber nicht unbedingt Einfluss auf die Höhe der Leistungen haben.

Gruß!

Mein Vater hilft mir öfter in meinem kleine Handwerkbetrieb
ohne Bezahlung. Wir das als Schwarzarbeit ausgelegt oder darf
man das innerhalb der Familie?