Arbeit ohne Gehalt?!

Hi bin neu hier und das ist meine erste frage naja und ist nicht grade toll.

Ich wurde zum 15.12 gekündigt und habe frei bis zum 15.01 wegen überstd resturlaub.

Nun hab ich aber kein gehalt mehr bekommen zum 01.01 was mir ja eigentlich zusteht oder liege ich da falsch?

Hallo,

bist Du zum 15.12. gekündigt oder zum 15.01.? In der Küdigung müsste stehen "…das Arbeitsverhältnis wird mit Wirkung zum xx.xx.xxxx gekündigt.
Und mit dem Tag endet Dein Arbeitsverhältnis. Freistellung nach Ende des Arbeitsverhältnisses gibt es nicht. Ausserdem musst Du Dich nach dem Du die Kündigung bekommen hast unverzüglich, also sofort, beim Arbeitsamt melden !!!
Mit der Bezahlung Deiner Mehrarbeit (ob im Form bezahlter Freizeit bis 15.01. oder als Mehrarbeitsvergütung zum 15.12 riecht das nach Anwalt. Du kannst ja nochmal telefonisch bei der Personalabteilung nachfragen, aber wenn das nichts bringt, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen (oder Gewerkschaft, wenn Du in einer bist) und ausserdem Deine Ansprüche auch dem Arbeitsamt mitteilen!
Viel Glück!!!

Also…erstmal danke für die schnelle antwort.

Ich hab meine Kündigung am 15.12 bekommen das am 15.01 das arbeitsverhältnis endet.
Und ich war jetzt vom 15.12 freigestellt weil ich eben überstunden und resturlaub hatte.

Meine frage ist jetzt einfach nur ich werde doch noch bis 15.01 bezahlt oder?
Resturlaub und Überstunden haben ja nichts mit dem normalen lohn zu tun.

Das sind leider sehr wenige Angaben.
Hattest du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder hattest du einen Arbeitsvertrag ? Wie lange hattest du in der Firma gearbeitet ? Sind die Kündigungsfristen eingehalten worden.

Du bist seit Mitte Dezember arbeitslos, und hast bis Mitte Januar frei,…wie ist das zu verstehen ? Hast du ab Mitte Januar eine neue Stelle ?

Was ist mit Arbeitslosengeld von Mitte Dezember bis Mitte Januar ? Hast du beantragt ? Das ist auch wichtig für deine Rente später. Wenn du ALG nicht in anspruch nimmst, hast du einen Ausfallmonat in deinen Rentenberechnungen.

Normalerweise bekommst du nur Geld für deine Arbeitskraft, die du dem Unternehmen zur Verfügung stellst. Keine Arbeit, kein Geld von der Firma. Außer, dein Chef hat die Kündigungsfrist nicht eingehalten, weil er dich sofort los haben wollte. Dann muß er bezahlen bis die zuende wäre.

Außer bei fristloser Kündigung, da mußt du dann zu einem Anwalt der dann vor dem Arbeitsgericht vielleicht ne Abfindung von 2 Monatsgehälter raushandeln könnte.

Lohnt sich das ? Mußt du dir ausrechnen.

Hallo,

das Arbeitsverhältnis endet offiziell zum 15.12.(?), ein „frei“ wegen Überstunden und Resturlaub bis 15.01. ist für mich nicht nachvollziehbar.
Überstunden (angeordnete Arbeitszeit) können vergütet oder in Freizeit abgegolten werden (während des Arbeitsverhältnisses). Auf Urlaub hat man immer während eines Arbeitsverhältnisses Anspruch. Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses hat man Anspruch auf Vergütung.
Empfehluung: Nachfrage beim Arbeitgeber bzgl. des offenen Lohnes/Gehaltes. Sollte dies nicht erfolgreich sein, ist anwaltlicher Rat sinnvoll (Kosten der erstberatung ca. 150-200€).

Viel Erfolg.

Hallo MrAngry,
ein Lohn/Gehalt steht dir bis einschließlich 15.12.12 zu. Möglich ist, dass dir mit dem Lohn/Gehalt Dezember die Überstunden und der Urlaub bezahlt wurden. Sieh dir den letzten Lohnzettel an, was da vermerkt ist.
LG Deel

Hi, zu wann bist du denn nun gekündigt? Du schreibst zum 15.12. und jetzt hast du Resturlaub. Dann bist du sicher zum 15.01. gekündigt, oder? Dann hast du auch bis dahin Lohnanspruch. Andernfalls müsste eine Abgeltung von Urlaub und Überstunden erfolgen. Auch da bekommst du natürlich Geld. So, nun musst du den Betrag ausrechnen, der dir fehlt (auch Euro und Cent genau) und das von der Firma mit Fristsetzung(!) schriftlivch(!) einfordern. Solltest du dann das Geld nicht bekommen, musst du beim Arbeitsgericht klagen.

Hallo,

muss genauer geprüft werden. Lass Dich von einem Fachanawalt f. Arbeitsrecht beraten.

MfG

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Wenn die Kündigung zum 15.12. rechtmäßig war und Überstunden verrechnet wurden, haben Sie auch weiter keinen Anspruch. Prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung und die Verrechnung der geleisteten Stunden. Mit freundlichen Grüßen.

Ich habe die Küdigung am 15.12 ausgehändigt bekommen und das arbeitsverhältnis wird zum 15.1 beendet ich wurde nur freigestellt wegen meines resturlaubs und meinen überstunden

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Hallo MrAngry,

Du hast geschrieben, dass Du zum 15.12. gekündigst wurde. Zu diesem Termin ist dann das Arbeitsverhältnis beendet.
Nur… Eigentlich könntest Du dann nicht bis zum 15.01.13 Deine Überstunden abfeiern, da das Arbeitsverhältnis ja schon seit ca. 4 Wochen beendet ist.

Hier ist mal erst wirklich das genaue Datum vom Arbeitsende SEHR wichtig…

KEIN Arbeitgeber kann/darf das Arbeitsentgelt zurückhalten. Bitte SOFORT ein Einschreiben/Rückschein an den Arbeitgeber senden und ihn aufforden, dass Dir zustehende Arbeitsentgelt unverzüglich zu bezahlen. Vorher würde ich aber mal den Arbeitgeber anrufen.
Hier sind aber auch die „Termine“, die gemäß Arbeitsvertrag vorgegeben sind, wichtig. Was steht im Vertrag, wann das Arbeitsentgelt bezahlt wird?

Melde Dich bitte noch mal.

LG… Hoelti

hallo
lieder kann ich nicht weiterhelfen
gruss

Die Angaben widersprechen sich. Kündigung zum 15.12.12, dann erfolgt keine Zahlung mehr

Kündigung zum 15.01.2013 und Freistellung unter Berücksichtigung von Überstunden und Urlaub, dann muß noch eine Zahlung erfolgen.
Wann ist denn die letzte Zahlung erfolgt und welcher Abrechnungszeitraum steht auf der Abrechnung.

Schreibe die Firma an und kläre den Sachverhalt.

die kündigung hätte zum 15.1. erfolgen müssen, mit einer bezahlten freistellung bis dorthin für restliche überstunden und urlaubstage. so endete aber das arbeitsverhältnis bereits zum 15.12. am besten den arbeitgeber schriftlich auffordern die restforderung (bezahlung der restlichen urlaubstage wegen beendigung des arbeitsverhältbisse und die bezahlung der überstunden) bis zum 31.1. 2013 zu überweisen. sollte dies nicht erfolgen dann arbeitsrechtliche schritte einleiten. eine leistungsklage beim zuständigen arbeitsgericht. nicht zu lange warten, da es unterschiedliche ausschlußfristen gibt.

Hallo,

der Resturlaub steht Dir zu. Wenn die Zeit bis 15.01. nicht mehr ausreicht, um den kompletten Urlaub zu nehmen, muss der Rest ausbezahlt werden. Übrigens: für den halben Januar steht Dir auch normaler Urlaub für einen halben Monat zu. Wenn Du bis zum 15.01. Resturlaub und Überstunden „abbummelst“, bekommst Du auch bis 15.01. normal Gehalt. Während des Urlaubs wird das Gehalt weitergezahlt und die Überstunden sind ja Arbeitsleistung, die Du schon erbracht hast, für die Dein Arbeitgeber aber noch keine Gegenleistung erbracht hat. Wenn er Dir das jetzt in Freizeit ausgleicht, gibts dafür natürlich auch normalen Lohn.

Hallo natürlich steht ihnen das Gehalt zu. SChreiben Sie ihrem Chef einen Brief und geben Sie ihm eine Frist bis wann er das Gehalt zahlen soll. Eins verstehe ich aber nciht. Wenn auf ihrer Kündigung steht zum 15. 12. dann sind sie ab dem 16. 12. arbeitslos. Oder steht drauf zum 15.01.???

Hallo,

wenn Sie zum 15.12.12 gekündigt wurden, kann der Arbeitgeber Ihnen nicht bis zum 15.1.13 „frei“ geben, da dann zum 15.12.12 das Arbeitsverhältnis beendet war.
Wenn allerdings die Kündigung am 15.12. übergeben wurde und als Kündigungsdatum der 15.1.13 angegeben ist, steht Ihnen natürlich auch bis dahin Gehalt und auch anteiliger Urlaub zu (wäre für den halben Januar vermutlich 1 Tag).
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 15.12.12 muss der Arbeitgeber die noch ausstehende Urlaubstage und Überstunden auszahlen.
Im Zweifelsfall sollten Sie mal zum Anwalt gehen.

Gruß
Paule 54