Arbeit probezeit

Hallo,

habe eine neuen Arbeitstelle ab 01.07.10.
Probezeit geht bis 01.01.11.
Habe aus ungekündigter Stellung zum 30.06.10 gekündigt,um ab 01.07.10 dort anzufangen.

Frage:
Wenn ich die Probezeit nicht bestehe,bekomme ich Arbeitslosengeld nach meinen letzten Gehalt berechnet oder so,wie ich in der Probezeit verdient habe?

Kann ich von einem auf den anderen Tag gekündigt werden?

Was muß ich beachten,wenn ich während der Probezeit gekündigt werde?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,

bekommst du in der Probezeit weniger Geld als nach dieser Zeit???

Soweit mir bekannt ist, wir das ALG von dem Durchschnitt des Einkommens der letzten Monate berchnet. Heißt in deinem Fall, auch von dem was in der Probezeit gezahlt wurde. Genaueres sagt dir dein Arbeitsamt.
In der Probezeit kann der Arbeitgeber jederzeit kündigen. Darum heißt das Ding ja auch -Probezeit-. Solltes du die Befürchtung haben, wende dich an deinen Betriebsrat oder direkt an deine Gewerktschaft.
Die helfen in jedem Fall!!!

Gruß

Frage:
Wenn ich die Probezeit nicht bestehe,bekomme ich
Arbeitslosengeld nach meinen letzten Gehalt berechnet oder
so,wie ich in der Probezeit verdient habe?

In der Berechnung des Arbeitslosengeldes bin ich nicht wirklich fit, aber das Probezeitgehalt fließt mindestens anteilig für die letzten 12 Monate mit ein.

Kann ich von einem auf den anderen Tag gekündigt werden?

In der Probezeit sind die Kündigungsfristen des Vertrags bzw. des Tarifvertrags bzw. des BGBs einzuhalten. Deinen Vertrag und einen evtl. gültigen Tarifvertrag kenne ich im konkreten Fall nicht. Das BGB sieht in §622 eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats vor.
Sollte es einen Betriebsrat geben, muss auch die Probezeitkündigung vorher zum BR, sodass hier meist auch noch eine Woche vergeht.

Was muß ich beachten,wenn ich während der Probezeit gekündigt
werde?

Sobald die Kündigung kommt umgehende Meldung bei der Arbeitsagentur (spätestens innerhalb 3 Tagen - sollte die Kündigung am Freitag kommen, ist das bereits der Montag!)
Kündigungen benötigen die Schriftform. Mündliche Kündigungen daher nicht kommentieren, sondern ignorieren.
Hat die Kündigung keine Unterschrift bzw. von jemandem, der nicht kündigungsberechtigt ist (Geschäftsführer, Prokurist, Personalleiter), dann gilt auch die Kündigung nicht.

Viel Glück, Bjørn Jagnow

Hallo, Jens,
deine Frage bezieht sich nicht auf mein Fachgebiet, aber ich denke hierzu folgendes:

zur Berecnung des maßgeblichen Arbeitslosenentgeltes werden generell die lezten drei Monate herangezogen- ganz egal wo du gearbeitet hast. Hiervon wird dann der Durchschnitt gebildet.
Desweiteren gilt generell, dass von beiden Seiten (vom Arbeitgeber oder auch von deiner Seite)ohne Angabe von Gründen arbeitstäglich gekündigt werden kann. Eine Kündigungsfrist gibt es hier nicht.
Generell bedürfen Kündigungen der Schriftform.

Ich wünsche dir viel Glück mit deinem neuen Job

Hallo Jens,

>>>"Was muß ich beachten,wenn ich während der Probezeit gekündigt werde?>> "Kann ich von einem auf den anderen Tag gekündigt werden?

Hallo,
Hallo,
habe eine neuen Arbeitstelle ab 01.07.10.
Probezeit geht bis 01.01.11.
Habe aus ungekündigter Stellung zum 30.06.10 gekündigt,um ab
01.07.10 dort anzufangen.

Frage:
Wenn ich die Probezeit nicht bestehe,bekomme ich
Arbeitslosengeld nach meinen letzten Gehalt berechnet oder
so,wie ich in der Probezeit verdient habe?
Das Arbeitslosengeld wird danach berechnet, wieviel Du in dem Jahr verdient hast. Das heisst, ein Beispiel: Du hast bei früherem Arbeitgeber 2000.- Brutto verdient und jetzt verdienst Du bei neuem 1500.- Brutto, dann wird aus den beiden berechnet, wieviel Geld Du kriegst. Also Kombieniert und berechnet.
Kann ich von einem auf den anderen Tag gekündigt werden?
Sicher kannst Du gekündigt werden. Deswegen heisst es ja, Probearbeit. Allerdings meistens mit einer Frist von 2 Wochen. Und nur wenn man etwas angestellt hat (z.B. Diebstahl usw.)oder wenn das Betrieblich nicht mehr möglich ist, wie finanzielle Schwierigkeiten der Firma.
Was muß ich beachten,wenn ich während der Probezeit gekündigt
werde?
Sofort zum Arbeitsamt gehen! Damit Du Dein Geld von denen kriegst, auch wenn Du eine Kündigung kriegst und erst in 2 Monaten die Firma verlassen musst, must Du gleich zum Arbeitsamt gehen! Die sind ganz schön anstrengend! Und von der Firmen Seite kannst Du nicht viel machen, wenn Du in der Probezeit gekündigt wirst. Die müssen auch keinen Grund nennen! Grundrechte hast Du aber überall. Wie wenn Du gemobbt wirst oder schikane usw.

Hoffe ich konnte helfen!
Wenn Ihr ein Betriebsrat habt, kannst Dich gerne auch an die wenden. Die wissen noch mehr über die Tarifverträge usw.
Das schlimmste ist halt die Probezeit, da ist man am meisten in Gefahr und kann so gut wie gar nichts machen, sondern sich nur beliebt machen und volle Leistung bringen, bis man unbefristet eingestellt worden ist.
Grüsse
Askan

Viele Grüße

Jens