Arbeit selbständig und auf Rechnung- nur vorläufig

Hallo!

Nehmen wir mal an, jemand hat Anfang des Jahres ALG II bezogen, war dann seit Februar festangestellt und ihm wurde jetzt in der Probezeit gekündigt. Glücklicherweise hat er aber sofort wieder ein Jobangebot bekommen, allerdings erstmal für 2-3 Monate stundenweise und auf Rechnung, wenn das gut läuft gibt es danach eine Festanstellung.
Die steuerliche Frage ist jetzt die: Wie führt er seine Steuern für diese paar Monate am Besten ab? Sollte er bis zum Jahresende warten und dann seine gesamte Steuererklärung mit den unterschiedlichen Beschäftigungsarten in einem Rutsch machen oder lieber jetzt für die paar Monate einzeln die Steuer abführen? Der monatliche Betrag ist nicht hoch und liegt nur bei ca. 1500 Euro brutto. Wie sollte die Person jetzt am Besten vorgehen?

Danke und beste Grüße,

N.

sofort wieder ein Jobangebot bekommen, allerdings erstmal für
2-3 Monate stundenweise und auf Rechnung, wenn das gut läuft

Für diesen Zeitraum lohnt der Aufwand der Selbstständigekeit nicht. Wenn der AG den AN testen will, gibt es andere rechtliche Möglichkeiten.

Die steuerliche Frage ist jetzt die: Wie führt er seine
Steuern für diese paar Monate am Besten ab?

Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluß (für 2-3 Monate !!), Einkommensteuererklärung, Umsatzsteueerklärung.

liegt nur bei ca. 1500 Euro brutto. Wie sollte die Person jetzt am Besten vorgehen?

Sich mit einem befristeten Arbeitsvertrag einstellen lassen.

Hallo,

Die steuerliche Frage ist jetzt die: Wie führt er seine
Steuern für diese paar Monate am Besten ab? Sollte er bis zum
Jahresende warten und dann seine gesamte Steuererklärung mit
den unterschiedlichen Beschäftigungsarten in einem Rutsch
machen oder lieber jetzt für die paar Monate einzeln die
Steuer abführen? Der monatliche Betrag ist nicht hoch und
liegt nur bei ca. 1500 Euro brutto. Wie sollte die Person
jetzt am Besten vorgehen?

Die Einkommensteuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres. Erst danach ist eine Festsetzung und Beitreibung möglich. Insoweit kann m. E. das Jahresende abgewartet werden.

Wenn die freiberufliche Tätigkeit nach 3 Monaten weiter ausgeübt wird, könnten Einkommensteuervorauszahlungen beantragt werden. Sie werden allerdings nur bei Mindestbeträgen von 400 Euro/Jahr bzw. 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt (10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember) festgesetzt, was unter vorstehenden Voraussetzungen wohl zutreffen dürfte.

Dabei bleiben allerdings einige Aufwendungen, insbesondere Sonderausgaben, unberücksichtigt.

Vorauszahlungen können auf Antrag an sich ändernde Einkommensverhältnisse angepasst werden oder wieder entfallen.

Gruß
Zemionow

Oh je, dieser jemand sollte sich dringend steuerlich beraten lassen-Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Scheinselbständigkeit wären da die wichtigsten Punkte…

Für diesen Zeitraum lohnt der Aufwand der Selbstständigekeit
nicht. Wenn der AG den AN testen will, gibt es andere
rechtliche Möglichkeiten.

Es ist nicht so schwer, wie du denkst.

Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluß (für 2-3
Monate !!), Einkommensteuererklärung, Umsatzsteueerklärung.

Das ist völlig irreführend. Ein Kleinunternehmer hat es viel leichter, als du denkst: keine nennenswerte Buchhaltung (kein Kaufmann - Einnahmeüberschussrechnung), keine Umsatzsteuer (bei Umsatz unter 17.500 Euro), kein Jahresabschluss (mangels Buchführungspflicht).

Grüße,
Sebastian