wenn man ein Urteil zu einer Geldstrafe erhält, muß dem nicht ein Prozeß voraus gehen oder kann das Urteil einfach per Post zugestellt werden?
Kann man beantragen, daß die Strafe grundsätzlich in Raten und oder Arbeit geleistet wird?
Wenn man auf die Ersatzweise Haft verzichtet?
Wenn die Straftat aus Krankheitsgründen begangen wurde, ist das relevant .
Macht es Sinn einen Anwalt ein zu schalten und nachträglich ein Attest bei zu bringen?
wenn man ein Urteil zu einer Geldstrafe erhält, muß dem nicht
ein Prozeß voraus gehen oder kann das Urteil einfach per Post
zugestellt werden?
Das ist möglich. Man nennt es Strafbefehl. Erst wenn dagegen Widerspruch eingelegt wird, kommt es zur Hauptverhandlung. Das Strafbefehlsverfahren kommt aber nur in kleineren Fällen zur Anwendung, die „richtige Kriminalität“ mit Erwartung einer Freiheitsstrafe wird grundsätzlich über die Hauptverhandlung abgeurteilt.
Kann man beantragen, daß die Strafe grundsätzlich in Raten und
oder Arbeit geleistet wird?
Ratenzahlung wird in der Regel auf Antrag gewährt.
Wenn man auf die Ersatzweise Haft verzichtet?
Die Haft wird nur dann vollzogen, wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird (1 Tagessatz = 1 Tag Freiheitsstrafe)
Wenn die Straftat aus Krankheitsgründen begangen wurde, ist
das relevant .
Eine Krankheit wäre nur dann relevant, wenn sie als Schuldausschließungsgrund dienen könnte.
Macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten und nachträglich
ein Attest beizubringen?
eher nicht. Mich würde es aber interessieren, wieso man eine Straftat aus Krankheitsgründen begeht.