Hallo Admins,
ich habe nicht heraus finden können wie ich meine Artikel lösche- ich will meine Frage nochmal in einem Beitrag zusammenfaßen.
Ich habe mehrere Fragen , die sich alle um eine Geschichte drehen.
Also , man steht-stand unter gesetzlicher Betreuung, weil man krankheitsbedingt manchmal nicht seine Angelegenheiten besorgen kann bzw. Dinge tut, die man nicht täte, wäre man bei klarem Verstand.
Handelt sich letztlich um Betrug.
Nun bekommt man einen Strafbefehl zugestellt.
Die verhängte Geldstrafe kann man nicht zahlen- 1400.-
Kann man diese grundsätzlich in Raten zahlen?
Und vorallem: Kann man die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit ableisten?
Aus den gleichen Gründen wie oben hat man wiederholt eine ähnliche Straftat begangen, was geschieht dann.
Wird eine höhere Strafe als Geldstrafe verhängt?
Kann man rückwirkend, es gab kein Verfahren, wo man dies gekonnt hätte, geltend machen, daß man auf Grund Krankheit nicht erkennen konnte, daß man etwas unrechtes tat.
Wenn es sich bei der Krankheit um eine „anerkannte“ handelt, wegen der man auch in Behandlung ist.
Wichtig wäre noch, solche Handlungen geschehen nur in ( und nicht immer ) bestimmten Phasen der Erkrankung und man hat mit ärztlicher Hilfe Wege gefunden, diese Phasen zu unterbinden.
Und muß man zu polizeilicher Vorladung erscheinen, wenn man von vorne herein angibt, daß man die Tat, die einem vorgeworfen wird, eingesteht?
Ab wann ist man vorbestraft?
Antworten wären nett
yelemi