Arbeit über die Regelaltersgrenze hinaus

Hallo!

Aus einer Pressemeldung: „Nach Ansicht des Chefs der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, sollten Menschen die Möglichkeit haben, freiwillig bis zum 70. Lebensjahr weiterzuarbeiten“.

Welche gesetzlichen Regelungen stehen heute dem Ansinnen entgegen, die Regelaltersgrenze zu ignorieren und einfach weiterzuarbeiten, sofern Arbeitnehmer und Arbeitgeber dies wollen?

Bereits im März des vergangenen Jahres stellte ich hier eine ähnliche Frage und entnahm den Antworten, dass es keinen Zwang zum Renteneintritt gibt.
Möglicherweise habe ich damals die zuweilen nicht ganz klaren Antworten falsch verstanden, denn dem Anschein nach gibt es wohl doch rechtliche Hürden. Oder schrieb ein Journalist dummes Zeug oder ist Herr Weise schlecht informiert?

Anmerkung: Ich möchte ausdrücklich nicht arbeitsvertragliche Regelungen diskutieren, die ein Ende des Anstellungsverhältnisses mit der Regelaltersgrenze beinhalten. Um so etwas zu ändern, müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Einzelfall einigen, brauchen dazu aber nicht den Gesetzgeber.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Aus einer Pressemeldung: „Nach Ansicht des Chefs der
Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, sollten
Menschen die Möglichkeit haben, freiwillig bis zum 70.
Lebensjahr weiterzuarbeiten“.

Dürfen sie doch heute schon!

Welche gesetzlichen Regelungen stehen heute dem Ansinnen
entgegen, die Regelaltersgrenze zu ignorieren und einfach
weiterzuarbeiten, sofern Arbeitnehmer und Arbeitgeber dies
wollen?

Keine. Maximal dass dies der Arbeits- oder Tarifvertrag vorsehen würde!
Es steht hier aber die Mathematik dem ganzen entgegen!

ist Herr Weise schlecht informiert?

Schlecht informiert wäre gelinde gesagt, noch milde ausgedrückt.
Die einzige sinnvolle Äußerung von ihm war, dass es pro Jahr dann einen Rentenpunkt mehr geben sollte.
Dies wäre für niedrige Einkommen interessant!

Im Normalfall lohnt sich eine Weiterarbeit, ohne Bezug der Rente, nicht.
Denn man bekommt 0,5% mehr Rente, pro gearbeiteten Monat nach dem regulärem Rentenbezugszeitpunkt.
Arbeitet man bei angenommenen 1000,-€ Regelaltersrente noch ein Jahr weiter, dann bekommt man 60,-€ mehr Rente, hat aber ein Jahr schon auf die Rente verzichtet.
Somit muss man mind. 85 Jahre alt werden, um bei +/- 0 wieder zu sein.

VG

Guten Abend!

Zunächst einmal Dank für die Antwort.

Welche gesetzlichen Regelungen stehen heute dem Ansinnen
entgegen, die Regelaltersgrenze zu ignorieren und einfach
weiterzuarbeiten, sofern Arbeitnehmer und Arbeitgeber dies
wollen?

Keine … Es steht hier aber die Mathematik dem ganzen entgegen!

Zuweilen geht es allenfalls am Rande um Erbsenzählerei mit Rentenpunkten. Motivation für Arbeit kann durchaus Freude an der Aufgabe sein. Ich denke dabei z. B. an Ingenieure, die - soweit sie in der Technik geblieben sind - wandelnde Schatztruhen an Erfahrung und vernetzten Kenntnissen in Kombination mit aktuellem Wissen darstellen. So ganz nebenbei ist es auch ein Unterschied, ob Vertreter dieser Gruppe 2.000 € Rente bekommen oder eine ganz andere Größenordnung als Nettoeinkommen zur Verfügung steht.

Aber Kern meiner Frage war, ob es irgendwelche gesetzlichen Hindernisse für Arbeit über das übliche Renteneintrittsalter hinaus gibt, weil die Aussage von Herrn Weise - so er denn zutreffend zitiert wurde - impliziert, dass es solche Hindernisse bisher gibt.

Gruß
Wolfgang

Dazu fällt mir ein:

ist Herr Weise schlecht informiert?

Schlecht informiert wäre gelinde gesagt, noch milde
ausgedrückt.
Die einzige sinnvolle Äußerung von ihm war, dass es pro Jahr
dann einen Rentenpunkt mehr geben sollte.
Dies wäre für niedrige Einkommen interessant!

Ist es nicht so, dass man bei Bezug von Altersrente (also nichts Vorzeitiges und nichts wegen Erwerbsunfähigkeit) beliebig viel verdienen darf, ohne dass die Rente gekürzt wird?

Wenn es so ist, könnte man also normale Altersrente beziehen und im alten Job - natürlich für volles Gehalt - einfach weiterarbeiten? Müssen dann Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden?

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Ist es nicht so, dass man bei Bezug von Altersrente (also
nichts Vorzeitiges und nichts wegen Erwerbsunfähigkeit)
beliebig viel verdienen darf, ohne dass die Rente gekürzt
wird?

Richtig!

Wenn es so ist, könnte man also normale Altersrente beziehen
und im alten Job - natürlich für volles Gehalt - einfach
weiterarbeiten? Müssen dann Rentenversicherungsbeiträge
abgeführt werden?

Ja, man kann einfach weitermachen und hat sogar ne Lohnerhöhung, denn die RV Beiträge muss nur der Arbeitgeber dann abführen. KV, Pflege natürlich beide und Steuern halt der Arbeitnehmer.

Aber die Erbsenzählerei beginnt erst, beim Blick auf das „Gesamtkunstwerk Familie“.
Was bezieht der Partner an Rente und was kann dieser aus der Witwen/-er Rente an Leistungen erwarten.

In Deiner anderen Antwort, mit 2000,-€ Rente, wird die Mathematik dann hilfreich werden.
Denn um einen Rentenpunkt 2015 zu bekommen, muss man schon 34.999,- € Brutto haben, und alles was über 72.600,- € liegt an Einkommen, dafür gibt es keine Punkte bei der RV. Also kann man max. 2,14 Rentenpunkte im Westen und 2,51 Rentenpunkte im Osten bekommen für 2015.
Mal dem aktuellen Rentenwert, wäre dies eine Rentenerhöhung mtl. von West:61,23 € oder Ost: 66,23 €.
Wenn ich jedoch 6 % von 2000,-€ nehme, dann sind es 120,-€ mehr Rente mtl. nach einem 1 jährigen späteren Rentenbeginn.
Also manchmal lohnt es sich weiter zu arbeiten…aber dies lässt sich berechnen! :wink:

VG

Hallo Wolfgang,

weil die Aussage von Herrn Weise - so er denn zutreffend zitiert wurde - impliziert, dass es solche Hindernisse bisher gibt.

ganz am Rand habe ich auf SWR 2 die Erläuterung aufgeschnappt, Weise hätte von was ganz anderem, nämlich von einer aus seiner Sicht wünschenswerten Option gesprochen, beliebig lange voll SV-pflichtig zu arbeiten, so dass sich auch nach Vollendung des 67. Lebensjahres die Altersrente „verbessern“ lässt; Wortlaut dazu hab ich aber nicht behalten.

Das wäre auch plausibel, weil sich damit der Boden für eine weitere Senkung der Altersrenten bereiten ließe.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Ist es nicht so, dass man bei Bezug von Altersrente (also
nichts Vorzeitiges und nichts wegen Erwerbsunfähigkeit)
beliebig viel verdienen darf, ohne dass die Rente gekürzt
wird?

Richtig!

Falsch in Bezug auf volle Altersrente.

Wenn es so ist, könnte man also normale Altersrente beziehen
und im alten Job - natürlich für volles Gehalt - einfach
weiterarbeiten? Müssen dann Rentenversicherungsbeiträge
abgeführt werden?

Ja, man kann einfach weitermachen und hat sogar ne
Lohnerhöhung, denn die RV Beiträge muss nur der Arbeitgeber
dann abführen. KV, Pflege natürlich beide und Steuern halt der
Arbeitnehmer.

Wenn man volle Altersrente bezieht, gilt nach wie vor eine Hinzuverdienstgrenze von 450€.
Überschreitet man diese Grenze mehr als 2x/Jahr, bekommt man nur eine Teilrente - dann aber mit wesentlich höheren Hinzuverdienstgrenzen (vergleichbar mit Teilerwerbsminderungsrente). Dann ist es eine individuelle Rechenaufgabe, ob das Ganze noch interessant ist.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

VG

&Tschüß

Wenn Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Sie müssen Ihre Beschäftigung bei Ihrem Rentenversicherungsträger dann auch nicht melden.

Aus Deine Quelle!

VG

Hallo Martin!

ganz am Rand habe ich auf SWR 2 die Erläuterung aufgeschnappt,
Weise hätte von was ganz anderem, nämlich von einer aus seiner
Sicht wünschenswerten Option gesprochen, beliebig lange voll
SV-pflichtig zu arbeiten, so dass sich auch nach Vollendung
des 67. Lebensjahres die Altersrente „verbessern“ lässt;
Wortlaut dazu hab ich aber nicht behalten.

Die Zusammenfassung der Aussagen dieser Seite http://www.erfahrung-ist-zukunft.de/SharedDocs/Artik… ergibt:

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze hat man 2 Möglichkeiten:

  1. Man bezieht Altersrente und kann beliebig viel hinzu verdienen, ohne dass sich an der Rente etwas ändert. Der Arbeitgeber zahlt wie bei allen anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrags, der Arbeitnehmer jedoch nichts.

Oder

  1. Man arbeitet weiter und bezieht keine Altersrente, obwohl die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dann erhöht sich der zukünftige Rentenanspruch mit jedem Monat der späteren Inanspruchnahme um 0,5%. Ob man in diesem Fall während der Zeit der Weiterarbeit Rentenversicherungsbeiträge bezahlt, geht aus dem o. g. Link nicht deutlich hervor (Himmelsakraarschundzwirn, warum sind Beamte außerstande, Sachverhalte vollständig, eindeutig und verständlich zu Papier bringen?)

Daraus folgt:

Die Regelaltersgrenze kann man für den Ruhestand nutzen, muss man aber nicht. Bezieht man Rente, gibt es keine Zuverdienstgrenzen. Arbeit man einfach weiter, bezieht dabei aber keine Rente, erhöht sich der zukünftige Rentenanspruch.

Und was will Herr Weise nun ändern?

Gruß
Wolfgang

In Blick in das Sozialgesetzbuch wäre hilfreicher

Grundsätzlich kann man mit dem Erreichen der Regelaltsergrenze

(siehe dazu http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html)

Die Regelaltersgrenze wird frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht

einen Rentenantrag stellen und die REGEL-Altersrente beziehen.

Mann muß aber nicht,außer im Arbeitsvertrag oder durch Tarifverträge endet das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt.

Denn im SGB VI steht ausdrücklich unter § 41

Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund
anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach
dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann

Für die Weiterarbeit wichtig ist das:

Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz von 2014

Das heisst in der
-Arbeitslosen
-Rentenversicherung

ist nur noch der halbe Beitrag zu zahlen,nämlich der sogenannte Arbeitgeberanteil
Damit hat der Rentner dann auch keinen Anspruch auf eine Rentenerhöhung bzw. auf Arbeitsosengeld (siehe wiederum SGB IV und VI ).

In der Krankenversicherung kommt ein ermäßigter Beitrag zur Anwendung,da man keinen Anpruch mehr auf Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse hat (SGB V ,§ 51)

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OOOPS

Wenn Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, können
Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Sie müssen Ihre
Beschäftigung bei Ihrem Rentenversicherungsträger dann auch
nicht melden.

Faszinierend, wie sich mancher falscher Gedanke einfach so lange einbrennt

VG

Merci für die „Erdung“

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Hallo,

Aus einer Pressemeldung: „Nach Ansicht des Chefs der
Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, sollten
Menschen die Möglichkeit haben, freiwillig bis zum 70.
Lebensjahr weiterzuarbeiten“.

Unvollständige Lesart.
Man lese in der Welt: „Flexible Ausstiege aus dem Erwerbsleben in Rente sind grundsätzlich ein gutes Modell“, sagte Weise der „Welt“. und dann: „Man sollte nun auch Anreize dafür setzen, dass Arbeitnehmer, die fit sind, freiwillig bis 70 arbeiten können“, forderte Weise.

oder ist Herr Weise schlecht informiert?

Wenn man sorgfältig liest, kann man durchaus davon ausgehen, dass Herr Weise gut informiert ist und die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen dazu als nicht ausreichend ansieht.

Um so etwas zu ändern, müssen sich Arbeitnehmer und
Arbeitgeber im Einzelfall einigen, brauchen dazu aber nicht
den Gesetzgeber.

Der ist aber für die Anreize zuständig, ggf. noch die Tarifpartner.

Gruß
Otto