Arbeit übers wochenende ohne bezahlung?

hallo

ist es legal dass ein arbeitgeber einen arbeitnehmer zum zwecke eines Messebesuch (Arbeiten am Stand der Firma) Samstag, Sonntag und Montag (Pfingstmontag)unentgeltlich arbeiten lässt und auch keinen nachträglichen Zeitausgleich (3 freie tage zu einem späteren Zeitpunkt) zulässt? Das heisst, der Arbeitnehmer würde drei Tage lang ‚umsonst‘ arbeiten. Im Arbeitsvertrag steht zwar, dass mehrarbeit bei ‚wichtigen und eiligen Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit‘ zu leisten ist, aber das beinhaltet doch nicht dass der arbeitnehmer nicht dafür bezahlt wird bzw. keine zeitausgleich erhält, oder?
vielen dank für eure antwort.

Ahoi,
lies mal… § 9 Sonn- und Feiertagsruhe ArbzG §10 und 11 (Arbeitszeitgesetz) oder im TV (Tarifvertrag)So wie ich das sehe handelt es sich hier um angeordnete Überstunden. Diese sind mit Zuschlägen zu vergüten.Im Idealfall wahlweise zeitlich oder geldlich.
Gibt es einen Betriebsrat? Oder eine Gewerkschaft?
mfg JSP

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

danke für deine antwort erstmal. da der betrieb nur wenige mitarbeiter hat, gibt es noch keinen betriebsrat. bis jetzt haben alle arbeitnehmer solche verfahrensweisen der geschäftsleitung immer hingenommen und sind ‚kostenlos‘ auf den jährlichen messen arbeiten gegangen ohne dass sie diese zeit später frei bekommen haben. es wurde, ganz im gegenteil, vom betrieb betont, dass es eine ehre wäre, dafür auserwählt wurden zu sein… wo kann man dazu mehr und genauer nachlesen? falls es rechtlich wirklich unzulässig ist, sollte sich ein arbeitnehmer auch gegen solche methoden währen. wäre dankbar für eine weitere antwort.

Ahoi, Martini
rein hypotetisch,

von *Ehre* wird man aber nicht satt…nur einer profitiert davon, der AG. Und der hat keine.

lies mal hier…
http://www.giessener-anzeiger.de/voba/artikel1671148…
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/

wenn ihr was ändern wollt…
§§ 1 Errichtung von Betriebsräten BetrVG…
(1) 1 In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt…
holt euch Unterstützung von der GEW.
LG JSP

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]