Hallo Experten,
angenommen,jemand arbeitet 2 Tage die Woche (auf Steuerkarte) und einer dieser Arbeitstage fällt auf einen Feiertag,ist es dann rechtens,das dieser „verlorene“,freie Arbeitstag an einem anderen Tag der Woche nachgeholt werden muß?? D.h. z.B. Donnerstag ist ein Feiertag,kann verlangt werden,dafür Freitags zu arbeiten?
Hallo
angenommen,jemand arbeitet 2 Tage die Woche
Immer ausschließlich die selben?
Gruß,
LeoLo
Ja,immer diesselben. Zum Beispiel immer dienstags und donnerstags.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Dann besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung und der AG kann nicht die für ihn „verlorene Zeit“ an anderen Tagen abrufen. Auf einem ganz anderen Blatt steht allerdings, was passiert, wenn Du dem AG mitteilst, daß Du die Arbeit nicht bereit bist nachzuholen und auf Feiertagslohnfortzahlung bestehst…
EntgFG § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
(2(…)
(3)(…)
Bei Dir ist ja zweifelsohne dann der Grund, daß Du an dem Donnerstag nicht arbeitest ausschließlich der Feiertag: Daher Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Gruß,
LeoLo