Arbeit und Freistellung

Hallo,

was wäre in dem Fall, wenn jemand fristgerecht und innerhalb einer Probezeit zum 30 des Monats gekündigt würde und in der Kündigung könnte folgender Text enthalten sein " Sie sind ab dem 18.09.09 (Beispieldatum) freigestellt, alle Urlaubsansprüche sind damit abgegolten", müsste der Arbeitgeber in so einem Fall das Gehalt bis zum Ende des Monats zahlen?

Viele Grüße

Ja,
müsste er.