Hallo,
was wäre in dem Fall, wenn jemand fristgerecht und innerhalb einer Probezeit zum 30 des Monats gekündigt würde und in der Kündigung könnte folgender Text enthalten sein " Sie sind ab dem 18.09.09 (Beispieldatum) freigestellt, alle Urlaubsansprüche sind damit abgegolten", müsste der Arbeitgeber in so einem Fall das Gehalt bis zum Ende des Monats zahlen?
Viele Grüße