Hallo Blotto 666,
hier bin ich überfragt. Ich würde entweder sofort in die Gewerkschaft eintreten und dies rechtlich klären lassen oder beim Arbeitsgericht nachfragen.
Gruß wannsee
Hallo,
dies ist nicht so einfach zu beantworten, da diese Konstellation lt. Gesetzt nicht möglich ist: Laut deutschem Befristungsgesetz darf man keine „Reihenbefristungen“ machen, d.h. Sie sind de jure fest angestellt, wenn Sie dies einklagen würden.
Daher die zweiteilige Antwort:
Wenn man nur die 3-Tages-Verträge ansieht, dann hätten Sie keinen Urlaubsanspruch.
Geht man davon aus - was ich für korrekt halte - dass Sie de facto festangestellt sind, dann haben Sie den gesetzlichen Urlaubsanspruch (minimum) lt. Urlaubsgesetz.