Hallo!
Ich frage mich, ob und wie viel Urlaub mir in folgender Situation zusteht. Ich arbeite seit sechs Monaten bei der Post. Allerdings arbeite ich immer nur an drei Tagen in der Woche. Ich bekomme jedoch jede Woche einen neuen Arbeitsvertrag über drei Tage, an denen ich vollbeschäftigt bin. Ergibt sich daraus ein Urlaubsanspruch für mich? Und falls ja, wie viele Tage würden mir zustehen? Danke im Vorraus!
Hallo Blotto,
Kettenbefristungen sind illegal, ich würde spontan mal den Gang zu deiner Gewerkschaft empfehlen! Alternativ Rechtsanwalt.
Anders kann ich dir garnicht antworten; ansonsten gilt: Urlaubsanspruch 4 Wochen im Jahr, wenn kein Tarifvertrag gilt und auch sonst nichts vereinbart wurde, anteilig auf die Arbeitstage. In deinem Fall also bislang Anspruch auf 6 Arbeitstage=2Arbeitswochen. Aber wie sollten Sie das durchsetzen bei Wochenverträgen…
Ich bin ehrlich entsetzt und wünsche Ihnen viel Erfolg.
Hallo Merle!
Danke für die schnelle Antwort! Die Kettenbefristungen sind mir eigentlich egal, weil der Job bei der Post nur als Überbrückung zwischen zwei „richtigen“ Jobs gedacht ist. Wie hast du die sechs Tage ausgerechnet? Vielleicht sollte ich mal den Betriebsrat kontaktieren.
Hallo Blotto,
Ich bin davon ausgegangen:
4 Wochen gesetzlicher Mindestanspruch bei durchgehender Beschäftigung. Davon bereits „erwirtschaftet“: 2 Wochen. In Deinem Fall also 6 Arbeitstage.
Viele Grüße
Merle
Hallo,
grundsätzlich hast du im Falle eines normalen Arbeitsvertrages auch einen Urlaubsanspruch (geregelt im Bundesurlaubsgesetz). Das Gesetz sieht einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen pro Jahr bei einer 6 Tage Arbeitswoche vor, dementsprechend sind es 20 Tage bei einer 5 Tage Arbeitswoche und 12 Tage bei einer 3 Tage Arbeitswoche.
Allerdings kann von dieser Regelung zum Positiven abgewichen werden. Ich nehme an die Post hat einen Tarifvertrag, so dass du dort den Urlaubsanspruch nachlesen kannst.
Viele Grüße
Andreas
hallo,
wenn die anwartschaft von 6 monaten ununterbrochener tätigkeit erfüllt ist, steht dem Arbeitnehmer der volle vertraglich vereinbarte jahresurlaub zu.
und jede woche einen neuen arbeitsvertrag über 3 tage vollzeit …, ein fachanwalt für arbeitsrecht mal aufsuchen…!!! es gibt gesetze!
mfg
sn
Urlaubsanspruch bei 3-Tages-Verträgen?
Hallo,
das ist ja moralisch schon verwerflich…jede Woche ein neuer Arbeitsvertrag?
Mit welcher Begründung?
Es durfen nicht beliebig viele befristete Verträge hintereinander abgeschlossen werden.
Da würde ich mich mal an den Betriebsrat wenden.
Das mit dem Anspruxh ist schwierig, wann willst du den einlösen, wenn du immer nur eine Woche und dann nur drei Tage arbeitest?
Hallo,
auf Grund der Schilderung kann ich Ihnen sagen, dass die Geschichte mit dem Urlaub und der ganze Arbeitsvertrag eine sehr problematische Sache ist. Urlaub gibt es immer nach einer gewissen Frist. Sie haben aber immer einen neuen Vertrag also beginnt auch die neue Frist. Ich würde schnellst möglich diesen Arbeitsvertrag beenden. Eine solche Praxis verstößt nach meiner Meinung gegen viele Grundlagen des Arbeitsrechts. Ist das wirklich die Post die so handelt, dann sollte diese Praxis einer breiten Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
Grüße aus Illertissen
efuessl
Hallo Blotto666,
wie in allen Fällen kommt es auch hier auf den Inhalt des Arbeitsvertrages an, wobei ich den wöchentlichen Neuabschluß schon irgendwie „interessant“ finde!
Bei der Post sollte es soetwas wie einen Betriebs- oder Personalrat geben, den ich auf diese Form der „Vertragsgestaltung“ einmal ansprechen würde; in dem Zusammenhang kann dann auch gleich Deine Urlaubsfrage geklärt werden.
Nach § 14 (2) TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) ist …von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.
Nach diesen gesetzlichen Regelungen hat es den Anschein, als ob Dein Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstößt und Du zwischenzeitlich den Anspruch auf ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit 3 Wochenarbeitstagen erworben hast. Dann ist auch der Urlaubsanspruch unstreitig.
Deshalb also: auf zum Personal- oder Betriebsrat.
Beste Grüße
maasterp
Hallo Blotto666,
nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, die gesetzliche Mindesturlaubsdauer beträgt 24 Werktage ( 4 Wochen, da der Samstag als Werktag gilt).
Bei Teilzeit hat der Beschäftigte entsprechend anteiligen Urlaubsanspruch, wenn die fünf-Tagewoche gilt, hat er bei 3 Arbeitstagen in der Wochen einen Anspruch von 3/5 des Jahresurlaubs.
In tarifgebundenen Betrieben besteht ein höherer Urlaubsanspruch, bei der Gewerkschaft oder dem Betriebsrat / Personalrat nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vogt
Urlaubsanspruch errechnet sich nach dem Tarifvertrag
Beispiel
26 Urlaubstage : 5 AT (5-Tage-Woche) x 3 Teilzeit AT (bei Vollzeit 5 AT ) = 15,6 Urlaubstage für die Teilzeitbeschäftigten.
Ja das ist tatsächlich die deutsche Post/DHL, die so handelt. Da gibt es ja auch kaum noch einen Unterschied zu den armen Schweinen von DPD, GLS usw… Privatisierung sei Dank!
Ich werde das morgen mal ansprechen, dass die wöchentlichen Neueinstellungen gegen geltendes Recht verstoßen. Bin mal gespannt, wie mein Vorgesetzter darauf reagiert!
Hallo,das Du jede Woche einen neuen Vertrag erhälts habe ich noch nie gehört. Meiner Meinung nicht zuläasig, Stichpunkt Kettenarbeitsverträge, Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz würdest Du bei einer regulären 3-Tage Woche Anspruch auf 12 Urlaubstage haben. Ggfs. noch höher aufgrund von Tarifvertrag.
Gruß Alex
Sowas hab ich ja noch nie gehört! Aber auch bei 450€ Jobs hat man nach einer gewissen Zeit Anspruch auf Urlaub. Es sollten mindestens 2 Tage pro Monat sein(26-30 im Jahr:12). Erkundigen kannst di dich beim Betriebsratm Gewerkschaft oder Verbraucherberatung. Viel Erfolg!
sry hört sich sehr merkwürdig an, Jede Woche einen neuen Arbeitsvertrag, hab ich noch nie gehört. (Tagelöhner?) Kann hier leider keine Auskunft geben
Hallo Blotto666,
das perfide bei diesen menschenunwürdigen aber nach meiner Kenntnis rechtlich zulässigen Einzelarbeitsverträgen ist, dass kein Urlaubsanspruch entsteht und auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
So weit ich weiß hat die Arbeitnehmervertretung bei der Deutschen Post diese Vorgehensweise abgesegnet und auch verdi sieht keinen Anlass hier einzugreifen. Leute, die nur tageweise beschäftigt sind, stellen wohl keine ersthafteZielgruppe für Gewerkschaften dar, denn kaum jemand kann oder will von seinem bischen Geld noch 1% vom Bruttolohn als Beitrag abgeben.
Und von der Politik ist keine Besserung zu erwarten, denn wer will sich von den Volksvertretern mit einem solchen Arbeitgeber befassen oder gar anlegen?
Ich sehe leider keine Möglichkeit etwas an Deiner Situation zu ändern, solange Du in diesem Laden arbeitest.
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und aufgrund langjähriger BR-Arbeit. Es handelt sich keinesfalls um eine Rechtsberatung. Diese kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen, vorzugsweise einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Beste Grüße
Fredo
Achtung !!!
Sie arbeiten nicht bei der Post sondern bei einem Supunternehmen das von der Post beschäftigt wird.
Ich kann ihnen nur Rat sich von diesem AG sofort zutrennen sie werden im diesem Augenblick nach Strich und Faden betrogen.
Scheint tatsächlich so zu sein. Traurig sowas!
Wo habe ich denn etwas von einem Servicepartner geschrieben? Natürlich arbeite ich bei der Post. Bitte keine Vermutungen.