Hallo alle miteinander,
Ich bin seit meiner Scheidung vor 4 Jahren Sozialhilfeempfängerin.Ich habe einen Sohn (12) der ebenfalls Sozialhilfe bezieht weil der Vater keinen Unterhalt zahlt.
Nun ist es so das ich ab 1.März gerne wieder arbeiten würde und eine Stelle über 310€ bekommen habe.
Wie geht es nun mit der Sozialhilfe weiter?Wie wird mein Einkommen angerechnet,und was passiert mit meinem Sohn?
Im vorraus vielen Dank für Euere Hilfe.
Hallo,
wenn du eine Arbeit aufnimmst, musst du dies melden.
Es kann (wird wahrscheinlich) so sein, dass die SH gekürzt wird, jedoch
erhöht sich bei Berufstätigen gleichzeitig der Regelsatz - d.h. die Kürzung wird nicht 310€ sondern weniger betragen.
Auf die SH deines Sohnes wirkt sich das mE nicht aus.
Schau mal hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de
da ist eine schöne Berechnung.
Gruß
HaWeThie
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Hallo HaWeThie,
vielen Dank für Deine Antwort.
Gruß Birgitt