Arbeitaufwand berechnen bei Kautionsrückzahlung?

Hallo Leute,
für einen Zeitraum von 6 Monaten hat ein Zwischenmieter in einem möbilierten Zimmer einer WG gewohnt. Ein Untermietsvertrag wurde aufgesetzt vor der Abreise des Vermieters, der mitunter beinhaltet, dass der Mieter alle Schäden im Wohnraum begleichen muss, so er denn für diese verantwortlich ist. Einige Einrichtungsgegenstände des Zimmers wurden im Laufe der Zeit beschädigt oder sind zu Bruch gegangen und nicht ersetzt worden durch den Mieter. Nach Schlüsselübergabe wurden diese notwendigerweise durch den Vermieter ersetzt und laut Absprache sollen diese nun dem Mieter in REchnung gestellt und von der Kaution abgezogen werden.
Jedoch möchte der Vermieter neben dem Sachwert der Dinge ebenfalls den Zeitaufwand und Transportkosten (Benzin…) in Rechnung stellen und von der Kaution, die an den Mieter noch geleistet werden muss, abziehen. Ist das möglich und wenn ja in welcher Höhe? Darf eine Art Stundenlohn berechnet werden? Zusätzlich wurde das Zimmer als Nichtraucherzimmer vermietet, jedoch rauchte der Mieter trotzdem. Kann ihm dafür das Renovieren (Farbe… und Waschen der Vorhänge) in Rechnung gestellt werden?

Hallo

für einen Zeitraum von 6 Monaten hat ein Zwischenmieter in
einem möbilierten Zimmer einer WG gewohnt. Ein
Untermietsvertrag wurde aufgesetzt vor der Abreise des
Vermieters, der mitunter beinhaltet, dass der Mieter alle
Schäden im Wohnraum begleichen muss, so er denn für diese
verantwortlich ist.

gut, aber nach BGB nicht nötig gewesen

Einige Einrichtungsgegenstände des Zimmers
wurden im Laufe der Zeit beschädigt oder sind zu Bruch
gegangen und nicht ersetzt worden durch den Mieter. Nach
Schlüsselübergabe wurden diese notwendigerweise durch den
Vermieter ersetzt und laut Absprache sollen diese nun dem
Mieter in REchnung gestellt und von der Kaution abgezogen
werden.

Dafür ist die Kaution ja da.

Jedoch möchte der Vermieter neben dem Sachwert der Dinge
ebenfalls den Zeitaufwand und Transportkosten (Benzin…) in
Rechnung stellen und von der Kaution, die an den Mieter noch
geleistet werden muss, abziehen. Ist das möglich und wenn ja
in welcher Höhe?

Der Schadensersatz beinhaltet auch Aufwendungen und Folgeschäden.
Die Arbeiten mit Datum und Stundenanzahl bzw. Uhrzeit notieren, Quittungen für sonsige Auslagen (zB Benzin) sammeln. Rechnung innerhalb von 6 Monaten zustellen!
Die Beträge müssen aber dem Aufwand entsprechen, verdienen läßt sich da nichts. Die Stunde wäre mit 10 € in ähnlicher Form schon mal von einem Richter als iO beurteilt worden. Bei höheren Stundensatz kann es zu unvorhersehbaren Folgen kommen.

Darf eine Art Stundenlohn berechnet werden?

s. o.

Zusätzlich wurde das Zimmer als Nichtraucherzimmer vermietet,
jedoch rauchte der Mieter trotzdem. Kann ihm dafür das
Renovieren (Farbe… und Waschen der Vorhänge) in Rechnung
gestellt werden?

Nein, ein Nichtrauchverbot wäre Sittenwidrig und könnte uU den gesamten Mietvertrag nichtig machen, leider. :frowning:

Bei eine Vermietung unter einem Jahr läßt sich auch keine Schönheitsreparaturregel anwenden.

btw
Am Besten man nimmte im vornherein eine höhere Miete. Mit diesem Aufschlag lassen sich dann zB Reparaturen an der Schönheit anteilig bezahlen.

vlg MC