Arbeitet der Student regelmäßig, aber weniger als 20 Stunden pro Woche, muss er nur Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung muss er dann zahlen, wenn er mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.
Heisst dass also, dass ich bei 19.5 h/Woche (und eventuell mehr in den Semesterferien) lediglich die Rentenversicherung zahlen muss, aber weiterhin familienversichert in der Krankenkasse bleiben kann? Mir sagte nämlich vor 2 Jahren die Krankenkasse, dass ich sobald ich über 630 DM verdiene, eigenständig verischert sein muss…Ich bekomme außerdem Kindergeld, falls das eine Rolle spielt.
Wie stehen die Chancen, sollte ich belegen können, dass ich im letzten Jahr maximal 19.5 h/Woche gearbeitet habe, das Geld von der Krankenkasse wiederzubekommen?
Vielen lieben Dank im Voraus für die, die meine Verwirrung beenden können! *seuuuuufz*
Hallo,
um es nocheinmal mit DM zu sagen - in dem Moment, in dem du
regelmäßig (zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate im Jahr)
mehr als 630,00 DM zzgl. 1/12 von 2000,00 DM (Werbungskosten-
pauschbetrag) an Einkommen hast (Art spielt dabei keine Rolle)
hast Du keinen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung
mehr und musst die selbst versichern, in deinem Falle wohl die
Studentische Pflichtversicherung.
Bei einem Arbeitsverhältnis von 19,5 Std. wöchentlich wird im
allgemeinen davon ausgegangen dass keine Arbeitnehmereigenschaft
vorliegt sondern das Studium überwiegt - deshalb nur die
Rentenversicherungspflicht.
Wobei ich persönlich meine, dass es für dich als Student
eigentlich reizvoller sein muesste als Arbeitnehmer zu gelten,
da du dann auch Anspruch auf Krankengeld und ggf. Arbeitslosen-
geld hättest - sicher du bekommt netto weniger im Monat, bist
aber besser abgesichert.
ich kann mich der meinung von günther nur anschließen. stell dir vor du arbeitest nach deinem studium im ersten job nur 9 monate. dann bekommst du kein arbeitslosengeld im fall der arbeitslosigkeit. bist du aber schon während deiner studienzeit bei deinem ferienjob entsprechend abgesichert, wirst du dann arbeitslosengeld erhalten. vorausgesetzt du bist 3 monate lang versichert gewesen. somit kommst du auf 9+3=12 monate.
zu meiner studienzeit wollte ich auch immer möglichst viel netto haben. da ich nur in den semesterferien ca. 6-10 wochen gearbeitet habe, mußte ich lediglich in die rv einzahlen. ich habe den fehler gemacht und nichts weiter versichert. nun arbeite ich schhon länger als 12 monate im job, aber bei der heutigen wirtschaftlichen lage, würde ich doch vorausschauend planen.
kleines rechenbeispiel:
studium = 3 monate zusätzlich av entsprechen 300-400 euro
diese 300-400 euro musst du im ungünstigsten fall einer 3monatigen arbeitslosigkeit entgegenstellen = 60 % vom netto = ca. 3000 euro!!!
weitere tipps kann dir noch der studentenverband und das arbeitsamt erteilen. wenn das alles nicht hilft. den asta fragen
auf die gefahr hin als blöd zu gelten, stell ich nochmal folgende frage:
wenn ich nun aber nur 19,5 stunden arbeite, aber trotzdem über 630 dm verdiene, muss ich außer in die rv auch die krankenversicherung zahlen?..denn eigentlich wird ja bei den 19,5 h angenommen, dass „keine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt sondern das Studium überwiegt“…
danke, isa
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auf die gefahr hin als blöd zu gelten, stell ich nochmal
folgende frage:
wenn ich nun aber nur 19,5 stunden arbeite, aber trotzdem über
630 dm verdiene, muss ich außer in die rv auch die
krankenversicherung zahlen?..denn eigentlich wird ja bei den
19,5 h angenommen, dass „keine Arbeitnehmereigenschaft
vorliegt sondern das Studium überwiegt“…
danke, isa
Hallo Isa,
richtig, du bist zwar kein Arbeitnehmer, da aber dein Einkommen
so hoch ist, dass du nicht mehr in der Familienversicherung
(kosstenlos) verbleiben kannst, musst du dich selbst kranken
versichern, entweder noch als Studentin pflichtversichern
oder freiwillig - das gilt übrigens auch für die Pflegeversicherung.