hatte einen auftrag da wurden die decken gemacht
nach 4 wochen senken sich eine decke am selben tag wollt wir mit der ausbesserung anfangen am tag darauf wurden wir vom auftraggeber von der baustelle verwiesen
die arbeiten wurden fon ihm selbst gemacht jetzt moechte er etwa 3 mal so viel fuer die baustelle wie im berechnetworden ist darf er das danke sch
on mal
Halllo,
Der Auftraggeber (AG) darf die Ausbesserungen nicht selbst vornehmen, ohne dem Auftragnehmer (AN) die Möglichkeit zur Nachbesserung zu gewähren. Erst bei mehreren Erfolglosen Versuchen darf der AG den AN von der Baustelle verweisen und die Arbeiten anderweitig vergeben. Ich kenne die Vertragsform nicht, aber bei VOB und BGB ist die Regelung gleich. Anders sieht es bei Sicherheitsverstößen aus oder grober Fachunkunde.
An Anspruch auf Zahlung an den AG besteht nicht, ebenso braucht der AN keine Gewährleistung mehr auf die ausgebesserte Decke geben, da eine andere Firma am Werk war. Wenn der sich so zugetragen hat, ist eine eindeutige Sache.
Hallo, also im Normalfall hast du das Recht, nachzuarbeiten. Nur wenn du es nicht machst, darf er es selbst in die Hand nehmen. die genauen rechtlichen Grundlagen habe ich im Moment leider nicht zur Hand, abe frag doch mal jemanden aus dem Bereich Baurecht .
Grüße
Hi,
Also wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du einen Auftrag angenommen, ausgeführt und entstandene Mängel beseitigen wollen.?
Daraufhim hat der Auftraggeber dich von der Bst. Verwiesen und die etnstandenen Kosten der Mängel beseitigung dir in Rechnung gestellt.?
Sollte das der Fall sein ist der Auftraggeber im Unrecht, er muß dir auf jeden Fall die Möglichkeit der Nachbesserung geben bevor er Schadensersatz geltend machen kann. Ist vom Gesetzgeber so geregelt.
Grüsse Jochen
Hallo,
Im Grunde stellt sich nun erst einmal folgende Frage: Was habt Ihr als Subler gemacht… ( Da wurden die Decken gemacht??)
Die nächste Frage wäre dann auch noch was hat sich gesenkt?? Bitte genau beschreiben…
Danke Thomas
wir haben dort die decken ca 55m2 gemacht und die komm. wände tappezirt decken natühlich auch an die decken kammen 19mm spanplatten und gk platten eine decke ging los und senckte sich auf einer seite ca. um 20cm jetzt soll ich alles bezahlen kommplette arbeit und reinigung tebo und so habe vom auftraggeber aber auch noch kein geld bekommen hoffe du kanns helfen ach ja der möchte für die selbe arbeit das doppelte geld wie ich ihm berechnet habe
Hallo patrickptr,
da kann und will ich keine Auskünfte geben. Man kann solch eine Sache doch nur vor Ort klären, bzw. beantworten.
Gruß
rainerdb
Hallo hier gibt es einige Variablen;
Also Ihr habt die Spanplatten an die Decke geschraubt (1. Frage: wurde das Material von eurem Auftraggeber gestellt— Schrauben, Spanplatten etc.;
Nach vier Wochen senkte sich eine Decke teilweise um 20cm!! Warum???
War das Gebäude bewohnt oder nicht ???
Im Grunde ist es so, dass wenn jemand als Subler in meinem Auftrag Arbeiten durchführt und dies nicht richtig ausführt… muss festgestellt werden
a’ warum das passiert ist (in diesem Fall die Decke senkt sich) und b’ Wer hat Schuld?
Sind beispielsweise die alten Balken schlacht, oder hättet Ihr längere Schrauben nehmen sollen … usw.
(Abgesehen davon ahbe ich dies Variante der Ausführung noch nie gehört (mit den Spanplatten unter dem Regips;
Aber gut… Wenn nun etwas passiert, dann muss der Auftraggeber in der Regel dem ausführenden Handwerker genügend Zeit geben, die Sache auf eigene Kosten neu auszuführen;
Macjt der Auftraggeber dies nicht sondern macht sofort ein Ersatzvornahme (so heißt das wenn der Auftraggeber den Auftrag sofort entzieht und durch jemand anders - auch sich selbst- ausführt bzw, repariert).
Im Klartext, wenn der Schaden nicht unbedingt im Verschulden des Ausführenden liegt (Also Ihr) sondern beispielsweise bauseits (weil sich z.B. Balken gesenkt haben)habt Ihr das Anrecht auf die volle Vergütung.
Wärt Ihr jetzt Schuld weil z.B. es ersichtlich war das die Schrauben nicht halten oder ähnliches so hat er ein Recht darauf, dass Ihr dsa kostenlos - auf eure Kosten abreißt und neu macht).
Das heißt im Umkehrschluss das er wenn er hier nur aus welchen Gründen auch immer (außer er sagt Ihr hättet das - z.B. aus fachlicher Kompetenz- nicht mehr reparieren können) euch den Auftrag entzieht dann habt Ihr zwar Anspruch auf Vergütung eurer Arbeit aber er kann sein Kosten gegenrechnen;
Allerdings ist das sehr schwer nachzuweisen, da er bei der Auftragserteilung auch davon ausgegangen ist, das Ihr fachlich kompetent seid. ( Anderes wäre es nur, wenn Ihr gesat hättet, da gehen wir nicht mehr hin, oder die Reparatur können wir nicht machen.
Ansonsten muss er euch Gelegenheit geben, die Sache zu reparieren sonst hat er keinen Anspruch auf Kostenersatz.
Im Gegenzug muss er auch alle Arbeiten, die Ihr ausgeführt habt bezahlen.
Ein Beuispiel aus der Praxis: Jemand bekommt als Subunternehmer den Auftrag in einem Haus die Fenster zu montieren. Erwas später stellt sich heraus, das diese komplett schief eingebaut worden sind…(kann ja z.B. auch an einer kaputten Wasserwaage liegen).
Nun muss ich bspw. als Auftraggeber den Ausführenden auffordern die Fenster zu demontieren und neu zu setzen. (Erst dann hat er Anspruch auf die volle Vergütung). Kann er das nun nicht kurzfristig machen - meist sind die Arbeiten ja Terminsache da Nachfolgehandwerker warten - dann kann ich Ersatzvornahme machen und dann die kompletten Kosten Ihm in Rechnung stellen… dies natürlich auch nur im Rahmen einer ordentlichen Preiskalkulation.
Hier gibt es auch Marktpreise… ; Hier müßte ich Ihm dann nachweisen, das eine andere Firma auch in etwa den Preis genommen hätte den ich nun von Ihm verlange.
Ansonsten muss ich Ihm Zeit geben, die Reparatur kurzfristig vorzunehmen, damit er seinen Anspruch auf sein Geld nicht verliert. Allerdings muss nun er das komplette Material das er z.B. neu braucht bezahlen. Dto. ggf. Entsorgungskosten usw.
Ich hoffe für euch dass Ihr einen Vertrag habt ggf. auch nur mündlichen Vertrag (am besten mit Zeugen).
Dann muss der Auftraggeber sehr wohl bezahlen, bzw. kann keinerlei Kosten geltend machen.
mfg Thomas
Hallo
ich glaube, dass du kannst dein Auftraggeber gerichtlich gelangen und er muss dein Geld zuruckzahlen
viele Grusse
hat hte einen auftrag da wurden die decken gemacht
nach 4 wochen senken sich eine decke am selben tag wollt wir
mit der ausbesserung anfangen am tag darauf wurden wir vom
auftraggeber von der baustelle verwiesen
die arbeiten wurden fon ihm selbst gemacht jetzt moechte er
etwa 3 mal so viel fuer die baustelle wie im berechnetworden
ist darf er das danke sch
on mal