Arbeite fuer 8 Monate in Katar, bin ich in Deutschland Steuerpflichtig

Ich arbeite fuer eine oesterreichische Firma die in Katar ein Auslandstochter hat, dort habe ich als Arbeiter 16 Monate gearbeitet, bin ich in Deutschland Steuerpflichtig?

Gruss Josef

Ich arbeite fuer eine oesterreichische Firma die in Katar ein
Auslandstochter hat, dort habe ich als Arbeiter 16 Monate
gearbeitet, bin ich in Deutschland Steuerpflichtig?

Gruss Josef

Hallo Josef

habe im Netz folgende Seite gefunden, die Dir vllt weiterhilft:

http://www.fernwehforum.de/dubai-forum-arabische-wel…

Am besten du postest Deine Anfrage dort. bzw. liest mal die aelteren Beitraege durch.

Was gibt es denn zu tun in Qatar?

Kann ich mitkommen?

Gruesse

Lissie

PS, der folgende Eintrag aus dem oben genannten Forum ist vllt schon hilfreich:

für die Einkommensteuerpflicht kommt es zuerst einmal darauf an, ob Ihr Euren Wohnsitz (§ 8 Abgabenordnung) in Deutschland aufgebt oder nicht. Wenn Ihr ihn, wenn auch nur als Nebenwohnsitz, behält, unterliegt Ihr in Deutschland der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht.
Wenn Ihr den Wohnsitz aber in Deutschland komplett aufgebt, dann gibt es immer noch zu prüfen, ob Ihr eventuell einen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 Abgabenodnung) in Deutschland habt. Dieser liegt dann vor, wenn ihr nach dem Wegzug die Absicht habt, nicht nur vorübergehend (5 bis 6 Wochen) in Deutschland zu verbringen. Auf jeden Fall befindet sich ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, wenn Ihr mehr als 6 Monate geschäftlich oder mehr als 12 Monate zu privaten Zwecken in Deutschland seid.
Falls Ihr also keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland mehr habt, unterliegt Ihr in Deutschland nur der beschränkten Steuerpflicht, d. h. Ihr braucht in Deutschland nur Eure verbliebenen deutschen Einkünfte versteuern, könnt aber keine Sonderausgaben (außer Spenden) und keine außergewöhnlichen Belastungen geltend machen und unterliegt außerdem einem Mindeststeuersatz von 25% (§ 50 Einkommensteuergesetz).
Falls Ihr aber einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habt, seid ihr in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, d. h. Ihr seid mit den Einkünften aus Qatar in Qatar und in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Es gibt aber Methoden um diese Doppelbesteuerung abzuschwächen (bzw. komplett aufzufangen), z. B. die so genannte Anrechnungsmethode (§ 34c Einkommensteuergesetz), mit der die Einkommensteuer aus Qatar auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird und Ihr im Endeffekt die deutsche Einkommensteuer (falls diese höher ist) bezahlt.

Das war nur ein erster Überblick, wie dies in Grundzügen gehandhabt wird. Genaueres müsst Ihr bitte mit einem Steuerberater besprechen, der Euch diesbezüglich bestimmt noch detailliertere Auskünfte geben kann.

Ich arbeite fuer eine oesterreichische Firma die in Katar ein
Auslandstochter hat, dort habe ich als Arbeiter 16 Monate
gearbeitet, bin ich in Deutschland Steuerpflichtig?

Gruss Josef

Hallo Josef,

das ist eine schwere Frage. Mit Österreich wird ein Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. Dann musst Du im Zweifelsfall noch einen Antrag bei Deinem zuständigen Finanzamt stellen, dass dieses greift.

Wenn Du in Katar gearbeitet hast und da Steuern bezahlt hast, wirst Du das natürlich nachweisen müssen und dann würde ich gleich zum zuständigen Finanzamt fahren und mit denen sprechen. Die müssen Dich schließlich zu Deinen Gunsten beraten.

Sorry, dass ich nicht wirklich weiter helfen kann.

Lieben Gruß Tom