Hallo, ich bin in Elternzeit (Elterngeld gibt´s nicht mehr) und habe nun eine Anfrage, ob ich als Honorarkraft arbeiten möchte. Es wird so auf 400-500€ im Monat hinauslaufen. Der Chef da möchte das als Honaorarkraft und nicht als 400€-Job. HAt wohl Vorteile für ihn. Ich bin verheiratet (wir haben momentan beide Stuerklasse 4, werden das aber bald umstellen auf er 3 und ich 5). Nun meine Fragen:
- muss ich da Steuern für abführen? Habe gegoogelt, dass ich das dann mit der Einkommensteuererklärung versteuern muss. Heißt das dann, dass die Progression zuschlägt? Wenn ja, ist das viel?
- Oder gilt diese 8004€-Steuerfreibetragsreglung auch hier?
- Muß ich trotzdem irgendwelche Krankenkassenbeiträge zahlen, obwohl ich ja im Rahmen der Elternzeit über meine Krankenkasse versichert bin?
- Oder muss ich sonst irgendwelche Abgaben zahlen?
- Wenn Abgaben/Steuern anfallen, wieviel wäre das bei dem Betrag von 400-500€ im Monat?
- Muss ich sonst was beachten oder wissen?
( Dass ich nur für geleistete Stunden bezahlt werde, ist klar. Mein jetziger Arbeitgeber ist einverstanden.)
So, nu bin ich mal gespannt, ob sich das als Honorarkraft überhaupt lohnt oder ob ich das lassen soll, obwohl ich das Geld nat. gut gebrauchen kann:smile:
Vielen Dank schon mal!!!
Hallo,
Ich gehe davon aus das Sie mit ihrem Mann mitversichert sind. Somit würde sich nur eine Arbeit auf 400.-€ Basis lohnen,denn die ist Steuerfrei.
Verdienen Sie nur 401€ wird ihnen der Verdienst komplett versteuert Krankenkasse,AL,RV usw.,es bleiben ca.288.-€,bei 500 dann ca.350.-€
Ob es sich dafür lohnt zu arbeiten müssen Sie selbst entscheiden.Ich persönlich würde bei diesem geringen Verdienst nur auf 400€ Basis arbeiten auch wenn sich dieser Chef dagegen wert. Machen Sie im das klar entweder mehr Lohn das man auf 700-800€ kommt oder nur auf 400€ Basis.
Diese Art ist für mich reine Abzocke.
Gruß
monika61
von Elternzeit habe ich keine Ahnung.
Hallo briddel,
zuerst gehe ich auf den letzten Satz Deiner Frage ein: Lohnt es sich ???
Für eine Familie Hartz IV - Empfänger lohnt sich wirtschaftlich eine Zusatzeinnahme von € 10,00 pro Tag; für eine gut situierte Famile sind xxx EURO min.
Den Wert Deiner Arbeit mußt Du beurteilen.
Zu den Fragen:
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Direkt Steuern abführen mußt Du wahrscheinlich nicht; aber Dein steuerpflichtiges Einkammen ergibt sich aus der Steuerklärung und führt ggfs. zu einer höheren Gesamtsteuerbelastung.
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Die genannte „8004-Regelung“ kenne ich nicht.
In der Steuererklärung werden alle Einkommen abzüglich Werbungskosten ermittelt und - je nach Familienstand und Kinder - der Steuer unterworfen.
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Krankenversicherung: keine Ahnung - hier gibt die Krankenkasse Auskunft
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Bei Honorarbasis mußt Du m. E. eine Rechnung mit MWST stellen; die MWST ist abzuführen an das FA.
Steuerbelastungen in Deinen Kosten ( z. B. Benzin ) kannst Du natürlich als Vorsteuer abstetzen.
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Steuerberechnungen kann ich leider nicht machen, da mir die Gesamteinkommesverhältnisse nicht bekannt sind.
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Ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung als Selbstständiger; weitere Informationen über die jeweilige IHK.
MfG
Stefan Seidel
Hallo,
als Honorarkraft / freie Mitarbeitern. Müssen Sie alle Einnahmen und die Ausgaben (Fahrtkosten, Büro, TElefon, Literatur) aufstellen und eine sog. Einnahmen-Überschuss-REchnung erstellen. Einen entsprechenden Vordruck gibts beim Finanzamt. Der Gewinn ist wie Arbeitslohn / Mieteinkünfte etc. zu versteuern. Dies hängt von der Höhe des Einkommens ihres Mannes ab.
Aber Vorsicht, die Sozialversicherung sieht solche Honorarkräfte äußerst kritisch. M.E. zu recht; denn es werden keine Sozialabgaben abgeführt, obwohl Sie i.d.R. dem Auftraggeber weißungsgebunden sind und dadurch im Prinzip Arbeitnehmer sind. Es könnte also in zwei bis drei Jahren Probleme mit der Sozialversicherung (Nacherhebung Beiträge) geben.
Hallo,
wenn du als Honorar-Kraft arbeiten willst, musst du ganz normale Abgaben (Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, Steuern, etc.) bezahlen. Am Ende des Jahres kannst du das dann wieder in der Steuererklärung mit deinem Mann, da ihr ja zusammen veranlagt werden könnt, wieder zurück bekommen.
Bei 500 € auf Lohnsteuerklasse 5 blieben dir so ca. 350 € übrig. Außerdem darfst du nicht vergessen, dass du dann das beim Elterngeld angeben musst und sich dein Elterngeld verringert.
Ich hoffe, ich kontte dir helfen.
Grüße
Caddy