Hallo zusammen!
Ich würde gerne wissen, ob ein Mieter Arbeiten am Balkon (durch einen vom Vermieter beauftragten Dritten) auch dann dulden muss, wenn er überhaupt nicht informiert wurde?
Es handelt sich dabei um Reparaturarbeiten, die der Vermieter durchführen lassen muss. Ich weiß, dass ich diese Arbeiten grundsätzlich dulden muss.
Aber ist es wirklich so, dass es reine Höflichkeit des Vermieters wäre, wenn er den Mieter darüber informiert, dass demnächst drei Handwerker auf dem Balkon herumspazieren und sich die Nasen an der Scheibe zum Wohnzimmer platt drücken?
Immerhin bewegt man sich ja auch mal in Unterwäsche durch die Wohnung oder in einem anderen, nicht gerade „salonfähigen“ Zustand. Da würde wenigstens eine kleine Nachricht einen Tag vorher schon viel ausmachen.
In diesem Fall ist der Balkon mit einer Leiter von außen begehbar, weshalb man die Handwerker nicht extra durch die Wohnung gehen lassen muss.
Danke schon mal vorab!
Liebe Grüße!