Arbeiten an feiertagen?

kann der arbeitgeber verlangen daß an einem nicht bundesweitem feiertag gearbeitet wird? an bundesweiten feiertagen wird nicht gearbeitet.

kann der arbeitgeber verlangen daß an einem nicht bundesweitem
feiertag gearbeitet wird? an bundesweiten feiertagen wird
nicht gearbeitet.

Hallo conny, das kommt drauf an. Würdest du vielleicht ein klitzekleines bissel des Hintergrundes deiner Frage verraten?

MfG

kann der arbeitgeber verlangen daß an einem nicht bundesweitem
feiertag gearbeitet wird? an bundesweiten feiertagen wird
nicht gearbeitet.

mögliche Antworten:

  1. Ja
  2. Nein
  3. kommt drauf an

Besser kann man eine so gestellte Frage nicht beantworten…

Hi!

kann der arbeitgeber verlangen daß an einem nicht bundesweitem
feiertag gearbeitet wird? an bundesweiten feiertagen wird
nicht gearbeitet.

Klar.
Gibt verschiedene Möglichkeiten:
a)
Feiertag gilt in Bundesland A (wo du lebst), aber nicht in Bundesland B (wo du arbeitest) => Folge: du musst zur Arbeit

b)
Feiertag gilt in Bundesland A (wo du lebst UND arbeitest), aber nicht in Bundesland B. Leider hast du einen Job, auf den Unternehmen in Bundesland B dringend angewiesen sind (Stromversorger, Flugsicherung, Rechenzentrum, Call-Center) => Folge: du musst zur Arbeit

c)
Feiertag gilt in Bundesland A (wo du lebst UND arbeitest), aber nicht in Bundesland B. Dein Job ist für Unternehmen in Bundesland B nicht sonderlich relevant, aber leider geht es deinem Unternehmen nicht besonders gut, oder du steckst in einer Aufgabe, die terminkritisch ist. => Folge: dein Chef kann dich zur Arbeit verdonnern

Allerdings: Für b) und c) gelten Zuschlagsregelungen für Arbeiten am Feiertag.

Grüße
Heinrich

Allerdings: Für b) und c) gelten Zuschlagsregelungen für
Arbeiten am Feiertag.

Hallo Heinrich, wo sind diese Zuschlagsregelungen zu finden? Ich kann einen Ersatzruhetag (für Feiertagsarbeit) nach dem Arbeitszeitgesetz „bieten“, aber ne Zuschlagsregelung für Feiertage find ich nirgendwo.

MfG

ich denke, grundsätzlich ist der konkrete zuschlag für feiertage im arbeits- bzw. tarifvertrag für denjenigen geregelt. bei krankenpflegepersonal zum beispiel ist das so, dass die eben auch an feiertagen pflegen müssen, also bekommen die auch zuschläge. es muß geregelt sein, dass derjenige überhaupt anspruch auf den zuschlag hat. gibt es einen feiertagszuschlag, dann gilt hier auch § 3b EStG.
ich glaub, das ist das was heinrich meint.

gruß

makea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich glaub, das ist das was heinrich meint.

Hallo makea, jetzt, wo ichs mir nochmal durchlese, muss ich zugeben, dass Heinrich nicht geschrieben hat, dass es immer Zuschläge gibt, sondern nur das Zuschlagsregelungen gelten, womit er natürlich recht hat.
Danke für den Hinweis!

@Heinrich Entschuldige, dass ich das mit der Zuschlagsregelung falsch verstanden hab.

MfG