meine frage ist… es geht um fensterlackieren (Altbau) ich hatte im Auftrag zu stehen Fenster Kitten, leicht schleifen, fehlstellen spachteln, Grund Anstrich und mit ventillack endbeschichten.
nun ist es so das 2 Tischler gekommen sind und haben die Fenster überarbeitet inkl. fensterkitt…
da die Tischler meine Arbeit gemacht haben aber nicht ordentlich da Fensterkitt nicht korrekt gemacht wurde ist meine Frage darf ich einfach so über seine Arbeit gehen oder muss er es ordentlich machen da er zuerst die Fenster überarbeitet hat???
„Da die Tischler MEINE Arbeit gemacht haben …“,was soll das bedeuten ?
Haben die Tischler auch die Malerarbeiten gemacht ?
Wenn ja, dann gibt es 2 Möglichkeiten:
man bezahlt die Tischler/Malerrechnung und es ist alles OK.
man ist mit der Arbeit unzufrieden und verlangt kostenlose Nachbesserung bevor man die Rechnung zahlt.
Wenn man selbst die Arbeit der Tischler nachbessern will, kann man das gerne machen.
Es kann aber Probleme geben, wenn man später Mängel geltend machen will. Deshalb wäre es sicher besser, wenn die Handwerker den Mangel selbst beheben.
Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten:
1.) Anzeige des Mangels beim Bauherrn wg fehlerhafter Vorleistung (natürlich schriftlich)
2.) Wenn mangelhafte Kittfuge nicht so wesentlich ist bessert man diese selber aus und macht den Anstrich weiter.
Übrigens,… Ventilack macht nur Sinn, wenn auch der Vorstrich und die Grundierung „Venti“ (ventilierend) also durchlässig sind.