Arbeiten Außenanlage/Rechnung an Mieter

Im Hof eines Mehrparteienmietshauses wurde ein der Zaun erneuert und Teile des Pflasters neu verlegt (waren abgesackt). Ein Mieter hatte vor etwa 2,5 Jahren ein kleines Quadrat von etwa 6 Pflastersteinen herausgenommen (ganz am Rand des Hofes, am Zaun) und dort eine pflanze eingesetzt. Die herausgenommenen Steine wurden als Umrandung für die Pflanze genommen, um sie bei Bedarf wieder einsetzen zu können.
Bei den Arbeiten im Hof wurde die Pflanze vom Handwerker entsorgt und die Steine wieder eingesetzt.  Nun bekam der Mieter  eine Rechnung des Handwerkers (Sohn vom Vermieter) über die Arbeiten an dieser Stelle des Hofpflasters. Ist dies rechtens? Wenn der Vermieter die Pflanze nicht dort haben wollte, hätte er dem Mieter nicht zunächst sagen sollen, er solle diese  entfernen (nicht viel Arbeit) mit Fristsetzung? Muß der Mieter die Rechnung bezahlen?
Zudemwurde während der Arbeiten das Erdgeschoß des Treppenhauses extrem verdreckt hinterlassen , in dem Mietshaus putzen die Mieter selber. Muß in diesem Fall der Handwerker seinen Dreck selber beseitigen?

JA - klar doch weil Bauliche Veränderungen immer nur mit schriftlicher Zustimmung erfolgen dürfen. Eigentlich NIE weil zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes dieses pfleglich zu behandeln und nicht einfach das Pflaster aufreißen dürfen. Was wäre denn wenn sich gerade dort jemand den Fuß gebrochen hätte?
Da wäre keine Berufsgenossenschaft bereit gewesen die Kosten für zu übernehmen. Nee sowas geht gar nicht!

Zur Handwerkerrechnung: Ich gehe davon aus, dass die Pflanzung ohne Genehmigung des Vermieters vorgenommen worden war. Wie lange war diese denn schon geduldet worden? Wenn es einige Jahre waren und der Vermieter dies bereits vorher wahrgenommen hat, könnte man vielleicht von Gewohnheitsrecht und stillschweigender Akzeptanz ausgehen. Dann würde eine plötzliche Entfernung mit Rechnungsstellung möglicherweise gegen Treu und Glauben verstoßen.

Normalerweise bezahlt derjenige eine Rechnung, der den entsprechenden Auftrag erteilt hat. Ob das allerdings bei „Beschädigungen“ des Gemeinschaftseigentums durch einen Mieter auch so gilt, weiß ich nicht genau. Anonym war die Beschädigung ja nicht, sonst hätte man die Rechnung nicht einem Mieter zuschicken können. Allerdings müssen Beschädigungen fachmännisch beseitigt werden, daher könnte der Vermieter berechtigt sein, diese zu beseitigen, ohne den Mieter zum „Rückbau“ aufzufordern. Menschlich gesehen ist das natürlich unfreundlich und nicht fair.

Etwa 2,5 jahre stand die Pflanze dort. Die Frage ist natürlich, ob man diese Sache als „Beschädigung“ ansehen kann, da sie vom Mieter ohne großen Aufwand selber hätte beseitigt werden können. Erhebt sich zudem die Frage, ob ohne Vorankündigung ein Handwerker beauftragt und die Rechnung über diesen Teil der Arbeiten einfach an den Mieter geschickt werrden kann.

Nachtrag
Das Stück, um das es geht, ist etwa 40x40 cm groß

Eine Frage für den Mieterverein. Kommt alles so auf das Gesamtgemenge auch an. Wurde es dir angekündigt, wurde daraüber gesprochen? Ist der Preis zu hoch (Sohne)? Lohnt ein Prozess vom Vermieter?

Das muß man selbst oft abwägen. Denn Du wohnst da und bist etwas abhängig vom Vermieter.
Kann man so nicht klar entscheiden.

(Gesendet ueber Smartphone aus USA) Wenn der VM vor Pflanzung der Pflanze gefragt wurde, ist das ins Eigentum des VM uebergangen. Nach 2,5 Jahren wllerdings wuerde ich sagen, dass derv"Umbau" mittlerweile durch den VM wissentlich geduldet wurde…
Der VM bekommt, als Eigentuemer des Grundstueck, die Rechnung. Er ist Ansprechpartner und Auftraggeber. Er kann dann die Rechnung dem Mieter weiterleiten. Die ausfuehrende Firma muss eine Firma mit MwSt-Berechtigung sein und aus dem Fach kommen (Gartenbau, Fliesenleger etc.) damit der Mieter die Rechnung von seiner Steuer absetzen kann.
Ich wuerde allerdings in dem Fall nichts zahlen und die Rechnung zurueck senden, weil ich keinen Auftrag erteilt habe. So koennte der VM die Kosten nur ueber die
Nebenkosten allen Mietern berechnen. Wobei ich in dem

FallcdiecRechtmaessigkeit stark bezweifel!

(Gesendet ueber Smartphone aus USA)

Wayne interessiert’s?

Wenn der VM vor Pflanzung
der Pflanze gefragt wurde, ist das ins Eigentum des VM
uebergangen.

Was ist das denn für ein Unsin? Hast Du den google-übersetzer verwendet oder weißt Du nicht genau, was man unter ‚Eigentum‘ versteht?

Der VM bekommt, als Eigentuemer des Grundstueck, die Rechnung.

Die Rechnung bekommt eigentlich immer der Auftraggeber und nicht der Eigentümer.

Er ist Ansprechpartner und Auftraggeber. Er kann dann die
Rechnung dem Mieter weiterleiten. Die ausfuehrende Firma muss
eine Firma mit MwSt-Berechtigung sein und aus dem Fach kommen
(Gartenbau, Fliesenleger etc.) damit der Mieter die Rechnung
von seiner Steuer absetzen kann.

Warum genau sollte der Mieter das von der Steuer absetzen können und warum muss eine Firma ‚aus dem Fach kommen‘ (was immer das sein soll)?

Ich wuerde allerdings in dem Fall nichts zahlen und die
Rechnung zurueck senden, weil ich keinen Auftrag erteilt habe.

Ah so. Grad hast Du was ganz anderes erzählt. Kannst Du Dich mal wenigstens für eine Variante entscheiden?

So koennte der VM die Kosten nur ueber die
Nebenkosten allen Mietern berechnen.

Und das wäre dann die dritte Variante, die kompletter Unsinn ist.

Wobei ich in dem
FallcdiecRechtmaessigkeit stark bezweifel!

Aha. Und warum erzählst Du das dann?

Warum in aller Welt musst Du eigentlich per Handy aus den USA eine Antwort geben, wenn Du doch gar keine Ahnung hast?

JA, prinzipiell dürfen Vermieter sogar Eigenleistungen auf die Vermieter über die Betriebskostennebenabrechnung abrechnen. Natürlich mit Einschränkungen.

Dazu gibt es ein Urteil vom November 2012:

http://www.immo-magazin.de/?p=12884

Hallo

ich finde die ganze Frage/Diskussion reichlich absurd.

Fakt: Da verändert jemand einfach an fremdem Eigentum etwas, ohne den Eigentümer/Vermieter vorher gefragt zu haben - was er aber klar hätte tun müssen. Ohne dass die Einwilligung des Eigentümers vorlag, fällt dies unter Sachbeschädigung. Nach BGB steht es dem Geschädigten frei Wiederherstellung oder Schadensersatz zu verlangen.

Wenn der Vermieter die Pflanze nicht dort haben wollte, hätte er dem Mieter nicht zunächst sagen sollen, er solle diese entfernen (nicht viel Arbeit) mit Fristsetzung?

Eine Abmahnung ist i.A. bei einer Pflichtverletzung erforderlich - hier liegt aber eine unerlaubte Handlung vor.

Erhebt sich zudem die Frage, ob ohne Vorankündigung ein Handwerker beauftragt und die Rechnung über diesen Teil der Arbeiten einfach an den Mieter geschickt werrden kann.

Der Geschädigte muss keineswegs vorher fragen, ob und wie der Schädiger seine unerlaubte Veränderung wieder rückgängig zu machen geruht.

Der Geschädigte verhält sich auch keineswegs „unfreundlich und nicht fair“, wenn er seinen Schadensersatzanspruch einfordert.

Gruß Rudi

4 Like

Hallo Minn,

wurden die Steine herausgenommen und versetzt mit Erlaubnis des Vermieters?

Wenn nicht, ist das Sachbeschädigung und ihr seid mit der Rechnung mit einem blauen Auge davongekommen.

Natürlich hätte der Vermieter die Maßnahme ankündigen können und den Rückbau fordern, allerdings kann er nicht davon ausgehen, dass derjenige der die Steine herausgenommen hat, fachlich soweit kompetent ist, die in ein bestehende Plaster wieder einzusetzen.

Versetze dich mal in die Lage des Vermieters, du wärst auch sauer, wenn jemand ungefragt dein Eigentum zweckentfremdet.

Hinzu kommt noch, dass der Vermieter, bzw. Hauseigentümer die Verkehrssicherung obliegt, er kann es versicherungstechnisch gar nicht zulassen, das ein Nichtfachmann das Plaster wieder herstellt.

Gruß

BHS-Huber

Das Stück, um das es geht, ist etwa 40x40 cm groß

Um welche Kostenhöhe geht’s denn?

Zur Verkehrssicherheit wäre noch zu sagen, dass das Stück Pflaster an einer Stelle ist, wo keiner entlanggeht, der Vermieter aber mitten im Hof an zwei jeweils etwa 3mal so großen Stellen das Pflaster zunächst herausnehmen ließ, sich dann ca. ein halbes Jahr nichts tat (also Löcher mitten im Durchgang) bevor die tief abgesackten Stellen wieder erneuert wurden. In dieser Zeit wurden an einigen Stellen von Mietern einige Steine provisorisch wieder in die Löcher gelegt, um vernünftig die Mülltonnen herauszuschieben.

Nicht viel, knapp € 40,-, leider ist der Vermieter dafür bekannt, nicht sehr seriös zu sein, daher die Bedenken.

Nicht viel, knapp € 40,-, leider ist der Vermieter dafür
bekannt, nicht sehr seriös zu sein, daher die Bedenken.

Wenn dein VM sich ca 2,5 Jahre nicht gemeldet und nichts reklamiert hat, konnstest du wohl davon ausgehen, dass da nichts mehr kommt u. er das stillschweigend duldete.

Davon ging ich aus, da er sich die letzten 10 Jahre um nichts gekümmert hat, und die Mieter meist alles machen (Laub kehren und entfernen etc.)

Hallo Minn,

wow, tatsächlich soviel zur Verkehrssicherungspflicht.

Waren die Löcher wenigstens abgesperrt, wahrscheinlich nicht, da hat der Vermieter Glück, dass keiner gestolpert ist und sich verletzt hat.

Sachen gibts!

Nichts desto Trotz waren es seine Steine die zweckentfremdet wurden.

Gruß

BHS-Huber