Hallo Forum!
Ich denke gerade über die Risiken nach, bei einer englischen Firma ein Anstellungsverhältnis einzugehen. Die Firma hat ihren Sitz in UK und unterhält keine deutsche Niederlassung. Nach welchem Recht würde denn dann der Vertrag geschlossen? Was ist, wenn es Probleme mit dem Arbeitsrecht gibt, sei es Streit um Arbeitszeiten oder Lohnzahlungen - muss dann in UK geklagt werden?
Gruß
Jens
Hallo Jens,
GRUNDSÄTZLICH gilt in solchen Fällen:
- die arbeitsvertraglichen Angelegenheiten (Lohn, Kündigungsfrist, Krankheit) richten sich nach den Vorschriften des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat oder in dem die Betriebsstätte (falls beides nicht identisch ist)ihren Sitz hat.
- die übrigen arbeitsrechtlichen Dinge (Höchstarbeitszeit, Arbeitsschutz, Ruhetage o. ä.) richten sich nach dem Recht des Landes, in dem der AN eingesetzt wird.
Hat das Einsatzland öffentlich-rechtliche Vorschriften, die in die Vertragsinhalte des AN eingreifen (z. B. gesetzlicher Mindestlohn), können die Vorschriften des Einsatzlandes u. U. den arbeitsvertraglichen Regelungen vorgehen.
Im Einzelfall wird dies u. U. eine tolle Spielwiese für Juristen sein, weswegen sich m. E. ein Rechtsschutz empfiehlt, der auch ausdrücklich diese Konstellation mit abdeckt.
&Tschüß
Wolfgang
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