Arbeiten bei teilstationärem Klinikaufenthalt?

Hallo zusammen!

Wenn man unter der Woche nicht arbeiten kann, da man von morgens bis abends in einer Klinik behandelt wird über einen Zeitraum von mehreren Wochen, darf man dann am Wochenende für seinen Arbeitgeber arbeiten (Körperlich dazu in der Lage wäre man)?
Die Krankenkasse zahlt ja schließlich Krankengeld…gibt`s da keine Probleme? Oder versicherungstechnisch z.B. bei einem Arbeitsunfall?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo zusammen!

Moin

Wenn man unter der Woche nicht arbeiten kann, da man von
morgens bis abends in einer Klinik behandelt wird über einen
Zeitraum von mehreren Wochen, darf man dann am Wochenende für
seinen Arbeitgeber arbeiten (Körperlich dazu in der Lage wäre
man)?

Wenn man für seinen Arbeitgeber buckelt, dann ist man nicht „arbeitsunfähig“…

Die Krankenkasse zahlt ja schließlich Krankengeld…gibt`s da
keine Probleme? Oder versicherungstechnisch z.B. bei einem
Arbeitsunfall?

Krankengeld gibt es nur, wenn man seine Tätigkeit nicht ausüben kann…kann man am Wochenende arbeiten, entfällt für diesen Zeitraum natürlich die Zahlung des Krankengeldes…
Ganz einfach:
* Arbeit = Lohn/Gehalt durch Arbeitgeber
* arbeitsunfähig = Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber oder Krankengeld im Rahmen der Höchstanspruchsdauer

So aus dem Bauch heraus würde ich mal vermuten, dass es nach
§2 Absatz 9 der
„Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit…“
darauf hinauslaufen könnte (!), dass man eben nur Mo-Fr arbeitsunfähig geschrieben wird…(für die Dauer der Behandlung)…

In dem § ist zwar von Dialysebehandlungen die Rede, würde aber einen teilstationären Aufenthalt dem gleich setzen…
guggst Du hier: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/RL_Arbeitsunf…

Dieses würde dann eben auch die Höhe der Krankengeldzahlungen reduzieren…

Am kompetentesten wird diese Frage sicher der Sozialdienst bzw die Ärzte der teilstationären Einrichtung beantworten können…das ist ja deren „täglich Brot“…

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
MG