Arbeiten bis zum Umfallen

Hallo,

angenommen jemand ist seit ein paar Wochen bei einer Firma angestellt (Einzelhandel). Während der Einräum- oder Eröffnungsphase arbeitet er von Mo bis Sa (vielleicht auch noch So, dann aber kürzer) durchgehend von 8:15 bis 22:00. Die Pause beträgt etwa 30 Minuten.
Das dies nicht erlaubt ist, ist klar. Doch was kann er tun? Der Unmut macht sich auch bei alleinstehenden Kollegen breit, denn diese können nicht einmal mehr einkaufen.

Der AN würde sich nicht aufregen, wenn der Job wenigstens gut bezahlt wird, aber dies ist im Einzelhandel nun einmal nicht der Fall.

Nach der Ladenöffnung wird es wahrscheinlich auch nicht viel besser, denn regelmäßig lange Arbeitszeiten von 9 bis 20 Uhr (mit offiziell 90 Min. / in der Praxis 60 Min. Pause) sind normal. Einen freien Tag (neben Sonntag) wird es bei Urlaub des Kollegen wohl auch nicht geben.

Ist das heutzutage normal?
Muss man sich das alles gefallen lassen? Und das für einen Lohn, geringer als bei einem studentischen Aushilfsjobs…

Gruß
TaTo

Am Montag sind 15 bis 16 Stunden geplant!
Wie kann ich diesem Menschen helfen?

Welcher Institution könnte er anonym einen Hinweis melden, die dem Fall auf den Grund gehen? Ist das sinnvoll?

Ich habe gehört, dass der Chef die volle Verantwortung für die Überstunden übernimmt. Was wäre, wenn der AN auf dem Heimweg einen Unfall hat?

Was könnt ihr dem AN raten?

Gruß
Tato

Am Montag sind 15 bis 16 Stunden geplant!
Wie kann ich diesem Menschen helfen?

Welcher Institution könnte er anonym einen Hinweis melden, die
dem Fall auf den Grund gehen?

Berufsgenossenschaft Handel, Gewerbeaufsichtsamt

Ciao maxet

Welcher Institution könnte er anonym einen Hinweis melden, die
dem Fall auf den Grund gehen?

Berufsgenossenschaft Handel, Gewerbeaufsichtsamt

Danke, aber macht das denn Sinn? Ist es wirklich anonym und hat der AN dadurch keine Konsequenzen zu tragen?

Noch etwas anderes…
Der AN ist sich nicht ganz sicher, ob Überstunden bezahlt werden…
Im Vertrag steht Vertag:
"Der AN ist verpflichtet, Mehr und Nachtarbeit sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zu leisten, wenn es die Belange des Betriebes erfordern. Ansprüche aus der Leistung von Überstunden bestehen nur, wenn die Überstunden von der Geschäftsleitung angeordnet oder genehmigt worden sind…
Demnach bekommt er sie bezahlt, weil sie angeordnet sind.

Weiterhin steht dort:
„Mit der vereinbarten Bezahlung sind anfallende Überstunden abgegolten.“
Demnach wiederum nicht.

In der Vereinbarung steht:
„Mehrarbeit - Mit dieser Vergütungsregelung ist nicht schriftlich angeordnete Mehrarbeit (z.B. freiwillige Überstunden, Pausenverzicht) abgegolten, sofern sie nicht im voraus ausdrücklich schriftlich als ausgleichspflichtig anerkannt wurde.“
Damnach wieder ja.

Könnt ihr helfen?

Gruß
Tato

Hi!

Danke, aber macht das denn Sinn? Ist es wirklich anonym und
hat der AN dadurch keine Konsequenzen zu tragen?

In der Regel sollte es anonym sein!
Aber es wäre nichts neues, wenn der Name doch irgendwie bekannt wird…

"Der AN ist verpflichtet, Mehr und Nachtarbeit sowie an
Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zu leisten, wenn es die
Belange des Betriebes erfordern. Ansprüche aus der Leistung
von Überstunden bestehen nur, wenn die Überstunden von der
Geschäftsleitung angeordnet oder genehmigt worden sind…

Demnach bekommt er sie bezahlt, weil sie angeordnet sind.

Von Bezahlung lese ich da nichts! Da steht Ansprüche! Das kann genauso gut heißen: Sammeln und durch Freizeit vergüten!

LG
Guido

Hallo Guido,

Danke, aber macht das denn Sinn? Ist es wirklich anonym und
hat der AN dadurch keine Konsequenzen zu tragen?

In der Regel sollte es anonym sein!
Aber es wäre nichts neues, wenn der Name doch irgendwie bekannt :wird…

Upps, das wäre in der Probezeit doch nicht so das Wahre…

Von Bezahlung lese ich da nichts! Da steht Ansprüche!
Das kann genauso gut heißen: Sammeln und durch Freizeit
vergüten!

Das wäre auch ok - oder? Dann hat er wenigstens mal wieder etwas Freizeit. Ich habe schon Angst, dass bei 16 Stunden der Blutdruck wieder ansteigt, was auch nicht grade toll ist.

Meinst du auch, man muss diese 16 Stunden kommentarlos akzeptieren?
Die Versicherungsfrage wäre auch interessant…

Gruß
Tato

Hallo Tato,

nun, soviele Stunden pro Tag sind dauerhaft echt keine Lösung… Und so wie ich Dich verstehe, fragst Du für einen Bekannten. Wäre es denn eventuell ne Möglichkeit, dass Du die Sache mit der Anzeige übernimmst? Dann kommt im Zweifelsfall zwar Dein Name raus, der aber dem Arbeitgeber wiederum nix sagt (falls es nicht Dein Mann/Sohn/Vater ist, der den gleichen Namen trägt :wink:

Aus Deinen früheren Antwortpostings erstaunen mich noch andere Punkte:

  1. diese Klausel mit „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ kannte ich bisher nur von höher bezahlten Jobs. Keine Ahnung, ob das in dieser Gehaltsklasse auch üblich ist.
  2. was dokumentiert Dein Bekannter denn? Also gibt es in irgendeiner Form ne Stempeluhr, die die Arbeitzeiten neutral dokumentiert? Sonst sollen die Jungs das auf jeden Fall tun!
  3. Gibt es was schriftliches vom Scheffe, dass a) die Überstunden angeordnet wurden und b) er das volle Risiko für Unfälle und mehr übernimmt?

Generell würde ich mal mit Vertrag und Stundenzettel (so vorhanden, sonst eigene Dokumentation) mal bei nem sachkundigen Menschen (keine Ahnung, aber eventuell ist da in Deutschland die IHK zuständig) vorbeitapern und die Sache beurteilen lassen. Gleichzeitig auch die Sache mit der Versicherung klären lassen, nicht dass Dein Bekannter im Falle eines (Un)falles dumm in die Röhre guckt :wink:

Und wegen Zeitausgleich: 6 Tage á 16 Stunden macht 96 Stunden in der Woche. Der Vertrag lautet vermutlich auf 40 Stunden. Das heisst, Dein Bekannter hätte bereits nach 3 Monaten einen Zeitausgleichsanspruch von 4 Monaten.* Sieht er überhaupt realistische Chancen, das jemals wieder abzufeiern? Oder käme ihm die Auszahlung der Stunden finanziell gelegen, so dass er das - für ne begrenzte Zeit - akzeptieren kann? Dann sollte er klären, ob die Chance auf Auszahlung besteht. Eventuell ist hier das Ende der Probezeit oder Erreichen eines gewissen Überstundenwertes ein netter Anlass für ein Gespräch. Und zwar nicht „Scheffe, hab eben die Überstunde Nummer 200 gemacht und will jetzt Geld sehen!“ Sondern eher mal in ner ruhigen (späten) Abendstunde in nem halbwegs ruhigen Eck ansprechen, dass man ja doch in den vergangenen x Wochen doch ein wenig Überzeit geleistet hat und mal fragen wollte, wie hier die internen Regelungen sind. Zudem würde ich mir oben erwähnte Zettel (Übernahme des Risikos, sowie Anordnung der ÜBerstunden unterschreiben lassen. Wegen der Formulierungen würde ich mich unbedingt auf der IHK beraten lassen, allerdings das dem Scheffe nicht auf die Nase binden, sondern sagen „können Sie mir das bitte kurz formlos bestätigen, etwa so Textvorschlag IHK“.

*wink* und viel Erfolg

Petzi *dieüberzeugtistdassniemanddauerhaftmehrals10StundenamTageffektivarbeitenkann*

*Rechnung dazu:
56 Überstunden in der Woche mal 12 Wochen (=3 Monate): 672 Überstunden
672 Überstunden durch 40 Wochenstunden = 16,8 Wochen = gut 4 Monate

Hallo Petzi,

Danke für deine ausführliche Antwort.

nun, soviele Stunden pro Tag sind dauerhaft echt keine Lösung…

Stimmt.

Und so wie ich Dich verstehe, fragst Du für einen Bekannten.

Ja, er hat ja zu nichts mehr Zeit.

Wäre es denn eventuell ne Möglichkeit, dass Du die
Sache mit der Anzeige übernimmst?

Jepp. Aber trotzdem sollte das keinesfalls sein Chef erfahren. Wir wohnen zusammen, es wäre höchstens über die Adresse aufzudecken.

  1. diese Klausel mit „Überstunden sind mit dem Gehalt
    abgegolten“ kannte ich bisher nur von höher bezahlten Jobs.
    Keine Ahnung, ob das in dieser Gehaltsklasse auch üblich ist.

Ich weiß das auch nicht, jedenfalls kann man hier nicht von einem höher bezahlten Job sprechen.

  1. was dokumentiert Dein Bekannter denn? Also gibt es in
    irgendeiner Form ne Stempeluhr, die die Arbeitzeiten neutral
    dokumentiert?

Nein.

Sonst sollen die Jungs das auf jeden Fall tun!

Außer auf dem Blatt Papier zu Hause wird im Moment noch nichts dokumentiert.

  1. Gibt es was schriftliches vom Scheffe, dass a) die
    Überstunden angeordnet wurden

In den ersten drei Wochen gab es einen Dienstplan, der eingehalten wurde. Die tatsächliche Arbeitszeit lag aber auch hier manchmal geringfügig über 10 Stunden.

und b) er das volle Risiko für Unfälle und mehr übernimmt?

Soetwas gibt es nicht.

Generell würde ich mal mit Vertrag und Stundenzettel (so
vorhanden, sonst eigene Dokumentation) mal bei nem
sachkundigen Menschen (keine Ahnung, aber eventuell ist da in
Deutschland die IHK zuständig) vorbeitapern und die Sache
beurteilen lassen.

Vielleicht kann ich da auch mal anrufen…

Gleichzeitig auch die Sache mit der
Versicherung klären lassen, nicht dass Dein Bekannter im Falle
eines (Un)falles dumm in die Röhre guckt :wink:

Oh ja…

Und wegen Zeitausgleich: 6 Tage á 16 Stunden macht 96 Stunden
in der Woche.

Stop - das war ein Missverständnis. Die 16 Stunden sind einmalig. In den letzten Tagen waren es 12-13 Stunden. Dauerhaft wird es sich wohl bei 10-11 Stunden einpendeln, wobei an manchen Tagen auch mal weniger gearbeitet wird. Ein Ausgleich wie er im Gesetz vorgeschrieben ist, findet aber nicht statt.
In diesem Monat hat er nach meiner Rechnung 20 Überstunden - in der Woche zuvor hat wegen der Feiertage er etwas weniger gearbeitet.
In dieser Woche wird er vermutlich um die 70 Stunden schuften…

Der Vertrag lautet vermutlich auf 40 Stunden.

Ja.

Dann sollte er klären, ob die Chance auf Auszahlung besteht. Eventuell :ist hier das Ende der Probezeit oder Erreichen eines gewissen
Überstundenwertes ein netter Anlass für ein Gespräch.

Joar, mal abwarten. Die Probezeit dauert 3 Monate und die sind noch nicht rum. Aber ein Gespräch wird es mit Sicherheit irgendwann geben. Wir warten mal die Geahltsabrechnung ab…

Zudem würde ich mir oben erwähnte
Zettel (Übernahme des Risikos, sowie Anordnung der ÜBerstunden
unterschreiben lassen. Wegen der Formulierungen würde ich mich
unbedingt auf der IHK beraten lassen, allerdings das dem
Scheffe nicht auf die Nase binden, sondern sagen „können Sie
mir das bitte kurz formlos bestätigen, etwa so
Textvorschlag IHK“.

Das ist eine gute Idee. Er wollte schon fragen, ob Scheffe ein Taxi bestellt…
Ich werde mich mal informieren.

Gruß
Tato

Ich habe eben bei der IHK angerufen. Man hat mir gesagt, dass die nur für Arbeitgeber zuständig sind und mir keine Auskünfte erteilen können bzw. er sich mit dieser Sachlage auch nicht auskennt. Ein Formular habe ich auch nicht gefunden.
Bei den Gewerkschaften weiß ich nicht, an wen ich mich wenden soll…

Gruß
Tato

Bei den Gewerkschaften weiß ich nicht, an wen ich mich wenden
soll…

Hallo Tato, die Gewerkschaft gibt nur an Mitglieder Auskünfte. Hast du es mal bei der Gewerbeaufsicht versucht?

MfG

die Gewerkschaft gibt nur an Mitglieder Auskünfte.

Es hätte ja sein können, das die mal eine Ausnahme machen :wink:

Hast du es mal bei der Gewerbeaufsicht versucht?

Jetzt ja. Der Mann am Telefon war sehr nett und hat mir die gesetzlichen Grundlagen noch einmal erklärt. Gemeldet habe ich die Firma noch nicht, denn ich möchte dies erstmal mit dem AN abklären.

Der nette Herr meinte, dass er trotzdem auf dem Heimweg versichert ist, auch wenn die Arbeitszeit von 10 Stunden überschritten wurde. Nur würde sich dann die Versicherung mit dem AG auseinandersetzen.

Außerdem ergab seine Interpretation der Überstundenregelung, dass der AN die Überstunden nicht bezahlt/ausgeglichen bekommt, da diese nicht schriftlich angekündigt wurden (anders als der Dienstplan).
Das verunsichert mich…

Gruß
Tato *jetzt alles für meinen Freund erkunden muss*

Der Mann am Telefon war sehr nett und hat mir die
gesetzlichen Grundlagen noch einmal erklärt.

Vermutlich - unter anderem - das hier http://www.lfas.bayern.de/vorschriften/gesetze/A-Z/a…

Gemeldet habe ich
die Firma noch nicht, denn ich möchte dies erstmal mit dem AN
abklären.

Hat der Mann auch gesagt, wie schnell die Behörde reagiert, wenn da ne Meldung käme?

Der nette Herr meinte, dass er trotzdem auf dem Heimweg
versichert ist, auch wenn die Arbeitszeit von 10 Stunden
überschritten wurde.

Die Befürchtung mit dem fehlenden Versicherungsschutz haben viele irrtümlicherweise.

Außerdem ergab seine Interpretation der Überstundenregelung,
dass der AN die Überstunden nicht bezahlt/ausgeglichen
bekommt, da diese nicht schriftlich angekündigt wurden (anders
als der Dienstplan).

Sagte er „schriftlich“ oder „nachweislich“?

MfG

Hat der Mann auch gesagt, wie schnell die Behörde reagiert,
wenn da ne Meldung käme?

Nein, das habe ich vergessen zu fragen.

Die Befürchtung mit dem fehlenden Versicherungsschutz haben
viele irrtümlicherweise.

Ja, meistens getarnt als „Kollege“ oder „Bekannter“, ich habe ihm geglaubt, aber man kann sich ja auch mal täuschen. Zumindest bin ich jetzt etwas beruhigt.
Sag mal, gibt es das auch irgendwo schriftlich? Der besagte Bekannte ist ein leidenschaftlicher Besserwisser…

Außerdem ergab seine Interpretation der Überstundenregelung,
dass der AN die Überstunden nicht bezahlt/ausgeglichen
bekommt, da diese nicht schriftlich angekündigt wurden (anders
als der Dienstplan).

Das bezog sich auf folgenden Abschnitt:
In der Vereinbarung steht:
„Mehrarbeit - Mit dieser Vergütungsregelung ist nicht schriftlich angeordnete Mehrarbeit (z.B. freiwillige Überstunden, Pausenverzicht) abgegolten, sofern sie nicht im voraus ausdrücklich schriftlich als ausgleichspflichtig anerkannt wurde.“

Doch meiner Meinung nach wiederspricht sich das mit der Vertragsklausel
„Sonderbestimmungen - Mit der vereinbarten Bezahlung sind anfallende Überstunden abgegolten.“

Ich finde das alles ziemlich komplizert…

Gruß
Tato

Sag mal, gibt es das auch irgendwo schriftlich? Der besagte
Bekannte ist ein leidenschaftlicher Besserwisser…

Ja, findest du hier http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb07/s… im § 7 (2)

Ich finde das alles ziemlich komplizert…

Vielleicht mal nen Fachmann den Vertrag durchlesen lassen.

MfG

Sag mal, gibt es das auch irgendwo schriftlich? Der besagte
Bekannte ist ein leidenschaftlicher Besserwisser…

Ja, findest du hier
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb07/s…
im § 7 (2)

Danke, das beruhigt mich und meinen Freund.

Ich finde das alles ziemlich komplizert…

Vielleicht mal nen Fachmann den Vertrag durchlesen lassen.

Wenn ihr mir nicht helfen könnt, kann in den nächsten Tagen vielleicht mal ein Anwalt draufschauen, ich muss sowieso wegen einer anderen Angelegenheit hin - das sollte für ihn eine Kleinigkeit sein.

Gruß
Tato

Hallo Tato,

was anscheinend noch garnicht erwähnt wurde: das Arbeitszeitgesetz. Da steht zum Beispiel in §3:

„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

(Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/)

Auf Einzelheiten und Einschränkungen will und kann ich nicht eingehen (ich bin kein Jurist), aber ich war mal in einer Firma beschäftigt, wo auch ständig mehr als 10 Std/Tag verlangt wurden. Da hat ein Betriebsrat dem chef mal klargemacht, das er mit einem Bein im Gefängnis steht, da seine Fürsorgepflicht es gebietet, den AN nach 10 Std nach Hause zu schicken. Ansonsten wäre er bei einem Arbeitsunfall evtl. mitschuldig!!

Also wenn Du zu einem Rechtsanwalt gehst, lass diese Sache auch mal prüfen. Bei persönlicher Haftung werden viele Vorgesetzte plötzlich vorsichtig *g*.

Aber es ist natürlich in der Probezeit eine besch… Situation, wenn man nicht gleich wieder auf der Strasse stehen will.

Viel Erfolg,

Rioja