Hallo und danke für die bisherigen Antworten zum Beitrag vom 14.!
Angenommen AN hat Margaret Tracy’s Vorschläge bereits befolgt. Der Arbeitgeber geht davon aus, dass AN ‚endlich‘ gesundheitlich so fertig ist, dass er eine negative Prognose in Betracht zieht oder wartet, bis er krankheitsbedingt kündigen kann.
Der AN hat sich über mehrere Jahre schon gerichtlich mit Erfolg gegen Kündigungen gewehrt und sich trotz Gütevorschlag nicht auf eine ‚relativ‘ hohe Abfindung eingelassen. Er braucht den Job, eine Abfindung würde ihn nach kurzer Zeit dann trotzdem ins ‚Aus‘ schicken.
Was kann AN gerichtlich oder sonst tun?
Strafanzeige? Schmerzensgeld? AN ist psychisch demoliert und mit der Kraft am Ende.
Könnten seine Ansprüche (falls er welche hat) verjähren?
Hat jemand weitere Ideen?
Hallo und danke für die bisherigen Antworten zum Beitrag vom
14.!
Auch hallo,
Angenommen AN hat Margaret Tracy’s Vorschläge bereits befolgt.
Welche davon ?
Der Arbeitgeber geht davon aus, dass AN ‚endlich‘
gesundheitlich so fertig ist, dass er eine negative Prognose
in Betracht zieht oder wartet, bis er krankheitsbedingt
kündigen kann.
Wer stellt denn die Prognose ? Der AG mittels Glaskugel ? So eine negative Prognose muß schon medizinisch untermauert sein, also mindestens durch eine betriebsärztliche Untersuchung.
Außerdem hat der AG die Pflicht, solange es nicht vollkommen aussichtslos erscheint, ein betriebliches Eingliederungsmanagement gem. § 84 Abs. 2 SGB IX durchzuführen.
Was kann AN gerichtlich oder sonst tun?
Der AN sollte grundsätzlich einen Antrag auf Schwerbehinderung und ggfs. Gleichstellung in Erwägung ziehen. Die betrieblichen Handlungsmöglichkeiten können erst dann diskutiert werden, wenn klar ist, was der AN bereits unternommen hat und ob es in dem Betrieb einen BR/PR gibt und wie dieser zum Problem steht.
Strafanzeige? Schmerzensgeld? AN ist psychisch demoliert und
mit der Kraft am Ende.
Kommt auf den Einzelfall an, muß aber durch einen Fachanwalt vor Ort beurteilt werden.
Könnten seine Ansprüche (falls er welche hat) verjähren?
gehen wir davon aus, AN hat alle Vorschläge von M.T. befolgt.
Wie geschrieben war ein RA wegen der erfolglosen Kündigungsversuche involviert.
Da ahnte AN noch nicht, dass er richtig krank dadurch werden konnte.
Arbeitgeber zieht alles in Erwägung, was AN die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz unmöglich macht.
Die Glaskugel - wie auch andere Aktionen, die auf AN zermürbend wirken sollen.
Ein Betriebsrat existiert.
Dieser verhält sich destruktiv (nachdem er eingangs schwerwiegende Fehler machte und die nicht eingestand) und möchte das Thema AN vom Tisch haben.
Die eigentliche Frage (statt einen Anwalt zu konsultieren, was sicher weiterhin erforderlich wird - ist auch eine Kostenfrage):
Weiss jemand, welche Möglichkeiten es bei Mobbingfällen (das setze ich hier voraus) geben kann.
Ob Strafrecht, Zivilrecht ??? (kenne ich mich nicht aus). Und was dann genau?
Wie ist das mit den Fristen - da der entstandene gesundheitliche Schaden sich wie meist im Nachhinein herausstellt???
Bei Mobbing ist der gesundheitliche Schaden bereits dann eingetreten, wenn dem AN - ärztlich untermauert - das Weiterarbeiten psychisch unmöglich ist.
Bei Mobbing ist grundsätzlich sowohl der strafrechtliche (Körperverletzung) als auch der zivilrechtliche (bei AN arbeitsrechtliche) Weg möglich. Was im Einzelfall sinnvoll ist, muß konkret durch einen Fachanwalt beurteilt werden.
Verjährung bei arbeitsrechtlichen Fragen ist idR im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen geregelt. Im Arbeitsrecht heißt das oft „Auschlußfrist“. Diese muß laut BAG mindestens 3 Monate betragen. Ist nichts geregelt oder ist die Ausschlußfrist kürzer als 3 Monate, gilt automatisch die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren.