Arbeiten für 2 Firmen bei einem Vertrag rechtlich?

Ich arbeite für eine Firma und habe dort mein Arbeitsvetrag. Meine Geschäftsführerin hat nebenher einen kleinen Verrlag. Sie lässt mich und auch andere Mitarbeiter Arbeiten für den Verlag erfüllen, innerhalb der Arbeitszeit und des Vertrages mit der eigentlichen Firma. Es gibt aber keinen Überlassungsvertrag und auch keine Mitarbeiter die im Verlag irgendwie angemeldet sind. Wie man seine Arbeit in der Arbeitszeit unterbringt muss man selber sehen. Ich habe auch nie einen Vertrag mit dem verlag unterschrieben.

Darf die Geschäftsführerin die Ausführung der Arbeiten für den Verlag verlangen???

Hallo,

ich kann diese Frage leider nicht abschließend beantworten - allerdings klingt es für mich nicht astrein. Aber ob es sich dabei eher um ein arbeitsrechtlich oder sogar eher ein unternehmenssteuerliches Problem handelt, vermag ich nicht zu sagen.

MfG

Hallo N.A.1986,

so, wie Deine Schilderung ausfällt, lautet die eindeutige Antwort: Nein.
Titel 8 BGB regelt die Schuldverhältnisse aus dem Dienstvertrag - was bedeutet, dass wenn kein Dienstvertrag vorliegt, auch keine Verpflichtung besteht (weder zur Arbeitsleistung noch zur Zahlung von Entgelt).
Es gibt jedoch Gestaltungsmaßnahmen, diese Situation zu legalisieren (2 Verträge mit unterschiedlichen Berufstätigkeiten/bezeichnungen, Arbeitszeiten, etc.) oder auch 400-Euro-Jobs nebenbei (dann aber m. E. mit 2 Firmen).

Solange Deine Arbeitszeit für den Verlag ordentlich abgerechnet wird, besteht zumindest steuer- und sv-rechtlich keine Bedenken.
Ich würde mir aber vielleicht ber Stundenzettel die Verlagsstunden bescheinigen lassen, damit es da nicht irgendwann Probleme gibt.

Kann man mit der GF nicht ein sachliches Gespräch führen, dass das mal sauber geklärt wird - also ohne den Vorwurf der Mauschelei, etc.?

Miteinander vernünftig reden sollte eure Bedenken lösen können.

Gruß
Harry

Vielen Dank für die Antworten,

klar werde ich erstmal ein Gespräch suchen, ich wollte mich vorher nur mal informieren, da mir das doch sehr komisch vorkam wie dies gehändelt wird.

Am Anfang waren es nur kleine Aufgaben für den Verlag doch dies wird immer mehr. Ich bin Teilzeitkraft da ich Dialysepatient bin. Ich bekomme die Arbeit in meinen Stunden so nicht mehr unter und muss daher Überstunden machen. Diese bekomme ich allerdings nicht bezahlt.

Daher der Gedanke onb die Arbeit für den Verlag ohne Anrechnung überhaupt ok ist.

Hallo und Guten Morgen N.A.1986,

wie gesagt, wenn Du ohne Vertrag und ohne Bezahlung arbeitest, ist das zunächst
a) wohlwollend betrachtet eine nette Geste/Nachbarschaftshilfe
b) nicht wohlwollend betrachtet Schwarzarbeit

Dabei geht es aber nicht nur um die Steuer/SV - es geht z. B. auch um den Arbeitsschutz: was ist/wer haftet, hilft, wenn Du einen Arbeitsunfall hast u.v.m.

Daher ist eine Legalisierung anzustreben. Das geht z. B. durch Aufteilung Deiner bisherigen Arbeitszeit (z. B. bisher 30 h => davon 5 h für Verlag. Oder durch Aufstockung der Arbeitszeit. Auf alle Fälle eine schriftliche Regelung mit beiderseitigem Einverständnis, damit Du zu Deinem Geld kommst und die GF nicht in Teufels Küche :wink:

Gruß
Harry