Ich arbeite für eine Firma und habe dort mein Arbeitsvetrag. Meine Geschäftsführerin hat nebenher einen kleinen Verrlag. Sie lässt mich und auch andere Mitarbeiter Arbeiten für den Verlag erfüllen, innerhalb der Arbeitszeit und des Vertrages mit der eigentlichen Firma. Es gibt aber keinen Überlassungsvertrag und auch keine Mitarbeiter die im Verlag irgendwie angemeldet sind. Wie man seine Arbeit in der Arbeitszeit unterbringt muss man selber sehen. Ich habe auch nie einen Vertrag mit dem verlag unterschrieben.
Darf die Geschäftsführerin die Ausführung der Arbeiten für den Verlag verlangen???