Arbeiten für Lau?

Moin moin,
ich bin da etwas Unsicher. Unser Sohn (40+) hat sich in der Wohnung schwer verletzt.
Musste Operiert werden. Ist jetzt immernoch Krank geschrieben.
Meint die Firma: sie können doch im HomeOffice tgl. 3 Std. arbeiten. Dann 4 Stunden und dann 5 usw.
Bis sie wieder voll Einsatzfähigsind.
Dafür erhält er von der Firma keine Kohle. Is ja auch Krank geschrieben.
Was ist im Versicherungsfall falls wieder etwas passiert?
Ist das Rechtens?
Darf man das?
Muß die Firma den „geldwerten Vorteil“ versteuern?
Sie bekommt ja schließlich am Ende der Zeit ein ganzes Monatsgehalt für umsonst.
Kann man ihm daraus einen Strick drehen.?

Das soll sich dabei um das „Hamburger Modell“ handeln. Schon mal jemand was davon gehört?

Für eine grosse Versicherung kommt mir das Verhalten schon etwas strange vor.

dignam

Hallo,
ja, das ist möglich und wird auch als Wiedereingliederungsmassnahme bezeichnet, also eine Reha, deren Kostenträger in diesem Falle die Krankenkasse wäre. Die Krankenkasse zahlt während dieser Maßnahme Krankengeld. Das Procedere ist folgendermaßen - Der Arzt legt zusammen mit dem Patienten den Wiedereingliederungsplan im Zeitablauf und Umfang (also so, wie oben geschildert) fest - dieser Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt, zusammen mit der Einwilligung des Arbeitgebers und dann auch in der Regel von der Kasse bewilligt.
Währen dieser Maßnahme gilt der Patient als Arbeitsunfähig und die Absicherung erfolgt über die Krankenkasse, d.h. erleidet er einen „Arbeitsunfall“ tritt an die Stelle der BG. seines Arbeitgebers die BG. der Krankenkasse (BG Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege).
Die Firma muss hier nichts versteuern.
Mein Rat - sich direkt mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und entsprechend beraten lassen. Ich habe diese Art der Reha immer gerne bewilligt.
Gruss
Czauderna

5 Like

Die Krankenkasse muß naturlich Bescheid wissen und zustimmen.

Danke das wars schon.
Alles im Grünen Bereich.

Dann kann er ja Starten

Hallo,

Nein

Nein, das kann er nicht, solange kein vom behandelnden Arzt erstellter Plan zur Wiedereingliederung der Krankenkasse und dem AG vorgelegt und von beiden akzeptiert wurde. In diesem Plan legt der Arzt (und nicht der AG) den Beginn, die Stufen und die Dauer der Wiedereingliederung fest.
„Starten“ ohne vom Arzt festgelegten Plan kann zur Streichung des Krankengeldes führen.

&tschüß
Wolfgang

5 Like

Ich denke mal die werden das Procedere schon einhalten.
Is ja ne KK

Hallo,
sicher, aber es muss vor Beginn beantragt und bewilligt werden.
Gruss
Czauderna

1 Like

Immer wieder „nett“ wenn die Infos kleckerlesweise hinterher kommen!
ramses90

1 Like