Arbeiten im Ausland?!

Hallo zusammen,
Ich (türkisch mit unbefr. Aufenthaltserlaubniss in Deutschland) möchte einen Job im Ausland (Türkei) annehmen.
Meine Frage ist wo muss ich versteuern, was passiert mit meiener Aufenthaltserlaubniss wenn ich mich länger in der Türkei aufhalte.
Kann ich zu jeder Zeit wieder zurrück da ich mal gehört habe das meine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erlicht wenn ich länger wie 6 Monate mich ausserhalb von Deutschland aufhalte.
Vielen Dank und Gruß

Hallo,

ich denke, das sind alles Fragen, die man in Deutschland abklären muss. Dazu kann ich von hier aus (Türkei) nichts sagen.

Da sind wohl Bürgeramt (?) und Finanzamt die richtigen Ansprechpartner.

Wenn Du türkischer Staatsbürger bist, musst Du wohl für die Türkei als solches nichts weiter beachten.

Viel Erfolg,
mira

frag mal bei der türkischen/deutschen botschaft nach

Ja, Sie würden Ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren, wenn Sie mehr als 6 Monate sich im Ausland aufhalten.
Wenn Sie in der Türkei arbeiten, sind Sie dort steuerpflichtig.Gruß…

Hallo nando,

das ist in der Tat so. Nach dem Ausländergesetz (irgendwo zwischen § 44 und § 52 geregelt) dürfen Ausländer max. 6 Monate im Ausland sein. Wenn du diese Regel nicht befolgst, erlischt deine Aufenthaltserlaubnis. Also bloß nicht riskieren.

Wo du besteuern musst, hängt vom Steuerabkommen zwischen der TR und der BRD ab. Kenne ich leider nicht, muss man sich mal im Netz oder beim Finanzamt informieren. Entscheidend ist dabei, wo dein Lebensmittelpunkt ist, d.h. ist deine Familie in Deutschlnand, kommst du immer wieder zurück, kann das Finanzamt annehmen, dass dein Lebensmittelpunkt die BRD ist. Dann kannst du nicht sagen: „ich habe aber schon Steuern in der TR bezahlt“. Ggf. wirst du noch einmal zur Kasse gebeten.

Mein Rat bzgl. Punkt 1:

  • Beantrage die dt. Staatsangehörigkeit + Mavi kart. Dadurch entfällt diese 6-Monatsregel und du hast fast alle wichtigen Rechte in der Türkei.

Hallo
Die Aufenthaltserlaubnis erlischt komplett und unwiederruflich, sobald man seinen ständigen Aufenthaltsort aus Deutschland in die Türkei verlegt, also wenn man sich abmeldet. Ab diesem Zeitpunkt gilt man in der Türkei als ansäßig und wird auch bei einer erneuten Wiedereinreise entsprechend behandelt. Du musst dann beim deutschen Konsulat / Botschaft einen Visumsantrag stellen und mangels Wohnsitz wird nur ein Touristenvisa gewährt.
Solange man hier gemeldet ist, bist du aber auch steuerpflichtig. Ich würde anraten die steuerlichen Aspekte mit einem Steuerberater abzuklären, da die genau für solche Fragen ausgebildet sind. In Bezug auf die AUfenthaltserlaubnis wäre ich aber sehr vorsichtig. Es spielt wenn man die Erlaubnis einmal verlohren hat, keine Rolle ob man sein ganzes Leben hier gelebt hat oder nicht. Du bist ab dem Zeitpunkt Türke mit Wohnort Türkei und es gelten die identischen Visavorschriften wie für alle anderen 80 Mio. Türken. Familiäre Bindungen können bei der Wiederbeantragung zwar ins Gewicht fallen aber nur unter dem Aspekt Familienzusammenführungsvisa. Also vorsicht.
VG

allo noch mal,
erst ein mal vielen Dank für die ausführlichen Infos.
Also es spielt keine Rolle das ich in der BRD geboren und hier aufgewachsen bin, 6 Monate im Ausland und ich kann nicht mehr zurrück, auch wen Frau und Kind hier leben?!!!
Also darf ich diesen Job nicht annehmen?
Aber wenn ich die deutsche beantragen würde (vorausgesetz ich bestehe den Deutschtest :smile:) wäre das kein Problem ?

Hallo
Ob man hier aufgewachsen ist, zur Schule oder sogar zur Uni gegangen ist spielt keine Rolle. Ich denke mal der Geburtsort spielt ebenfalls keine Rolle, da in Deutschland das Abstammungsprinzip gilt. Als türkischer Staatsbürger haben Sie halt mehr Rechte in der Türkei als hier.
Wenn Frau und Kind hier leben kann eine Familienzusammenführung beantragt werden, die erleichtert das Verfahren. Es gilt halt, wer sich abmeldet verliehrt seine vorherigen Rechte. Die Rechte als deutscher Staatsbürger im Ausland zu leben und dann zurück zu kehren wann immer man möchte gelten halt nur für deutsche Staatsbürger. Entweder sie behalten Ihren Wohnsitz bei und sind steuerpflichtig oder verlieren die Aufenthaltsberechtigung. Wenn Ihr Lebensmittelpunkt sowieso Deutschland ist, sollten Sie sich vielleicht auch mal gedanken über die Staatsbürgerschaft machen. Rosinenpicken geht halt nicht. Entweder die Vorzüge als deutscher Staatsbürger in Deutschland oder als türkischer in der Türkei. Versuchen Sie mal als Deutscher ohne Mavi Karte in der Türkei eine Arbeitserlaubnis zu bekommen… Ein Hoch auf die deutsche Bürokratie. :smile:
Ausserdem hat man in der Türkei mit der Mavi / Pembe Karte die gleichen Rechte wie ein Passinhaber und reisetechnisch ist der deutsche Pass sowieso unschlagbar :smile:

Welche Rosienen??? Ich habe bis jetzt in meinen 36 Jahren noch nichts geschenkt bekommen oder bevorzugt worden eher im Gegenteil !!!
Es geht mir ja auch nicht darum dass ich meinen Wohnsitz verlegen möchte, ich würde Ihn gerne hier belassen aber ich denke das die Behörden da auch nicht mitmachen da ich ja dort berufstätig sein werde und zwangsläufig mich dort länger aufhalten muss. Ich will nur eine berufliche Chance nutzen die ich hier in Deutschland nicht bekomme.
Was die Argumente der Mavi Kart oder welcher Pass Vorteilhafter zum Reisen ist bin ich anderer Meinung aber das lasse ich aussen vor, ich will ja keine politische Diskussion.
Ich hätte gerne meine Chance genutzt und wenn es mir nicht passt einfach wieder zurück wo ich aufgewachsen bin, Jahre lang meine Steuern bezahlt habe/bezahle (und glaub mir das ist ein haufen Geld). Von mir wird ja auch verlangt das ich mich anpasse trotzdem wird man dann doch anders behandelt.
Naja wie ich es raushöre muss ich auf meine Aufenthaltserlaubniss hier verzichten und auswandern (auswandern das klingt wieder so nach diesen „Auf wiedersehen Deutschland“ Sendungen…
Gibt es dort etwas besonderes zu beachten oder kann ich einfach in den Flieger und der Rest geht von alleine…
Ich habe mal gehört dann würde ich meine eingezahlten Rentenbeiträge usw. zurückbekommen??!

hallo,
deine steuern mußt du in der türkei bezahlen da du dort von deinem arbeitgeber angemeldet werden mußt (paß gut auf wegen schwarzarbeit, die sind so streng wie in deutschland). bekommst du in deutschland geld von ner behörde? du mußt angeben das du weggehst!!! (sonst verlierst du mit sicherheit deine aufenthaltsgenehmigung)
wegen der aufenthaltserlaubnis frägst du am besten bei deiner ausländerbehörde nach. da geben sie dir 100% die richtige auskunft.
slm

Hallo, so negativ und wertend wollte ich das gar nicht ausdrücken. Sorry dafür. Meine Frau und ich haben die Aufenthaltsproblematik live mitgemacht und ich weiss wovon ich rede. Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsrecht ist in vielen Bereichen äusserst ungerecht, da nicht zwischen integrierten hier aufgewachsenen „Ausländern“ (legal betrachtet) und Ausländern die vielleicht nur 1 jahr hier gelebt haben. Erstere haben natürlich somit probleme
auch wenn sie da meistens aus Unwissenheit reintapsen. Es gibt natürlich auch noch die halblegale Möglichkeit. Sie können hier eine berufliche Auszeit nehmen und sich selber krankenversichern ( privat über die DkV Globality ist für den Schutz in der Türkei definitiv besser) in den staatlichen SSK krankenhäusern ist die versorgung echt nicht zu empfehlen.
Sie belassen ihren wohnsitz in deutschland und „reisen“ einfach herum, Zwecks weiterbildung. Der türkische staat meldet sowieso nix an ausländische Behörden, die bekomme die einkünfte eh nicht mit. Ist zwar nicht legal aber auch möglich. Rechtlich sind sie verpflichtet sich abzumelden wenn sie mehr als 180 tage im jahr im ausland sind. Aber das kann man ja mit Heimaturlaub :smile: geschickt umgehen. Die steuerpflicht ansich bleibt aber.
Und über rentenansprüche gibt einen staatsvertrag :smile: also da besteht kein problem.

Ich kann Dir die Frage einmal so beantworten: ich, als Deutscher mußte in Neuseeland einanhalb Jahre arbeiten. Ich habe mich hier bei einer Stelle abgemeldet und bin dann nach Neuseeland. Als ich zurückkam, habe ich mich gleich wieder angemeldet. Die Steuern habe ich in Neuseeland bezahlt.

All dies konnte ich tun, weil man sich in Dänemark bis hin zu zwei Jahren abmelden darf als Deutscher mit unbegrenztem Recht hier zu leben. Ich muß es aber per Brief anmelden, wo ich hinmöchte und wie lang ich dort bleibe. Zweitens hat Dänemark mit Neuseeland ein Steurrecht und deshalb bezahle ich Steuern in Neuseeland. Deswegenh würde ich mich darum kümmern, wo Du Dich abmelden solltest, da gibt es bestimmt eine Stelle in Deutschland und wie lange Du weg darst. Und Steuern bezahlst Du sicher in der Türkei.

Gruß
H

Sehr geehrtes wer-weiß-was – Mitglied.
Sie haben mich vor geraumer Zeit eine Anfrage bei wer-weiß-was.de gesendet.
Aufgrund gesundheitlicher und später beruflicher Gründe konnte ich Anfragen leider nicht eher beantworten/bearbeiten.
Sie haben Ihre Anfrage sicherlich weiteren Experten zugesandt und vermutlich ist Ihr Problem bereits gelöst bzw. Ihre Frage längst beantwortet.
Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie noch einmal Kontakt mit mir aufzunehmen:
[email protected]
Ich bitte noch einmal um Entschuldigung für die lange Wartezeit
Gruß aus Österreich
Michael

mit solchen Fragen muss ich mich zum Glück nicht mehr
befassen, da ich einen deutschen Pass habe.
Diese ständige Verlängerung etc. ging mir ständig auf die Nerven.

Sorry, ich kann also nicht weiterhelfen.

Gruß

Ich würde an deier Stelle mal beim Konsulat nachfragen