hallo experten,
wenn ein deutscher steuerpflichtiger für mehr als 180 tage in kuba arbeitet aber von seiner deutschen firma bezahlt wird, wie sieht es mit der lohnsteuer aus? bekommt man die für die dauer des auslandsaufenthaltes erstattet?
danke im voraus, maxxler71
kein Doppelbesteuerungsabkommen
Hallo,
wenn ein deutscher steuerpflichtiger für mehr als 180 tage in
kuba arbeitet
endlich ein Fall ohne Doppelbesteuerungsabkommen, die Verhandlungen ruhen z.Z.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinfor…
aber von seiner deutschen firma bezahlt wird,
wie sieht es mit der lohnsteuer aus? bekommt man die für die
dauer des auslandsaufenthaltes erstattet?
Es ist eine Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht durchzuführen. Dabei sind die Welteinkünfte anzusetzen. Falls in Kuba eine Einkommensteuer
impuesto sobre utilidades (Gewinnsteuer); oder
impuesto sobre ingresos personales (Einkommensteuer)
Quelle: Anhang 12 zum Einkommensteuerhandbuch 2005
für diese Tätigkeit gezahlt wird, ist diese auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar. Falls keine gezahlt wird, sind die Einkünfte für die Tätigkeit in Kuba voll steuerpflichtig wie inländische.
Schöne Grüße
C.
Auslandstätigkeitserlass
Hallo,
Was mir noch eingefallen ist…
Du schreibst ja nichts zu der dortigen Tätigkeit. Wenn es Montage ist, kann der anteilige Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass steuerfrei sein.
http://www.steuerwiki.net/index.php/Doppelbesteuerung
Schöne Grüße
C.