Folgender Hypothese: Ein deutscher Arbeitsnehmer, fest angestellt in einem Nicht-EU-Land, wird langfristig krank. Der bestehende Arbeitsvertrag wird aufgrundessen nicht verlängert.
Der AN will nun nach D zurückkehren.
Wird der AN automatisch in die gesetzliche KV aufgenommen? Und wird die Lohnfortzahlung, Krankengeld o. Ä. dort ohne Weiteres übernommen? Oder muss er sich privat versichern, was wg. fehlenden Einkommens evtl. nicht möglich sein wird?
Und wie gestaltet sich die Situation mit dem Arbeitsamt? Oder ist das wg. der bestehenden Krankheit nicht relevant?
Hallo,
zunächst ist es wichtig zu wissen, wo der Betreffende zuletzt in Deutschland versichert war. War dies eine gesetzliche Kasse, so wird er ab dem Tag der Einreise in das Bundesgebiet dort wieder krankenversichert – zeitgleich beginnt der Leistungsanspruch, wobei Krankengeld ausgenommen ist, da er nicht zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit in einer Klasse mit Krankengeldanspruch in Deutschland versichert war.
Ich gehe anhand der Schilderung des Sachverhaltes davon aus, dass bei Einreise nach Deutschland kein Arbeitsverhältnis mehr besteht.
Gruß
Czauderna
er wird wohl Alg II beantragen müssen, darüber dann pflichtversichert sein. Dann wird die ARGE aber prüfen, ob er länger als 6 Monate nicht arbeitsfähig ist, und wenn ja, ihn auffordern, Sozialhilfe zu beantragen. Dann wird er sich freiwillig (weiter)versichern müssen, die Beiträge werden vom Sozialamt übernommen.
Gruß
Nelly
MOD:Titel analog zu Ursprungsposting editiert + Vollzitat entfernt
Hallo Nelly,
deine Antwort ist zwar richtig, aber woher weißt Du dass er ALG II
beantragen muss ??
Von den Einkommensverhältnissen wurde nichts geschrieben.
Gruß
Czauderna
Hi,
na ja, ich bin davon ausgegangen, dass er kein Einkommen mehr hat. Das hörte sich für mich so an. Ist wahrscheinlich auch ne Berufskrankheit bei mir