Hallo zusammen,
mal angenommen, jemand hat in den Quartalen 1 - 3 2006 in Belgien gearbeitet und auch dort seinen Zweitwohnsitz gehabt. Er war dort als Expatriat (also Entsandter seines deutschen Arbeitgebers) angestellt. Arbeitsstelle war die Europazentrale seines Arbeitgebers. Sein deutscher Arbeitsvertrag ruhte in dieser Zeit, der belgische kam on top. Lohnsteuern wurden in Belgien gezahlt. Jedes Wochenende fuhr er nach Deutschland, zwecks Familienbesuche, Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, Weiterbildung, etc.
Im 4. Quartal 2006 war er dann wieder in der deutschen Niederlassung tätig, wo er auch seinen Hauptwohnsitz hat. Dort war er seit 2001 beschäftigt. Ende 2006 wurde der Arbeitsvertrag unternehmensbedingt per Aufhebung inkl. Abfindung beendet. Lohnsteuern wurden in Deutschland entrichtet.
Aus dieser Konstellation ergeben sich folgende Fragen:
- die belgische Steuererklärung für 2006 wird / wurde für ihn erledigt. Wie muß er in der deutschen STE die belgische Tätigkeit beim deutschen FA nachweisen?
- kann er pro Wochenendheimreise die gefahrenen Kilometer steuerlich ansetzen?
- gilt die 75% Regel bei der Arbeitsplatz-Konstellation?
Besten Dank vorab fürs Erste.
MfG
shover