Arbeiten im Familienbetrieb. Jetzt "Kündigungswunsch". Was ist möglich?

Hallo zusammen!

2 Brüder. Einer ist schon lange selbstständig. Er hat nun seinen Bruder dazu motiviert, mit ihm zusammen im Büro zu arbeiten. Anfangs lief das recht unterhaltsam und vernünftig. Dann schlägt die Stimmung um und es wird nur noch gebrüllt, fertig gemacht und ausgerastet. Bruder B hat bei Bruder A (dem Selbstständigen) einen 1-Jahresvertrag unterschrieben, mit 6 Monaten Probezeit. Aktuell ist er im 3. Monat und total unglücklich.

Weiter ist im Arbeitsvertrag vereinbart: „das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit, gemäß den tariflichen Bedingungen, schriftlich gekündigt werden.“

Was bedeutet das genau? Und welchen tariflichen Bedingungen unterliegt Bruder B? Er ist Sachbearbeiter in einem Handwerksunternehmen.

Das Arbeitsverhältnis ist auf 1 Jahr befristet.

Ich hoffe, Ihr könnt da helfen und habt ein paar Ideen! Wenn noch Infos fehlen, einfach Bescheid sagen.

Moin,

da müsste man zuerst einmal klären, welcher Tarifvertrag gilt. Einen allegemeinen Tarifvertrag Handwerk gibt es nämlich nicht.

Gruß

TET

Leider ist mir kein Tarifvertrag bekannt, in diesem speziellen Fall.
Wie es halt so bei Familien läuft. Man setzt sich ins Büro, unterschreibt einen Arbeitsvertrag und fängt an zu arbeiten. 
Da fragt man leider nicht groß rum, welcher Tarif gilt und ähnliches.

Ich hatte allerdings gehofft, dass man bei Probezeiten etwas pauschalisieren kann, wie z.B. „14 Tage Kündigungsfrist“ oder ähnliches…

Gruß

Ben

Leider ist mir kein Tarifvertrag bekannt, in diesem speziellen
Fall.

Na, exakt den müsste man aber kennen.

Wie es halt so bei Familien läuft. Man setzt sich ins Büro,
unterschreibt einen Arbeitsvertrag und fängt an zu arbeiten. 
Da fragt man leider nicht groß rum, welcher Tarif gilt und
ähnliches.

Dann sollte man das vielleicht jetzt mal tun.

Ich hatte allerdings gehofft, dass man bei Probezeiten etwas
pauschalisieren kann, wie z.B. „14 Tage Kündigungsfrist“ oder
ähnliches…

Im Gesetz stehen 14 Tage. Aber eben genau hierauf bezieht sich ja der Arbeitsvertrag nicht, daher gilt, was im entsprechenden Tarif steht.

Gruß

TET

Im Gesetz stehen 14 Tage. Aber eben genau hierauf bezieht sich
ja der Arbeitsvertrag nicht, daher gilt, was im entsprechenden
Tarif steht.

ich dachte immer, unklarheiten gehen zu lasten dessen, der sie geschaffen hat. nun steht hier was von tarifvertrag, aber nicht, welcher gemeint ist. wenn das nicht unklar ist…

sollten hier also nicht folgerichtig die ganz normalen gesetzlichen bestimmungen gelten?

Hi!

ich dachte immer, unklarheiten gehen zu lasten dessen, der sie
geschaffen hat. nun steht hier was von tarifvertrag, aber
nicht, welcher gemeint ist. wenn das nicht unklar ist…

Unklar würde es eventuell dann, wenn der Tarifvertrag nicht zur Einsicht ausliegen würde …

sollten hier also nicht folgerichtig die ganz normalen
gesetzlichen bestimmungen gelten?

Tendenziell eher nicht.

Gruß
Guido

Unklar würde es eventuell dann, wenn der Tarifvertrag nicht
zur Einsicht ausliegen würde …

glaubst du wirklich, dass das in dieser 2-mann-familienfirma der fall sein könnte? wenn zumindest einer der beiden nicht mal weiß, welcher das überhaupt sein sollte?

glaubst du wirklich,

Was ich glaube, (das ist übrigens sehr sehr wenig), ist vollkommen uninteressant.