Arbeiten im Fremdgewerbe

Hallo!

Mal angenommen man ist freiberuflich für eine firma tätig und hat aber manchmal eine nebentätigkeit bei der man z.b. wände streicht und aussbesserungsarbeiten an einem haus durchführt.
muss für die maler- und ausbesserungsarbeiten; die nur manchmal(max. 1x im monat) durchgeführt werden ein extra gewerbe angemeldet werden; oder kann man einfach die arbeiten ausführen und danach abrechnen. oder muss man sich sogar bei der bg oder hwk anmelden?
danke im voraus für ein paar antworten.

Hi,
es kommt eerst einmal darauf an, was du bisher angemeldet hast.
Ist es damit im weitesten Sinne vereinbar ?

Es gibt Täötigkeiten, für die man qualifiziert sein muss und entsprechende „Briefe“ beibringen muss. Diese fallen dann unter die Handwerksrolle/-Nebenrolle.
(Nähere Infos bei deiner örtlichen Handwerkskammer)

Andere Tätigkeiten können auch ohne Nachweis erbracht werden.
Oft liest man dazu, dass „Hausmeistertätigkeiten“ keinen „Brief“ oder Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer erfordern.

Max 1x im Monat tapezieren ?
öööh … ziemlich viel Aufwand mit Firmengründung für so wenig Tätigkeit *g*

War jetzt einfach mal eine (nämlich meine) Meinung dazu.

Gruß
BJ

Möglichkeiten:
Wenn Hausmeistertätigkeiten nicht „briefpflichtig“ sind, weil sie viele verschiedene (Reparatur-) Tätigkeiten umfassen, aber keine professionell, dann ist das Streichen einer Wand ja zur Not eine Art „Ausbesserungsarbeit“.

Zweite Möglichkeit: Du bezeichnest das Ganze als „künstlerische Gestaltung einer Fassade“ - das ist auf jeden Fall „brieffrei“. Nur Du kannst die Pinselstruktur und Farbtränen derart komponieren!

Ein bisschen Kreativität bitte, um die Handwerkskammer und ähnliche Institutionen nicht sinnlos zu füttern!

Gruß, Dietmar

Hallo,

na das ist doch ganz klar ein Hausmeister-Dienst…*zwinker*…
Den solltest du allerdings schon anmelden…dafür brauchst du aber keinen Brief…

Hallo

Wenn man "frei"beruflich für nur eine(!) Firma tätig ist und sich fragt, ob man noch für andere tätig werden kann/darf, dann sollte man zu allererst prüfen, ob man überhaupt "frei"beruflich tätig ist…

Vielleicht schmückst du die Information „freiberuflich für eine Firma“ hinsichtlich dem Wort „eine“, dem Umfang und der Weisungsgebundenheit etc etc erst einmal deutlich aus.

Gruß,
LeoLo