Arbeiten im Metallischen Behälter

Hallo,
ich habe eine Frage: warum reicht bei arbeiten im Metallischen Behältern nicht ein FI (RCD) Schalter als Sicherheit aus?

Es ist erforderlich das eine Schutztrennung erfolgt.

Hat das was damit zu tun das ein FI nur als Zusatzschutz angesehen wird oder gibt es noch andere Gründe.

Gruß Christian

Moin,

ich habe eine Frage:
warum reicht bei arbeiten im Metallischen
Behältern nicht ein FI (RCD) Schalter als Sicherheit aus?

Gründe sind u.a.
• Versagen von Vorkehrungen für den Basisschutz,
• Versagen von Vorkehrungen für den Fehlerschutz und
• Sorglosigkeit durch Benutzer.

Seit Juni 2007 ist die neue DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 in Kraft.
Dort wird gefordert, dass zukünftig eine Absicherung aller vom Laien bedienbaren Steckdosen
über einen Fehlerstromschutzschalter mit IΔn ≤ 30mA vorzusehen ist.

Zusätzlicher Schutz gegen elektrischen Schlag
http://www.de-online.info/archiv/2008/23-24/DE_23_24…

Es ist erforderlich das eine Schutztrennung erfolgt.

Schutztrennung
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutztrennung
Und Schutz durch Kleinspannung SELV (safety extra low voltage) ≤ 50VAC
beinhaltet auch die Vorderung der Schutztrennung.

Schutzmaßnahmen in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit
4.9.1.1 Ortsveränderliche Betriebsmittel dürfen nur unter Anwendung einer der folgenden Schutzmaßnahmen betrieben werden:
– Schutz durch Kleinspannung SELV (safety extra low voltage) nach Abschnitt 411.1 DIN VDE 0100 Teil 410,
jedoch unabhängig von der Nennspannung mindestens Schutzart IP2X, d.h. isolieren oder fingersicher abdecken.
Es dürfen nur Betriebsmittel der Schutzklasse III verwendet werden,
– Schutztrennung nach den Abschnitten 413.5.1 und 413.5.2 DIN VDE 0100 Teil 410
oder – Maßnahmen mit Isolationsüberwachung im IT-System.

4.9.1.2 Handleuchten dürfen nur mit Kleinspannung SELV betrieben werden.

Hat das was damit zu tun das ein FI nur als Zusatzschutz
angesehen wird oder gibt es noch andere Gründe.

4.9.1.3 Ortsveränderliche Stromquellen für Kleinspannung SELV oder Schutztrennung
müssen außerhalb des leitfähigen Bereiches mit begrenzter Bewegungsfreiheit aufgestellt werden.
Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, z.B. bei sehr langen Rohrleitungen, Kanälen,
darf im Einzelfall die Stromquelle innerhalb des leitfähigen Bereiches mit begrenzter Bewegungsfreiheit aufgestellt werden,
wenn die Zuleitung
– geschützt verlegt und vom Typ HO7RN-F oder mindestens gleichwertiger Bauart ist und
– diese über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(RCD – residual current protective device – ohne Hilfsspannungsquelle)
mit Bemessungsdifferenzstrom IΔn ≤ 30 mA betrieben wird.

4.9.1.4 Bei der Auswahl von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ist anzustreben,
nur solche der Schutzklasse II zu verwenden.
Ortsveränderliche Transformatoren müssen der Schutzklasse II entsprechen.

BGR 117
BG-Regel
Behälter, Silos und enge Räume
Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen
http://www.bgetf.de/bilder/pdf/bgr_117-1_a11-2008.pdf
BGI 594
BG-Information
Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter
elektrischer Gefährdung
http://www.bgetf.de/bilder/pdf/bgi_594_a03-2006.pdf

Gruß Christian

BG-Vorschriften, -Regeln, -Informationen, wichtige Gesetze
http://www.bgetf.de/praev/praev_gesetze.html

mfg
W.