Nicht wirklich!
Hi!
allerdings habe ich eben gehört, dass im Falle einer
Arbeitsunfähigkeit, der Arbeitgeber, den Arbeitnehmer zu
Arbeiten heranziehen darf, zu denen er noch körperlich in der
Lage ist.
Das ist (wenn weiß richtig und schwarz falsch ist) sehr dunkelgrau!
Das Teil heißt Arbeits unfähigkeitsbescheinigung und nicht Für-die-eigentliche-Arbeit-ist-man-unfähig keitsbescheinigung! Da ist keine Einschränkung drauf!
Wenn im Arebitsvertrag geregelt ist, dass man auch zu anderen Arbeiten herangezogen werden kann, dann ist es grundsätzlich möglich, statt der AU eine solche Tätigkeit in Kauf zu nehmen.
Nur wären eben in der Hauptarbeit keine solchen
Ausweichtätigkeiten vorhanden.
Womit dann schon mal klar ist, dass man tatsächlich ARBEITSunfähig ist (zumindest, was diesem Arbeitgeber betrifft)!
Der Nebenjob bestünde
ausschließlich aus solchen leichten Hilfsarbeiten, die
problemlos ausgeführt werden könnten…
Letztendlich würde im Zweifel ein Richter entscheiden! Ich ganz persönlich kann da keine Einschätzung vornehmen, WIE er das machen würde - aber mal ehrlich: Will der fiktive Arbeitnehmer sich das antun?!
Hier wäre das Problem, dass es sich leider nicht um den
gleichen Arbeitgeber handelt.
Wäre auch nicht möglich!
Der Arbeitgeber des Nebenjobs
möchte nicht auf die Hilfe des AN verzichten.
Wurde denn schon mal das Gespräch mit dem Hauptarbeitgeber gesucht? Würde in diesem erfundenen Fall ein (schriftliches) OK des Hauptarbeitgebers vorliegen, gäbe es keine Problematik!
LG
Guido