Arbeiten im Urlaub als Selbstständiger steuerlich absetzen?

Hallo zusammen,

folgender Fall bei dem eure Hilfe gefragt ist. Ich finde hierzu leider nicht wirklich was im Netz, was alle meine Fragen beantwortet.

Person A ist als Einzelunternehmer selbstständig im Bereich Fotografie und Videografie.

Fall 1:
Zum Aufbau des Portfolios fliegt Person A ins Ausland um dort Foto- und Videomaterial zu erstellen, welches als Werbezwecke verwendet werden soll. Ebenso dient die Reise zum Netzwerken vor Ort mit Dienstleistern, Models und Locations.

Frage:

  • Kann hier alles in der Steuererklärung abgesetzt werden, sprich Hotel, Flug, Mietwagen, Essen, Bezahlung der Models und alles was sonst noch so aufgelaufen ist in diesem Zusammenhang?

Fall 2:
Zum Zweck der Weiterentwiklung der „Firma“ von Person A möchte sich die Person ein paar Tage aus dem Alltag heraus ziehen und in einem Wellnesshotel in Österreich einchecken. Die Reise dient in erster Linie dazu, um ohne Ablenkung das Business weiterzuentwickeln, neue Marketingstrategien zu entwickeln aber auch gleichzeitig zum entspannen und Recherche zu betreiben.

Frage:

  • Kann hiervon etwas steuerlich geltend gemacht werden und falls ja in welchem Umfang?
  • Falls JA --> Die Reise wird mit dem „Firmenwagen“ aus der Tätigkeit als Einzelunternehmer getätigt. hier wird ein Fahrtenbuch geführt, dass alle privaten und betrieblichen Fahrten abgrenzt. Gilt dann jede Fahrt hier auch als Dienstreise (abgesehen die tatsächlichen privaten Fahrten während der Reise z.B. zum Wandern etc.)?

Ich danke euch für eure Hilfe.

Vielen Dank und viele Grüße

Servus,

es geht in beiden Fällen um „Mischaufwand“ gem. § 12 Nr. 1 EStG, d.h. Aufwendungen, die die allgemeine Lebensführung berühren, auch wenn sie teilweise betrieblich veranlasst sind (außer den Honoraren für die Models natürlich).

Dieser ist nur als Betriebsausgaben gewinnmindernd abziehbar, wenn nach objektiven Kriterien bestimmt werden kann, welcher Anteil welcher Aufwandsposition betrieblich und welcher Anteil privat bedingt ist.

Jetzt im Moment hat der Steuerpflichtige noch den taktischen Vorteil des Angreifers: Es ist ihm überlassen, diese objektiven Kriterien für die Aufteilung zu entwickeln - sie müssen aber nachvollziehbar dargestellt sein, sowas wie „30 Prozent betriebliche Veranlassung über den Daumen“ führt dazu, dass der gesamte Aufwand als nicht abziehbar klassifiziert wird.

Wenn er diesen Vorteil verschenkt, kann er die ganze Sache vergessen.

Schöne Grüße

MM

Danke für deine Antwort @Aprilfisch

Ist in Fall 1 tatsächlich ein Mischaufwand gegeben? Man ist ja dort nur rein zum Aufbau des Portfolios hin gereist und hat auch dort nichts privates unternommen. Sogar die Abendessen waren mit potentiellen Geschäftspartnern und Kooperanten gewesen. Die Reise diente tatsächlich ausschließlich dienstlichen Zwecken. Gilt es diesen Sachverhalt demnach einfach schriftlich darzulegen oder wird es dann dennoch nicht akzeptiert?

Die Frage bei Fall 2 die sich mir nun stellt ist die, wie ich es darlegen soll / kann, dass die Reise einen betrieblichen Mehrwert hat, da die dortige „Ruhe“ und Abgeschiedenheit aus dem Alltag Raum für kreatives Denken gibt, da man nicht von der Arbeit abgelenkt wird. Das ist der Sinn der dahinter steckt sonst könnte man ja auch die Entwicklung zur Neuausrichtung von Marketingstrategien im Büro machen.

Danke im Voraus

das kommt auch ein bisselchen aufs Ausland an. Ein ausschließlich betrieblich veranlasster Aufenthalt in Samaná ist gänzlich unglaubwürdig, und es besteht wie gesagt die Möglichkeit, den taktischen Vorteil des Angreifers zu nutzen, solange man die Darstellung eines objektiven Maßstabs zur Aufteilung in der Hand hat.

Das ließe sich z.B. durch eine Art Logbuch dokumentieren - wie viel Zeit mit kreativem Denken verbracht wird und wie viel mit Erholung, Wellness-Anwendungen und touristischen Themen.

Schöne Grüße

MM

Also es handelt sich hier um einen Aufenthalt für Ibiza. Klar erster Gedanke Partyurlaub aber war es tatsächlich nicht. gewesen. Heißt ich schreibe dann eine genaue Erläuterung dazu und sende diese dann bei Rückfragen an das Finanzamt

okay, das ist doch schon mal etwas. Gibt es hier eine Art Leitfaden, Muster oder ähnliches wie ein Aufbau eines solchen Logbuchs aussehen soll damit es auch akzeptiert wird?

Der hauptsächliche Hintergrund der Reise ist die Arbeit, auch wenn zusätzlich entspannt wird.
Wie verhält es sich dann mit folgenden Positionen?

  • Hotelkosten–> Können diese dann geltend gemacht oder, zumindest anteilig?
  • Fahrtkosten zum Zielort --> Sind diese als dienstliche Fahrt anzusehen und auch so zu behandeln? Immerhin steht ja das Business im Vordergrund und nicht die Erholung

Ich hätte es mir tatsächlich irgendwie einfacher vorgestellt wenn man so bedenkt wie große Konzerne ihre Top Manager oder Geschäftspartner als Boni mir Reisen etc. beschenken :rofl: :sweat_smile:

Servus,

eben nicht - das ist ja der riesige Vorteil, den der Steuerpflichtige hat, wenn er sich ein passendes „objektives Kriterium“ ausdenkt.

Alle Kosten der Reise sind nach dem einmal gefundenen Maßstab aufzuteilen: Also zuerst die Gesamtkosten ermitteln und dann den Privatanteil abziehen.

Schöne Grüße

MM

okay ich verstehe, heißt wenn ich die Gesamtkosten ermittelt habe und sagen kann, 50 Prozent waren Dienstlich, 50 Prozent privat sind alle Kosten hälftig steuerlich absetzbar.
Das hilft mir doch schon mal weiter, danke :slight_smile:

Wie verhält es sich in diesem zusammen, wenn der Ehepartner den Aufenthalt begleiten würde. Fahrtkosten etc. sind hier ja nicht relevant allerdings schlägt sich das ja auf das Hotel wieder da kein Einzelzimmer sondern ein Doppelzimmer gebucht wurde und auf der Rechnung ggf. auch eine 2-Personen Belegung bescheinigt wird. Welcher Abzug muss hier angesetzt werden? Die Kosten trägt hier jedoch zu 100 Prozent der Unternehmer.

Da kommt man dann in die Nähe der Falle „ganz überwiegend private Veranlassung“, die den Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ausschließt, auch wenn es einen beruflich veranlassten Teil gibt.

Rechnerisch würde hier in einem ersten Schritt der ganze Kuchen durch zwei geteilt (= die Hälfte, die auf den Steuerpflichtigen entfällt) und dann aus dieser Hälfte der beruflich veranlasste Teil gerechnet.

Schöne Grüße

MM

okay danke für die Antworten. Dann schreibe ich je Fall eine Stellungnahme im Vorfeld sowie ein Logbuch zur Darlegung der Aufteilung und warte ab was das Finanzamt sagt.

Ich staune schon sehr, auf was für Ideen manch einer kommt …

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Ach, das ist noch beinahe harmlos im Vergleich zu den Dingen, die sich ein bestimmter Typus von Studienräten (nein, beileibe nicht alle, bewahre!) ausdenkt, um den obersten Dienstherrn zu schröpfen. Von besonderer Treuepflicht kann da keine Rede sein…

Schöne Grüße

MM

Wieso Ideen? Das ist ja keine ausgedachte Märchenstunde sondern tatsächliche Gegebenheit. Und wieso sollte man Geld aus dem Fenster werfen wenn man es geltend machen kann? Sowas ist unternehmerisches Denken in meinen Augen.

Das ist doch nichts anderes in meinen Augen als wenn Unternehmen XY mit der obersten Führungsriege eine Woche nach Dubai fliegt unter dem Deckmantel der „Führungskräfteentwicklung“ oder ein Modehersteller in die Berge fliegt um Fotos zu machen. Nur halt auf größerer Ebene :man_shrugging:

Das kann man so oder so sehen.